Bundestag prüft AfD-Plan für 20 % weniger Lohn für einige Saisonkräfte auf Höfen

Der Vorschlag würde für einige Arbeitskräfte aus dem Ausland den Lohn unter den gesetzlichen Mindestlohn senken – bei arbeitsintensiven Kulturen wie Trauben und Hopfen.

Mittwoch, 16. September 2026

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Bundestag prüft AfD-Plan für 20 % weniger Lohn für einige Saisonkräfte auf Höfen

Der Bundestag will einen Vorschlag der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) prüfen, der es einigen Höfen erlauben würde, bestimmten Saisonarbeitskräften 20 % weniger als den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Die Maßnahme würde für arbeitsintensive landwirtschaftliche Tätigkeiten gelten, darunter Arbeit in Weinbergen und Hopfenfeldern, und damit zwei zentrale Teile von Deutschlands Wein- und Bierlieferketten direkt erfassen.

Das Thema ist relevant, weil deutsche Höfe während der Erntezeit und in den Wochen davor oft auf kurzfristige Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sind. Weinbaubetriebe und andere Erzeuger sagen seit Langem, Feldarbeit sei körperlich anstrengend und es sei schwierig, genügend Arbeitskräfte innerhalb Deutschlands zu rekrutieren. Deshalb holen die Höfe regelmäßig Saisonarbeitskräfte für das Pflücken, Schneiden und andere saisonale Aufgaben, vor allem bei Kulturen, die weiterhin viel Handarbeit erfordern.

Der Vorschlag der AfD würde für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten eine Ausnahme von den normalen Mindestlohnregeln schaffen. Nach dem im Parlament eingebrachten Text würden Saisonbeschäftigte, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands haben, bei der Arbeit in bestimmten landwirtschaftlichen Betrieben nicht mehr unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen. Stattdessen hätten sie Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 80 % des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland.

Die Unterscheidung ist wichtig. Der Vorschlag legt die Löhne nicht auf 80 % eines bestehenden Branchenlohns fest. Er nimmt den nationalen gesetzlichen Mindestlohn als Bezugspunkt und kürzt diesen Betrag dann für die von der Ausnahme erfassten Beschäftigten um 20 %. Beschäftigte, die diese Bedingungen nicht erfüllen, unterlägen weiterhin den normalen Mindestlohnregeln.

Der Text der AfD definiert den niedrigeren Lohn nicht formal nach Nationalität. Das Kriterium richtet sich danach, wo eine Arbeitskraft gewöhnlich lebt und wo sich der Lebensmittelpunkt dieser Person befindet. In der Praxis würde die Änderung jedoch vor allem ausländische Saisonarbeitskräfte betreffen, die für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland reisen und nach der Ernte oder dem Ende anderer arbeitsintensiver Hofarbeiten wieder nach Hause zurückkehren.

Der parlamentarische Vorstoß ist als Dokument 21/7245 registriert. Es ist vom 22. Juli datiert und enthält einen von der AfD am 9. Juli unterzeichneten Antrag. Der Bundestag teilte am 14. September mit, dass die Maßnahme ohne vorherige Plenardebatte zur Überweisung an die Ausschüsse vorgesehen ist, wobei der Ausschuss für Arbeit und Soziales als federführendes Gremium für die weitere Prüfung benannt wurde.

Die AfD argumentiert, dass Höfe in arbeitsintensiven Kulturen unter wachsendem Druck durch Lohnkosten stehen und nur begrenzt in der Lage sind, Arbeitskräfte durch Maschinen zu ersetzen. Die Partei nennt in ihrem Antrag Obst, Gemüse, Reben und Hopfen und sagt, der allgemeine Mindestlohn könne die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Höfe schwächen, wenn sie mit Erzeugern in Ländern konkurrieren, in denen die Arbeitskosten niedriger sind. Das sind die Gründe, die die Partei im Text zur Unterstützung der vorgeschlagenen Ausnahme anführt.

Für den Weinsektor geht der Vorschlag über die Traubenernte selbst hinaus. In Weinbergen werden Saisonarbeitskräfte an mehreren Punkten des Wachstumszyklus eingesetzt, darunter Pflegearbeiten an den Reben und die Ernteperiode, wenn der Arbeitsbedarf in kurzer Zeit stark ansteigen kann. Auch auf der Brauseite konzentrieren Hopfenbetriebe einen großen Teil ihres Arbeitskräftebedarfs auf begrenzte Zeitfenster der Saison. Eine Änderung der Lohnkosten für diese Beschäftigten könnte sich auf die Produktionskosten auf Betriebsebene auswirken, auch wenn die AfD in ihrem Antrag keine Schätzungen dazu nennt, wie viel Erzeuger, Weingüter, Brauereien oder andere Teile der Lieferkette sparen könnten.

Der Vorstoß hat in dieser Woche Aufmerksamkeit erregt, weil er im Bundestagsverfahren vorangekommen ist, nicht weil es ein neuer Vorschlag ist. Die Maßnahme liegt seit Juli auf dem Papier. Neu ist, dass das Parlament sie nun für die Ausschussberatung auf den Weg gebracht hat; das ist der nächste formelle Schritt vor einer breiteren Debatte oder Abstimmung.

In dieser Phase ändert der Vorschlag die Löhne für saisonale landwirtschaftliche Arbeitskräfte in Deutschland nicht. Es ist keine neue Lohnregel in Kraft getreten, und der derzeitige Mindestlohnrahmen bleibt bestehen, solange nicht das Parlament und das weitere Gesetzgebungsverfahren eine Änderung billigen. Vorerst wird erwartet, dass die zuständigen Ausschüsse prüfen, ob Deutschland einen separaten Lohnboden für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft schaffen sollte, die außerhalb des Landes leben und vorübergehend für arbeitsintensive Tätigkeiten in Kulturen wie Trauben und Hopfen kommen.

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