11.06.2026
Unternehmen in Deutschland bereiten sich auf eine weitreichende Änderung der Verpackungsvorschriften vor, da die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung der Europäischen Union, bekannt als PPWR, ab dem 12. Aug. 2026 gilt und damit direkte rechtliche Pflichten für Hersteller und Importeure ohne ein separates nationales Gesetz mit sich bringt.
Die Verordnung mit der Kennung EU 2025/40 ist auf europäischer Ebene bereits in Kraft, doch eine Übergangsfrist hat ihre praktische Anwendung verzögert. Ab Mitte August kommenden Jahres müssen Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union in Verkehr bringen, eine erste Reihe verbindlicher Anforderungen zu Konformität, Dokumentation und Kennzeichnung erfüllen.
Nach einer diese Woche von der deutschen Kanzlei Reuschlaw veröffentlichten Handreichung benötigt jede Art von Verpackung, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht wird, eine gültige EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation. In dieser ersten Phase gelten zudem strengere Grenzwerte für gefährliche Stoffe, darunter PFAS in Lebensmittelverpackungen, sowie erste Kennzeichnungspflichten für Hersteller.
Die Änderung betrifft zahlreiche Konsumgüterbranchen, ist aber besonders relevant für Wein-, Bier-, Spirituosen- und andere Getränkeunternehmen, weil Verpackungen zentral dafür sind, wie diese Produkte durch Lieferketten bewegt und an den Handel geliefert werden. Flaschen, Dosen, Multipacks, Versandkartons und Verschlüsse können alle unter den neuen Compliance-Rahmen fallen. Für Getränkeunternehmen in Deutschland könnte dies zusätzlichen Aufwand bei Rückverfolgbarkeitssystemen, Etiketten-Redesigns und Lieferantenprüfungen bedeuten – mit möglichen Auswirkungen auf Kosten und Zeitpläne.
Die Verordnung ist Teil eines umfassenderen europäischen Vorhabens, Verpackungsabfälle zu verringern und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft auf Basis von Wiederverwendung, Recycling und geringerem Ressourcenverbrauch aufzubauen. Unternehmen erhalten zwar Zeit zur Anpassung durch eine gestaffelte Einführung, doch die erste Frist dürfte unmittelbare operative Änderungen auslösen, da sie direkt für Verpackungen gilt, die ab diesem Tag neu auf den Markt gebracht werden.
Reuschlaw erklärte, Unternehmen sollten zunächst ihre genaue Rolle in der Lieferkette bestimmen. Nach der PPWR unterscheiden sich die Pflichten je nachdem, ob ein Unternehmen als Hersteller, Importeur oder als sonstiger Wirtschaftsbeteiligter auftritt. In internationalen Lieferketten kann ein Unternehmen mehrere Rollen zugleich innehaben, was den Compliance-Aufwand erhöhen kann.
Die Kanzlei sagte außerdem, Unternehmen sollten ihre Produktportfolios sorgfältig prüfen und zwischen Verpackungsarten und Verpackungsmaterialien unterscheiden. Wie schon nach früheren EU-Regeln trennt der Rahmen grundsätzlich Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen sowie Komponenten von Materialien. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Lieferanten von Verpackungsmaterialien ab August 2026 vollständige Konformitätsnachweise vorlegen müssen.
Ein dritter Vorbereitungsbereich betrifft die Angaben, die auf Verpackungen erscheinen müssen. Für alle ab dem 12. Aug. 2026 in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen Hersteller administrative Angaben direkt auf der Verpackung bereitstellen. Dazu gehören eine eindeutige Typ-, Chargen- oder Seriennummer zur Rückverfolgbarkeit; Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke des Herstellers; sowie eine Postanschrift. Zusätzlich muss ein digitaler Kontaktpunkt über eine E-Mail-Adresse und/oder eine URL angegeben werden. Die Informationen können auch digital über einen QR-Code zugänglich gemacht werden.
Importeure unterliegen ab demselben Datum eigenen Kennzeichnungspflichten. Sie müssen ebenfalls ihren Namen, eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Marke sowie die Postanschrift auf der Verpackung anbringen.
Für Getränkeunternehmen könnten diese Anforderungen besonders sensibel sein, da viele Produkte bereits umfangreiche Pflichtangaben zu Alkoholgehalt, Zutaten, Pfand, Recyclingsystemen und marktspezifischer Kennzeichnung tragen. Das Hinzufügen von Rückverfolgbarkeitskennzeichen und digitalen Zugangspunkten könnte Neugestaltungen bei Flaschenetiketten, Dosen-Sleeves und Sekundärverpackungen erforderlich machen. Importeure von Weinen oder Spirituosen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland müssen sich möglicherweise auch enger mit ausländischen Lieferanten abstimmen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Angaben korrekt angebracht sind, bevor die Produkte in Verkehr gebracht werden.
Spätere Phasen der PPWR sollen ab 2028 durch weitere Durchführungsrechtsakte folgen, die auf EU-Ebene noch angenommen werden müssen. Diese späteren Maßnahmen sollen Mindestanteile recycelter Materialien in Verpackungen sowie harmonisierte Regeln für Recyclingkennzeichnungen und Recyclingfähigkeitsstandards umfassen.
Dieser spätere Zeitplan verschafft Unternehmen etwas Spielraum für strukturelle Änderungen bei Beschaffung und Verpackungsdesign. Juristen und Compliance-Berater sagen jedoch, dass die Phase ab August 2026 nicht als geringfügig betrachtet werden sollte, weil sie grundlegende rechtliche Bedingungen für den Marktzugang schafft. Technische Unterlagen müssen im Voraus zusammengestellt werden, Lieferantendokumentationen geprüft werden und Verpackungslayouts könnten Monate vor dem Versand der Produkte aktualisiert werden müssen.
In Deutschland, wo Getränkehersteller von großen Brauereigruppen bis hin zu familiengeführten Weingütern und Mineralwasserabfüllern reichen, kann die Vorbereitung je nach Unternehmensgröße und Exportausrichtung stark variieren. Größere Betriebe verwalten oft bereits komplexe Kennzeichnungssysteme über mehrere Märkte hinweg. Kleinere Unternehmen könnten vor einer deutlich schwierigeren Anpassung stehen, wenn sie bei Flaschen, Etiketten oder Transportmaterialien auf externe Lieferanten angewiesen sind und nur über begrenztes internes Compliance-Personal verfügen.
Der rechtliche Wandel kommt zudem zu einem Zeitpunkt, an dem Lebensmittel- und Getränkeunternehmen in ganz Europa wegen Nachhaltigkeitszielen, Pfandsystemen und der öffentlichen Kritik an Abfällen unter breiterem Druck stehen, ihre Verpackungsstrategie zu überdenken. Die PPWR fügt eine weitere Ebene hinzu, indem sie Umweltpolitik enger mit Produktdokumentation und Identifikationsanforderungen auf Einheitenebene verknüpft.
Reuschlaw sagte, Unternehmen sollten nicht bis zum Sommer 2026 warten, um zu handeln, da die Erstellung technischer Dokumentation, Verhandlungen mit internationalen Lieferanten und Änderungen an Verpackungslayouts Monate dauern können. Für Getränkeunternehmen mit saisonalen Produktionszyklen oder langen Vorlaufzeiten für bedruckte Etiketten und importiertes Glas könnte dieser Hinweis angesichts des näher rückenden Stichtags besonders wichtig sein.
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