EU-Kommission billigt einfachere Regeln für EU-Fördermittel zur Lebensmittelwerbung

Längere Vertragsfristen, 30 % Vorfinanzierung und weniger Berichtspflichten könnten kleineren Wein- und Getränkegruppen helfen, Kampagnen im Ausland zu starten

15.07.2026

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Die Europäische Kommission hat einfachere Regeln für die EU-Agrar- und Lebensmittelwerbepolitik gebilligt und damit die administrativen und finanziellen Anforderungen für Organisationen gelockert, die EU-Unterstützung suchen, um Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse im In- und Ausland zu vermarkten.

Die von der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission angekündigten Änderungen sollen die Durchführung von Förderprogrammen für Begünstigte und für die nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten erleichtern. Die Kommission erklärte, die Überarbeitung stütze sich auf zehn Jahre Erfahrung bei der Verwaltung dieser Programme und folge Konsultationen mit Interessenträgern und Mitgliedstaaten.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass sich die Frist für den Abschluss von Verträgen von 90 auf 180 Tage verdoppelt. Nach Angaben der Kommission soll der längere Zeitraum den Mitgliedstaaten und Begünstigten mehr Zeit geben, die mit genehmigten Programmen verbundenen Verfahren abzuschließen. Die maximale Vorfinanzierungsrate wird zudem auf 30 % angehoben, um insbesondere kleineren Begünstigten mehr Mittel im Voraus bereitzustellen. Darüber hinaus werden die Berichtspflichten zur Wirkung sogenannter einfacher Programme auf eine einzige abschließende Mitteilung an die Kommission reduziert.

Die Entscheidung ist für Getränkehersteller relevant, weil Weinverbände, regionale Konsortien und andere Getränkeorganisationen, die auf EU-Fördermittel für Werbung angewiesen sind, bei der Einführung von Kampagnen mit geringeren Verwaltungskosten und besserem Cashflow rechnen könnten. Das könnte es kleineren Weingütern und Branchenverbänden erleichtern, Unterstützung zu beantragen, insbesondere in Exportmärkten, in denen frühe Ausgaben für Werbung, Veranstaltungen und Vertrieb oft erheblich sind. Welche Wirkung sich tatsächlich ergibt, hängt davon ab, wie breit die überarbeiteten Regeln genutzt werden und welche künftigen Haushaltsentscheidungen getroffen werden.

Die Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, und die neuen Regeln gelten ab diesem Zeitpunkt. Die Kommission erklärte, sie würden nicht für Verträge über einfache Programme gelten, die vor dem 1. Dezember 2026 geschlossen wurden, um den laufenden Ablauf nicht zu stören.

Der Haushalt für das Agrar- und Lebensmittelwerbeprogramm 2027 steht noch nicht fest. Die Kommission erklärte, die Finanzierung könne sich im Rahmen der Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU für 2021 bis 2027 noch ändern. Der endgültige Haushalt für das jährliche Arbeitsprogramm 2027 soll im Oktober 2026 bestätigt werden.

Nach Angaben der Kommission bleiben ausreichende finanzielle Mittel unerlässlich, wenn Förderprogramme den Agrar- und Lebensmittelsektor des Blocks langfristig weiter unterstützen sollen. Die Politik kofinanziert Kampagnen zur Förderung von EU-Agrar- und Lebensmittelprodukten und soll Landwirte und Lebensmittelunternehmen belohnen, die EU-Standards in den Bereichen Qualität, Sicherheit und Umweltpraktiken erfüllen und zugleich auf globalen Märkten konkurrieren.

Seit 2016 habe die Kommission mehr als 650 Kampagnen unter dem Slogan „Enjoy, it’s from Europe“ kofinanziert, um den Ruf von EU-Agrar- und Lebensmittelprodukten innerhalb des Blocks und international zu stärken, so die Kommission. Nach Angaben der Kommission hat die Politik auch die Umsetzung von Freihandelsabkommen unterstützt, darunter mit Japan, Südkorea und Kanada, und in den vergangenen zehn Jahren zu einer stärkeren Handelsbilanz der EU im Agrar- und Lebensmittelsektor beigetragen.

Die Kommission argumentiert zudem, dass Werbung die Widerstandsfähigkeit des Sektors stärken kann, indem sie Exporteuren hilft, ihre Märkte zu diversifizieren. Dieser Punkt ist besonders relevant für Wein und andere Getränkekategorien, die in wichtigen Importländern Schwankungen bei Zöllen, Verbrauchernachfrage und geopolitischen Spannungen ausgesetzt sind.

Nach EU-Regeln umfassen einfache Programme eine oder mehrere Organisationen aus demselben Mitgliedstaat und werden von den nationalen Behörden verwaltet. Durch weniger Papierarbeit und höhere Vorausfinanzierung versucht Brüssel, diese Programme zugänglicher zu machen, zu einem Zeitpunkt, an dem viele Erzeugergruppen unter Druck stehen, Ausgaben zu rechtfertigen und den Absatz auf wettbewerbsintensiven Auslandsmärkten auszubauen.

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