Chile prüft neue Weinkategorie für Weine mit geringerem Alkoholgehalt

Ein Dekretentwurf würde natürlich alkoholärmere Weine bei 8,5 % vol. zulassen, wenn die Erzeuger keinen Alkohol entziehen.

04.09.2026

Chile prüft eine neue rechtliche Kategorie für Wein mit geringerem Alkoholgehalt, eine Änderung, die es erlauben würde, bestimmte Weine weiterhin als Wein zu verkaufen, selbst wenn sie unter den derzeitigen Mindestalkoholgehalt des Landes fallen, sofern sie nicht entalkoholisiert sind.

Federvini berichtete am 2. Sept. unter Berufung auf die chilenische politische Monatszeitschrift El Mercurio, dass Präsident José Antonio Kast einen Dekretentwurf vorbereitet habe, um die Kategorie „Wein mit niedrigem Alkoholgehalt“ zu schaffen. Der Vorschlag würde für Weine gelten, die aufgrund ihrer Herstellungsweise einen natürlich niedrigeren Alkoholgehalt aufweisen, nicht weil der Alkohol nachträglich entfernt wurde.

Dem Bericht zufolge wird der Entwurf derzeit von Chiles Contraloría General geprüft, der Behörde, die die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten kontrolliert, und er ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht worden. Damit befindet sich die Maßnahme weiterhin in der Prüfung und ist noch nicht in Kraft.

Die vorgeschlagene Änderung würde die Verordnung zu Gesetz 18.455, Dekret Nr. 78, ändern. Nach dem von Federvini zitierten Entwurfstext würde die neue Kategorie als ein Getränk definiert, das ausschließlich aus teilweise oder vollständig vergorenem Traubensaft gewonnen wird, mit zugelassenen önologischen Verfahren hergestellt wird und eine tatsächliche Alkoholstärke von mindestens 8,5 % vol. aufweist.

Das würde einen klaren Bruch mit der derzeitigen Regel in Chile markieren, wonach Wein einen Mindestalkoholgehalt von 11,5 % vol. haben muss. Das chilenische Recht kennt bereits teilweise entalkoholisierten Wein und entalkoholisierten Wein, doch der Entwurf würde einen eigenen Raum für Weine schaffen, die von Herkunft und Herstellungsprozess her alkoholärmer sind, ohne entalkoholisiert zu werden.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie zwei verschiedene Produktionsmodelle trennt. Entalkoholisierte Produkte beginnen als herkömmlicher Wein und werden dann entalkoholisiert. Die in Chile diskutierte Kategorie würde dagegen Weine erfassen, die im Verlauf ihres normalen Herstellungsprozesses einen niedrigeren Alkoholgehalt erreichen. In der Praxis könnte das auch Weinbaumaßnahmen einschließen, die zu weniger Alkohol führen, solange zugelassene önologische Verfahren verwendet werden.

Für Weingüter könnte der Vorschlag einen neuen regulatorischen Weg für Produkte eröffnen, die sich heute möglicherweise in einer unklaren Position zwischen Standardwein und entalkoholisiertem Wein befinden. Er könnte Erzeugern eine klarere Möglichkeit geben, leichtere Weine zu beschreiben und zu vermarkten, die ohne nachträgliche Alkoholentziehung hergestellt werden. Die Änderung könnte auch die Formulierung auf dem Etikett, die Produktregistrierung und technische Entscheidungen im Keller beeinflussen, besonders für Unternehmen, die auf die Nachfrage nach Getränken mit geringerem Alkoholgehalt reagieren wollen.

Die möglichen Auswirkungen reichen über die heimischen Erzeuger hinaus. Chile ist ein auf den Export ausgerichtetes Weinland, und rechtliche Definitionen spielen im Handel, bei der Regelkonformität und in der Portfolioplanung oft eine wichtige Rolle. Sollte die Kategorie angenommen werden, müssten Exporteure und Importeure möglicherweise prüfen, wie Weine für den chilenischen Markt klassifiziert werden und wie diese Produkte Käufern und Regulierungsbehörden präsentiert werden. Für Produzenten, die in mehreren Märkten arbeiten, könnte die Maßnahme einen weiteren nationalen Standard zu einer Kategorie hinzufügen, die sich von Land zu Land bereits unterschiedlich entwickelt.

Der Entwurf verweist auch auf eine breitere Debatte innerhalb der Weinbranche darüber, wie traditionelle rechtliche Definitionen an Veränderungen in Produktion und Konsum angepasst werden sollten. Produkte mit geringerem Alkoholgehalt haben zunehmende Aufmerksamkeit erhalten, doch die Regeln haben sich nicht immer im gleichen Tempo entwickelt. Im Fall Chiles würde die vorgeschlagene Schwelle von 8,5 % vol. formal einen Weintyp anerkennen, der unter dem derzeitigen Mindestwert von 11,5 % vol. liegt und dennoch innerhalb der Weinkategorie bleibt.

Vorerst bleibt der Vorschlag ein Entwurf. Bis die Contraloría General ihre Prüfung abgeschlossen und der Text offiziell veröffentlicht ist, gelten in Chile weiterhin die bestehenden Regeln.