08.09.2026

Deutschland strebt Änderungen an den neuen Verpackungsvorschriften der Europäischen Union an, um kleine Unternehmen zu entlasten, die Waren in andere Mitgliedstaaten versenden. Nach Ansicht Berlins könnte das derzeitige System für Händler mit geringem Versandvolumen kostspielige Hürden schaffen.
Das Bundesumweltministerium teilte mit, die Bundesregierung habe am Montag bei einem vorbereitenden Treffen zum geplanten EU-Umweltvereinfachungspaket, häufig als Environment Omnibus bezeichnet, in Brüssel einen konkreten Änderungsantrag vorgelegt. Ziel sei es, die Umsetzung der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung, kurz PPWR, zu erleichtern, insbesondere für kleine Händler, die befürchten, unter den derzeitigen Vorgaben keine Waren mehr an Kunden in anderen EU-Ländern versenden zu können.
Im Zentrum des Streits steht eine Regel, wonach Händler in jedem EU-Land, in das sie Pakete senden, einen bevollmächtigten Vertreter benennen müssten. Nach Angaben des Ministeriums ist mit jeder Benennung eine Gebühr verbunden. Berlin erklärte, viele kleine Verkäufer, insbesondere solche, die nur in begrenztem Umfang grenzüberschreitend versenden, sähen darin eine erhebliche administrative und finanzielle Belastung.
Der deutsche Vorschlag würde Händler, die jährlich weniger als 10 Tonnen Verpackungen in Verkehr bringen, von der Pflicht zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters ausnehmen. Zudem sieht er vor, die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 auszusetzen, bis ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller eingeführt ist.
Das Ministerium erklärte, diese Änderungen müssten in der PPWR selbst vorgenommen werden und ließen sich nicht durch nationale Gesetzgebung angemessen lösen. Die Regierung versuche nun, unter den anderen Mitgliedstaaten Unterstützung zu gewinnen, damit die Verordnung so schnell wie möglich angepasst werden könne.
Die Stellungnahme des Ministeriums spiegelt den wachsenden Druck kleinerer Unternehmen wider, die innerhalb der EU grenzüberschreitend verkaufen, viele von ihnen über Online-Kanäle, und die sagen, die neuen Regeln drohten einen Verwaltungsaufwand zu schaffen, der in keinem Verhältnis zu ihrer Geschäftstätigkeit stehe. Deutsche Vertreter erklärten, sie wollten vor allem Unternehmen entlasten, die jedes Jahr nur eine geringe Zahl von Paketen ins Ausland senden, statt die Verordnung insgesamt zurückzunehmen.
Die PPWR ist ein zentrales EU-Gesetz, das einen einheitlichen Rahmen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen schaffen soll. Sie ersetzt einen Flickenteppich nationaler Vorschriften durch gemeinsame Standards und Ziele in der gesamten Union. Das übergeordnete Ziel ist es, Wiederverwendung und Recycling zu erhöhen und mehr Verpackungsmaterialien als Sekundärrohstoffe im Kreislauf zu halten, während die Abhängigkeit von importierten Ressourcen verringert wird.
Deutschland stellte diese Umweltziele in seiner Erklärung nicht infrage. Stattdessen hieß es, die Umsetzung des Gesetzes dürfe für Unternehmen keine neuen bürokratischen Hindernisse schaffen. Diese Haltung deutet darauf hin, dass Berlin versucht, die Ziele der Verordnung für die Kreislaufwirtschaft mit dem Druck heimischer Unternehmen in Einklang zu bringen, die sagen, dass die Einhaltung der Vorschriften den normalen Handel im Binnenmarkt beeinträchtigen könnte.
Die Stellungnahme des Ministeriums kommt weniger als einen Monat, nachdem es angekündigt hatte, dass die europäische Verpackungsverordnung am 12. Aug. in Kraft getreten sei. Der jüngste Schritt zeigt, dass die Mitgliedstaaten selbst nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin Änderungen daran fordern, wie einige seiner Pflichten in der Praxis funktionieren sollen.
Sollte der deutsche Vorschlag Unterstützung finden, könnte das auch für kleine Getränkeunternehmen sowie andere Anbieter von Konsumgütern relevant sein. Kleinere Erzeuger von Wein, Bier und Spirituosen, die direkt an Kunden oder Händler in anderen EU-Ländern versenden, nutzen oft Flaschen, Dosen, Transportkartons und andere von der Verordnung erfasste Verpackungen. Für Betriebe mit geringem Volumen könnten die Kosten für die Benennung von Vertretern in mehreren Ländern und für separate Registrierungspflichten zu einem spürbaren Compliance-Aufwand werden. Eine befristete Verschiebung und eine eng gefasste Ausnahmeregelung könnten daher den administrativen Druck für einige Unternehmen im Getränketrade verringern, insbesondere für jene, die grenzüberschreitenden E-Commerce oder spezialisierte Exportkanäle nutzen.
Noch ist unklar, wie viel Unterstützung Deutschland von anderen Regierungen gewinnen kann oder wie schnell eine Änderung das EU-Verfahren durchlaufen könnte. Das Ministerium erklärte, es arbeite daran, eine Mehrheit der Mitgliedstaaten hinter den Vorschlag zu bringen – ein Hinweis darauf, dass sich die Verhandlungen nun von der nationalen Kritik zu einem koordinierten Versuch verschieben, die Verordnung auf europäischer Ebene zu überarbeiten.
Vorläufig bleibt Deutschlands Position, dass die PPWR als gemeinsamer europäischer Rahmen bestehen bleiben soll, ihr Rollout jedoch angepasst werden müsse, damit kleine Unternehmen durch die mit Verpackungen verbundenen Compliance-Schritte nicht aus dem grenzüberschreitenden Handel gedrängt werden.
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