AfD will im Ausland lebenden Saisonarbeitskräften 80 Prozent eines neuen Branchenmindestlohns zahlen
Der Bundestagsplan würde eine separate Lohnuntergrenze für die Landwirtschaft schaffen; Weinberge und Hopfenanbau werden ausdrücklich erwähnt.
Dienstag, 15. September 2026
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat im Bundestag einen Vorschlag eingebracht, einen separaten Branchenmindestlohn für saisonale landwirtschaftliche Arbeitskräfte zu schaffen, darunter Beschäftigte in Weinbergen und im Hopfenanbau, wobei für Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands ein niedrigerer Satz gelten soll.
Nach Angaben, die am Montag über den RSS-Dienst des Deutschen Bundestags veröffentlicht wurden, würde der Vorschlag eine branchenspezifische Lohnuntergrenze für saisonale Tätigkeiten in der Landwirtschaft festlegen. Dem Plan zufolge würden Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Ausland 80 % dieses Mindestlohns erhalten.
Die Bundestagszusammenfassung sagt, der Vorschlag beruhe auf der Idee, dass die Mindestvergütung für Saisonarbeit die besonderen Bedingungen der verschiedenen landwirtschaftlichen Sparten und die persönliche Situation von Saisonarbeitskräften widerspiegeln sollte. Der vom parlamentarischen Feed hervorgehobene Text verweist insbesondere auf Arbeitskräfte in Kulturen wie Trauben und Hopfen.
Würde die Maßnahme angenommen, würde sie innerhalb desselben landwirtschaftlichen Arbeitsbereichs eine andere Lohnstruktur einführen, indem ein Teil der Lohnregel daran geknüpft wird, wo ein Arbeitnehmer normalerweise lebt. Praktisch hieße das einen Lohnstandard für in Deutschland ansässige Saisonarbeitskräfte und einen reduzierten Standard für diejenigen aus dem Ausland, wie in der Zusammenfassung des Vorschlags beschrieben.
Der Bundestagsvermerk enthält keine weiteren Details dazu, wie der Branchenlohn festgelegt werden soll, ob er nur einige Erntearbeiten oder ein breiteres Spektrum landwirtschaftlicher Tätigkeiten abdecken würde oder wie die Einhaltung überwacht werden soll. Die kurze Zusammenfassung sagt auch nicht, wann der Vorschlag im Parlament beraten werden könnte oder ob er Unterstützung aus anderen politischen Gruppen hat.
Gleichwohl reicht das Thema über die Agrararbeitsmarktpolitik hinaus. Weinberge und Hopfenbetriebe sind in den arbeitsintensiven Phasen des Anbau- und Erntezyklus auf Saisonkräfte angewiesen, und jede Änderung der Lohnregeln könnte dort die Arbeitskosten beeinflussen. Das bedeutet, dass der Vorschlag Folgen für Erzeuger mit Bezug zu Wein und Bier haben könnte, da Trauben und Hopfen wichtige Rohstoffe sind und Veränderungen auf Betriebsebene in die breitere Lieferkette hineinwirken können. Derzeit bleibt eine Auswirkung jedoch hypothetisch, da es sich lediglich um einen vom Bundestag gelisteten Vorschlag handelt.
Der Vorschlag lenkt auch die Aufmerksamkeit auf die breitere Frage, wie Deutschland befristete landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse reguliert. Saisonarbeit folgt oft kulturspezifischen Rhythmen und kurzen Beschäftigungszeiträumen, und die AfD stellt ihren Plan als Anpassung an diese Bedingungen dar. Nach der Bundestagszusammenfassung argumentiert die Partei für ein System, das auf bestimmte landwirtschaftliche Sparten zugeschnitten ist, statt für einen einzigen Lohnansatz, der für alle Saisonarbeitskräfte gleichermaßen gilt.
In dem im parlamentarischen Feed zitierten Bundestagsmaterial gab es keine Stellungnahme anderer Parteien, Arbeitnehmergruppen oder Vertreter der Agrarwirtschaft. Die veröffentlichte Zusammenfassung geht ebenfalls nicht darauf ein, ob das vorgeschlagene 80-Prozent-Niveau für im Ausland lebende Arbeitskräfte nur für aus dem Ausland kommende Saisonkräfte in bestimmten nachfragestarken Kulturen oder für einen breiteren Teil des Agrarsektors gelten würde.
Aus der parlamentarischen Mitteilung geht klar das zentrale Element des Vorschlags hervor: ein sektorspezifischer Mindestlohn für saisonale landwirtschaftliche Arbeit, kombiniert mit einer niedrigeren Schwelle für Arbeitskräfte, deren Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands liegt. Da Weinberge und Hopfenanbaubetriebe ausdrücklich erwähnt wurden, dürfte die Debatte von Unternehmen mit Bezug zu Wein und Bier ebenso aufmerksam verfolgt werden wie von Arbeitgebern, die auf kurzfristige Erntearbeit angewiesen sind.