08.06.2026

Italien hat einen strengeren strafrechtlichen Rahmen für Lebensmittelbetrug eingeführt, einschließlich härterer Strafen für die Fälschung geschützter Lebensmittel- und Weinnamen, im Rahmen eines Gesetzes, das am 29. Mai in Kraft trat und darauf abzielt, den italienischen Agro-Lebensmittelsektor vor stärker organisierten Formen des Missbrauchs zu schützen.
Die Maßnahme, Gesetz Nr. 75 vom 21. April 2026, wurde am 14. Mai im Amtsblatt Italiens veröffentlicht und trat nach der üblichen Wartefrist in Kraft. Ein vom Office of the Massimario, einer dem Obersten Kassationsgericht Italiens angeschlossenen Forschungsstelle, erstellter Rechtsbericht prüfte die wichtigsten materiell- und verfahrensrechtlichen Änderungen des Gesetzes. Das Gesetz ordnet Sanktionen über straf- und verwaltungsrechtliche Vorschriften für italienische Lebensmittelprodukte neu und spiegelt einen breiteren Wandel darin wider, wie der Gesetzgeber Betrug in diesem Sektor bewertet.
Dem im Bericht geprüften Text zufolge geht die Reform von der Erkenntnis aus, dass das frühere System Italiens nicht mehr der Realität moderner agroalimentarer Kriminalität entsprach. Ältere Regeln waren auf das Bild eines einzelnen Akteurs zugeschnitten, der Waren verfälscht und Verbraucher täuscht. Das neue Gesetz erfasst stattdessen Verhaltensweisen, die in großem Maßstab, dauerhaft und systematisch erfolgen, oft im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit. Das ist für Produzenten von Wein, Olivenöl, Käse und anderen unter geschützten Herkunftssystemen vermarkteten Waren wichtig, weil diese Sektoren stark von Rückverfolgbarkeit, korrekter Kennzeichnung und dem rechtlichen Schutz geografischer Namen abhängen.
Im Zentrum der Reform steht eine Neufassung von Teilen des Strafgesetzbuchs. Italien hat einen neuen Abschnitt geschaffen, der Straftaten gegen das vom Gesetz als „agro-food patrimony“ bezeichnete Gut gewidmet ist und diesem Interesse erstmals einen eigenständigen rechtlichen Status innerhalb des Strafgesetzbuchs verleiht. Praktisch bedeutet das, dass der Gesetzgeber Schäden an der italienischen Lebensmittelidentität, Herkunftsangaben und Produktionsintegrität als eigene Kategorie behandelt und nicht als Unterfall allgemeiner Wirtschaftsdelikte.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Einführung eines neuen Straftatbestands des „food fraud“ sowie eines weiteren neuen Delikts für den Handel mit Lebensmitteln mit irreführenden Zeichen. Das Gesetz überarbeitet zudem bestehende Vorschriften zu geschützten Bezeichnungen und Angaben. Für Produzenten und Exporteure, insbesondere im Weinsektor, ist ein zentraler Punkt die strengere Behandlung von Fälschungen bei DOP- und IGP-Produkten, den italienischen und europäischen Qualitätsschemata zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben.
Die dem Rechtsgutachten beigefasste Zusammenfassung zur Überwachung sagt, dass die Strafen für die Fälschung von IGP- und DOP-Produkten auf Freiheitsstrafen von einem bis vier Jahren angehoben wurden, zusätzlich zu Geldbußen zwischen 10.000 € und 50.000 €. Diese Kategorien sind für den italienischen Weinsektor zentral, weil viele Appellationen auf geschützten Bezeichnungssystemen beruhen, die festlegen, woher die Trauben stammen, wie Weine hergestellt werden dürfen und wie Etiketten im Inlands- und Exportmarkt verwendet werden können.
Die Reform hebt außerdem einige ältere Straftatbestände auf und ersetzt sie durch Bestimmungen, die der Gesetzgeber offenbar als besser an aktuelle Marktpraktiken angepasst ansieht. Der Straftatbestand des Verkaufs nicht echter Lebensmittelstoffe als echt wurde aufgehoben; ebenso ein früherer Artikel des Strafgesetzbuchs im Zusammenhang mit lebensmittelbezogener gewerblicher Täuschung. Andere Vorschriften wurden geändert statt gestrichen, darunter Regeln zur falschen oder unzulässigen Verwendung geschützter Namen.
Der Rechtsbericht skizziert ein breiteres Paket über das materielle Strafrecht hinaus. Im Verfahrensrecht verweist er auf Änderungen bei Kontrollen, Probenahmen im Rahmen von Aufsichtstätigkeiten, Beschlagnahmeregeln, Beweiserhebung und Telefonüberwachung in einschlägigen Ermittlungen. Er nennt außerdem Anpassungen bei verdeckten Ermittlungen und Beweisverfahren. Diese Instrumente deuten darauf hin, dass Staatsanwälte und Ermittler über weitergehende oder klarere Möglichkeiten verfügen werden, komplexe Fälle mit Lieferketten, Kennzeichnungssystemen und organisiertem wirtschaftlichem Handeln zu verfolgen.
Ein weiterer Teil der Reform betrifft beschlagnahmte Waren. Dem Bericht zufolge gibt es aktualisierte Regeln dazu, wie eingezogene oder beschlagnahmte Lebensmittel wohltätigen Zwecken zugeführt werden können. Er behandelt auch die Bestimmung beschlagnahmter Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge, die in öffentlichen Registern aufgeführt sind. Diese Bestimmungen zeigen, dass der Gesetzgeber nicht nur die Bestrafung regeln will, sondern auch die Vollzugslogistik nach der Sicherstellung von Waren oder Transportmitteln.
Das Gesetz verschärft zudem Nebenstrafen und Einziehungsmaßnahmen weiter, einschließlich obligatorischer Einziehung und Einziehung nach Wertersatz in bestimmten Fällen. Es aktualisiert auch die Regeln zur Unternehmenshaftung – ein wichtiger Punkt für Lebensmittelunternehmen, da viele Fälle von Agro-Lebensmittelbetrug Unternehmensstrukturen statt isolierte Einzelpersonen betreffen. Diese Änderung könnte den Compliance-Druck auf Produzenten, Abfüller, Händler und Handelsunternehmen in sensiblen Kategorien wie Appellationsweinen und zertifizierten regionalen Lebensmitteln erhöhen.
Für Italiens Weinsektor geht die Bedeutung über juristische Formulierungen hinaus. Geschützte Namen gehören zu den wichtigsten wirtschaftlichen Vermögenswerten der Branche, insbesondere bei Flaschenverkäufen im Ausland zu Premiumpreisen. Betrug mit falschen Herkunftsangaben oder irreführenden Zeichen kann sowohl Produzenten als auch Verbraucher schädigen, indem er das Vertrauen in Etiketten schwächt, die Herkunft und Produktionsstandards signalisieren. Ein strengeres Strafregime könnte daher beeinflussen, wie Weingüter ihre Herkunft dokumentieren, Aufzeichnungen führen, das Abfüllen überwachen und Bezeichnungshinweise auf Verpackungen darstellen.
Die Reform kommt zudem zu einem Zeitpunkt, an dem europäische Lebensmittel- und Weinmärkte weiterhin mit anhaltenden Sorgen über online oder über grenzüberschreitende Kanäle verkaufte Nachahmungsprodukte konfrontiert sind. Indem Italien Agro-Lebensmittelkriminalität als systematische Geschäftstätigkeit statt als gelegentliches Fehlverhalten rahmt, signalisiert das Land, dass es gefälschte Herkunftsangaben als Teil einer größeren wirtschaftlichen Bedrohung sieht – verbunden mit Markenwerten, ländlichen Produktionssystemen und Exportglaubwürdigkeit.
Der Bericht des Office of the Massimario schafft selbst kein Recht; er ist jedoch einflussreich, weil er Richtern und Juristen hilft, neue Gesetze auszulegen. Seine Analyse gliedert sowohl Übergangsfragen als auch operative Fragen auf, die sich aus der Reform ergeben – einschließlich der Frage, wie alte und neue Vorschriften zeitlich miteinander interagieren. Das wird wichtig sein, wenn Gerichte beginnen werden, den neuen Rahmen auf Verhaltensweisen vor und nach dem 29. Mai anzuwenden.
Für Produzenten in regulierten Kategorien wie DOC-, DOCG-, DOP- und IGP-Weinen sowie -Lebensmitteln dürfte sich unmittelbar eine stärkere Aufmerksamkeit für Compliance-Systeme und Kennzeichnungskontrollen ergeben. Für die Vollzugsbehörden bietet das Gesetz ein strukturierteres Set an Straftatbeständen, das auf moderne Agro-Lebensmittelkriminalität zugeschnitten ist. Und für Italiens breitere Lebensmittelwirtschaft markiert es eine klare politische Entscheidung: Angriffe auf Herkunftsangaben und Produktauthentizität nicht einfach als Verbrauchertäuschung zu behandeln, sondern als Delikte gegen ein nationales Agro-Lebensmittelgut mit eigenem rechtlichem Schutz.
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