FSANZ genehmigt vernetzte Polyesterharze für den Einsatz im Wein

Die Code-Änderung tritt im Rahmen von Amendment No. 251 in Kraft und ergänzt einen neuen zulässigen Verarbeitungshilfsstoff für Weingüter in Australien und Neuseeland.

16.07.2026

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FSANZ genehmigt vernetzte Polyesterharze für den Einsatz im Wein

Food Standards Australia New Zealand hat eine Änderung des Australia New Zealand Food Standards Code veröffentlicht, die vernetzte Polyesterharze für den Einsatz als adsorbierender Verarbeitungshilfsstoff im Wein zulässt; die regulatorische Änderung tritt mit Amendment No. 251 in Kraft, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Die Maßnahme ist in Notification Circular 404-26 enthalten, das FSANZ am 16. Juli unter dem Food Standards Australia New Zealand Act 1991 veröffentlicht hat. Das Rundschreiben enthält die formellen öffentlichen Bekanntmachungen zu mehreren Code-Änderungen und Anträgen, darunter Antrag A1332, der die Zulassung vernetzter Polyesterharze in der Weinbereitung umfasst.

FSANZ teilte mit, dass Amendment No. 251 am 16. Juli in seinem Amtsblatt als FSC 191 veröffentlicht wurde. Neben der weinbezogenen Zulassung umfasst das gleiche Änderungspaket auch Genehmigungen im Zusammenhang mit zwei Enzym-Verarbeitungshilfsstoffen: endo-1,4-beta-xylanase aus Bacillus licheniformis mit einem als Chryseobacterium cucumeris identifizierten Gendonator unter Antrag A1304 sowie alpha-amylase aus Bacillus licheniformis, die das Gen für alpha-amylase aus der Genvariante ANZ105 enthält, unter Antrag A1305. Das Rundschreiben verweist außerdem auf M1023, einen Vorschlag aus dem Jahr 2024 zur Harmonisierung von Höchstgehaltsgrenzwerten für Rückstände.

Für Weingüter in Australien und Neuseeland ergänzt die Zulassung einen neuen erlaubten Verarbeitungshilfsstoff innerhalb des rechtlichen Rahmens, der die Produktionspraktiken regelt. Das ist relevant, weil Änderungen an der Liste zugelassener technologischer Hilfsstoffe Compliance-Entscheidungen im Keller beeinflussen, die Herangehensweise der Erzeuger an Klärungs- oder Adsorptionsschritte prägen und je nach Übernahme des neu zugelassenen Materials möglicherweise auch die Betriebskosten beeinflussen können.

FSANZ machte im Rundschreiben keine weiteren technischen Angaben dazu, wie breit das Harz über verschiedene Weinstile hinweg eingesetzt werden darf oder welche kommerzielle Nutzung folgen könnte. Die Mitteilung dient vielmehr als formelle Veröffentlichung der Code-Änderung und verweist Leser für weitere Informationen zu aktuellen Anträgen und Vorschlägen auf die FSANZ-Gazette-Seite und den Arbeitsplan.

Die Aktualisierung ist Teil des regulären Benachrichtigungsverfahrens von FSANZ, mit dem die Öffentlichkeit, Einreicher und zuständige Regierungsbehörden über Maßnahmen im Rahmen des Food Standards Code informiert werden. Frühere Notification Circulars und Gazettes sind weiterhin über die Website der Behörde verfügbar.

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