24.04.2026

Kalifornische Abgeordnete prüfen derzeit einen Gesetzentwurf, der die Regeln für Weine mit der Kennzeichnung „American“ oder „United States“ verschärfen würde. Demnach müsste jede im Bundesstaat verkaufte Flasche mit diesen Begriffen auf dem Etikett vollständig aus in den Vereinigten Staaten angebauten Trauben oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt sein.
Der Entwurf AB 1585 würde für Wein gelten, der am oder nach dem 1. Juli 2027 abgefüllt wird. Nach geltendem Bundesrecht darf ein Wein die Herkunftsbezeichnung „American“ führen, wenn mindestens 75 % seines Inhalts aus in den Vereinigten Staaten angebauten Früchten oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen stammen. Der kalifornische Gesetzentwurf würde diese Schwelle für Wein, der in Kalifornien produziert, abgefüllt, etikettiert, zum Verkauf angeboten oder verkauft wird, auf 100 % anheben.
Der Vorschlag durchläuft das Parlament als Änderung des staatlichen Alcoholic Beverage Control Act, der den Verkauf und Vertrieb alkoholischer Getränke regelt und Kennzeichnungsvorschriften für in Kalifornien verkaufte Produkte festlegt. Der Entwurf wurde am 8. April geändert und zuletzt am 22. April aus dem Ausschuss weitergeleitet, als die Abgeordneten mit 18:0 dafür stimmten, ihn an den Assembly Committee on Appropriations zu überweisen.
Sollte er verabschiedet werden, würde der Entwurf dem Department of Alcoholic Beverage Control die Befugnis geben, in Kalifornien Wein zu beschlagnahmen, der unter Verstoß gegen die neue Regel gekennzeichnet oder verpackt ist. Zudem heißt es in dem Gesetzentwurf, dass durch die Ausweitung eines bestehenden Straftatbestands ein staatlich vorgeschriebenes kommunales Programm entstünde; zugleich wird ergänzt, dass nach einer bestimmten Ausnahme keine Erstattung erforderlich wäre.
Befürworter strengerer Kennzeichnungsvorschriften haben in früheren Debatten argumentiert, Verbraucher sollten sich bei geografischen Angaben auf Weinetiketten als klare Herkunftshinweise verlassen können. Die Formulierung des Entwurfs greift diese Sorge auf, indem sie die Verwendung von „American“ und „United States“ nur dann zulässt, wenn jede Traube und jeder landwirtschaftliche Bestandteil aus dem Inland stammt.
Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch; das Vorhaben ist bislang nicht in Kraft getreten.
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