27.07.2026

Russlands Finanzministerium hat einen Resolutionsentwurf ausgearbeitet, der es Importeuren alkoholischer Getränke erlauben würde, vorgeschriebene Etiketten auf importierten Alkohol in ihren eigenen Zolllagern anzubringen. Die Änderung könnte die Teilnahme am laufenden Kennzeichnungsexperiment des Landes ausweiten und für einige Importeure einen Engpass entschärfen.
Der Vorschlag wurde vom Ministerium bekannt gegeben und würde die Regeln eines Experiments ändern, das die Kennzeichnung importierten Alkohols mit föderalen Sonderstempeln innerhalb Russlands regelt. Nach dem derzeitigen Rahmen darf importierter Alkohol auf russischem Gebiet nur in Zolllagern etikettiert werden, die über eine gültige Lizenz für die Lagerung alkoholischer Getränke verfügen.
Nach Angaben des Ministeriums hat diese Regel für einige Unternehmen zu einer Diskrepanz geführt. Um Alkohol nach Russland einzuführen, muss eine Organisation über eine Lizenz für den Kauf, die Lagerung und den Vertrieb alkoholischer Getränke verfügen. Diese Lizenz erlaubt dem Unternehmen auch, gekauften Alkohol in seinem eigenen Lager zu lagern. Doch trotz dieser weiter gefassten Lizenz konnten Importeure, die eigene Zolllager betreiben, den von ihnen eingeführten Alkohol nach den Bedingungen des Experiments bislang nicht kennzeichnen, so das Ministerium.
Der Resolutionsentwurf soll diese Lücke schließen. Sollte er angenommen werden, dürften Importeure den von ihnen eingeführten Alkohol in ihren eigenen Zolllagern etikettieren, sofern sie über eine gültige Lizenz für den Kauf, die Lagerung und den Vertrieb alkoholischer Getränke verfügen.
Das Ministerium stellte die Maßnahme als Möglichkeit dar, mehr Teilnehmer des Außenhandels am Experiment zu beteiligen. Der laufende Versuch lief vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2026. Weitere Details dazu, wann der Entwurf genehmigt werden könnte oder wann geänderte Regeln in Kraft treten könnten, nannte das Ministerium in seiner Mitteilung nicht.
Der Vorschlag ist für Wein, Spirituosen und andere importierte Getränke relevant, weil Kennzeichnungsvorschriften eng mit Zollabwicklung, Compliance-Kosten und Lieferzeiten verknüpft sind. Wenn Importeure den Prozess in ihren eigenen Zolllagern durchführen dürften, könnte das für einige Unternehmen zusätzliche Handhabungsschritte verringern und verändern, wie sie die Logistik nach der Ankunft der Waren in Russland organisieren. Für Getränkeunternehmen, die auf importierte Bestände angewiesen sind, kann selbst eine eng begrenzte Verfahrensänderung die Lagerplanung, den Personalbedarf und die Geschwindigkeit beeinflussen, mit der Produkte in den Vertrieb gelangen.
Die Maßnahme verweist zudem auf ein breiteres regulatorisches Problem im Alkoholhandel: Kleine Unterschiede zwischen Lizenzkategorien und Zollverfahren können bestimmen, wer an einem Importregime teilnehmen kann und zu welchen Kosten. In diesem Fall deutet der Vorschlag des Ministeriums darauf hin, dass Unternehmen, die bereits zum Kauf, zur Lagerung und zum Vertrieb von Alkohol lizenziert sind, mehr direkte Kontrolle über einen der sensibelsten Teile des Importprozesses erhalten könnten, wenn sie zugleich Zolllager betreiben.
Eine finanzielle Schätzung der Auswirkungen war in der Mitteilung des Ministeriums nicht enthalten. Ebenfalls nicht spezifiziert wurde, ob die vorgeschlagene Änderung gleichermaßen für alle Kategorien importierter alkoholischer Getränke gelten würde oder ob später zusätzliche technische Anforderungen für Stempelung und Überwachung eingeführt würden. Vorläufig signalisiert der Entwurf vor allem, dass die russischen Behörden einen flexibleren Ansatz für lizenzierte Importeure erwägen, die bereits über Lagerinfrastruktur verfügen.
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