14.04.2026
Die portugiesische Behörde für Lebensmittel- und Wirtschaftssicherheit teilte am Dienstag mit, dass sie bei Kontrollen in den vergangenen Wochen in den nördlichen und zentralen Regionen des Landes mehr als 39.000 Liter Wein beschlagnahmt habe, nachdem bei mehreren an Produktion, Abfüllung, Lagerung und Vertrieb beteiligten Unternehmen Probleme bei Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit festgestellt worden waren.
Die Behörde, bekannt unter dem portugiesischen Kürzel ASAE, erklärte, ihre Regionalstellen im Norden und in der Mitte hätten gemeinsam mit spezialisierten Wein- und Weinproduktegruppen Betriebe in Lamego, Fafe, Maia, Lousada, Viseu und Tondela kontrolliert. Ziel der Einsätze sei es gewesen, die Einhaltung der Vorschriften für den Weinsektor zu überprüfen, darunter Produktionsbedingungen, Lagerung und Verkaufspraktiken.
ASAE teilte mit, dass die Inspektoren 39.391 Liter Rot- und Weißwein beschlagnahmt hätten, die bereits abgefüllt und bereit für den Markt gewesen seien. Die Flaschen wiesen Kennzeichnungsunregelmäßigkeiten auf, darunter fehlende Pflichtangaben. Zudem stellte die Behörde 600 Etiketten sicher, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.
Nach Angaben der ASAE erfüllten alle kontrollierten Betreiber mit ihrer Kennzeichnung die geltenden gesetzlichen Anforderungen nicht, insbesondere jene zu den verpflichtenden Verbraucherinformationen. Die Behörde erklärte, im Zuge der Kontrollen sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet zu haben.
Zu den wichtigsten genannten Verstößen zählten das Fehlen der Produkt-Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnungsunregelmäßigkeiten, die unterlassene Registrierung beim Douro- und Porto-Weininstitut, fehlende Pflichtmeldungen an die zuständige Behörde einschließlich Nährwertdeklaration und Zutatenverzeichnis, das Ausbleiben einer vorherigen Etikettenmeldung beim Instituto da Vinha e do Vinho sowie Verstöße gegen metrologische Vorschriften für vorverpackte Waren.
ASAE erklärte, diese rechtlichen Verstöße untergrüben die Integrität der Handelskette, schafften unlauteren Wettbewerb, schränkten die Kontrollmöglichkeiten der Behörden ein und stellten ein Risiko für den Verbraucherschutz dar.
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