Indiens Lebensmittelaufsicht hebt Anordnung zu United Spirits’ Rum in Baramati auf

Die Aufhebung betrifft McDowell’s No. 1 Celebration Matured XXX Rum, doch weitergehende Streitigkeiten über Aromatisierung und Etiketten bleiben ungelöst.

20.08.2026

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Indiens Lebensmittelaufsichtsbehörde hat eine Anordnung zurückgenommen, die den Verkauf eines von United Spirits in seinem Werk in Baramati im Bundesstaat Maharashtra hergestellten Rums betroffen hatte, und dem von Diageo kontrollierten Unternehmen damit eine begrenzte regulatorische Entlastung in einem Streit über Kennzeichnung und den Einsatz von Aromastoffen verschafft.

United Spirits teilte am Mittwoch in einer Börsenmitteilung mit, dass die Food Safety and Standards Authority of India, kurz FSSAI, eine auf den 17. Aug. datierte Anordnung erlassen habe, mit der ihre frühere Maßnahme vom 29. Juni insoweit aufgehoben werde, als sie ein am Baramati-Standort hergestelltes Produkt betrifft. Das Unternehmen sagte, es habe die Aufhebungsanordnung am 18. Aug. gegen 12:40 Uhr Ortszeit erhalten.

Bei dem von der Aufhebung betroffenen Produkt handelt es sich laut der Mitteilung des Unternehmens und früheren Aussagen der Behörde um McDowell’s No. 1 Celebration Matured XXX Rum. Das Unternehmen machte keine Angaben dazu, welche Auswirkungen dies auf Verkäufe, Produktion oder Lagerbestände hat; die Aufhebung gilt nur für dieses Produkt und dieses Werk.

Die Entwicklung engt ein breiteres regulatorisches Thema ein, beendet es aber nicht. Es hat mehrere Alkoholhersteller in Indien in den Fokus gerückt. Am 29. Juni verschickte die FSSAI Mitteilungen an mehrere Produktionseinheiten von United Spirits, Associated Alcohols and Breweries Ltd. und INBREW Beverages. Die Behörde äußerte Bedenken wegen des Einsatzes zugesetzter Aromen, die nach ihrer Auffassung das natürliche Profil standardisierter alkoholischer Getränke nachahmen.

United Spirits focht die Anordnung vom 29. Juni mit einer am 1. Aug. eingereichten Writ Petition vor dem Bombay High Court an. Das Unternehmen argumentierte, die von der Behörde beanstandeten Produktetiketten entsprächen den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben in Indien und stünden im Einklang mit langjähriger Branchenpraxis.

In seiner jüngsten Mitteilung sagte United Spirits, die Aufhebung sei nach Gesprächen mit der Behörde erfolgt. Das Unternehmen erklärte zudem, die öffentliche Bekanntgabe habe sich verzögert, weil es mehr Zeit gebraucht habe, um Fakten und Informationen mit mehreren internen Stellen zu überprüfen.

Im Zentrum des Streits steht, wie alkoholische Getränke beschrieben werden und ob bestimmte Aromatisierungspraktiken nach Indiens Lebensmittelvorschriften zulässig sind. Am 10. Juli teilte die FSSAI mit, sie habe Herstellern von Alkohol Mitteilungen wegen der angeblich unzulässigen Verwendung zugesetzter Aromen und wegen Verstößen gegen altersbezogene Angaben geschickt. Später stellte die Behörde klar, dass sie den Einsatz von Aromastoffen nicht grundsätzlich verbiete. Gemeint sei vielmehr der Zusatz von Aromen, die das natürliche Profil von Produkten wie Rum in Rum oder Whisky in Whisky nachbilden oder imitieren.

Diese Klarstellung wurde zu einem wichtigen Bestandteil der Reaktion der Branche, weil Unternehmen argumentierten, die frühere Mitteilung der Behörde habe für bereits im Markt befindliche Produkte für Unsicherheit gesorgt. Insbesondere United Spirits sagte, die Kennzeichnungserklärungen auf den betroffenen Produkten entsprächen vollständig den Vorschriften.

Die Baramati-Anlage war von der FSSAI in früheren Aussagen ausdrücklich genannt worden. Dort wird McDowell’s No. 1 Rum hergestellt. Die Behörde hatte zudem einen Standort von United Spirits in Madhya Pradesh benannt, der Antiquity Blue Whisky und Royal Challenge Whisky produziert, sowie Anlagen mit Verbindungen zu INBREW Beverages und Associated Alcohols and Breweries.

Diese verbundenen Fälle bleiben Teil des größeren Umfelds. Am 6. Aug. setzte die Indore Bench des Madhya Pradesh High Court die FSSAI-Anordnung gegen Associated Alcohols and Breweries in einem Fall aus, in dem vorgeworfen wurde, Aromen hinzugefügt zu haben, um das natürliche Profil eines Produkts nachzuahmen. Die FSSAI hatte außerdem INBREW-Produkte wie Bagpiper Deluxe Whisky und Old Cask Deluxe XXX Rum sowie Central Province Whisky und die Vertragsproduktion von McDowell’s No. 1 Celebration Matured XXX Rum in bestimmten Anlagen benannt.

United Spirits ist Indiens größter Spirituosenhersteller und steht unter Kontrolle der britischen Diageo. Jede regulatorische Maßnahme gegen seine großen nationalen Marken wird von Getränkeindustrie, Distributoren und Einzelhändlern genau beobachtet. Dennoch deutet die jüngste Mitteilung des Unternehmens darauf hin, dass die unmittelbare Entlastung eng begrenzt ist. Sie betrifft eine Anordnung, ein Produkt und einen Herstellungsort und nicht die weiterreichenden Fragen, die durch die Kampagne der Behörde aufgeworfen wurden.

Der Fall zeigt auch, welche Rolle Gerichte und der direkte Austausch zwischen Unternehmen und Behörde spielen, während Indiens Alkoholsparte auf strengere Kontrollen reagiert. Unternehmen haben rasch Anfechtungen eingereicht oder um Klarstellungen gebeten, weil sie befürchten, dass die Mitteilungen lang etablierte Produktbeschreibungen und Rezepturpraktiken stören könnten. Die Behörden betonten ihrerseits, es gehe nicht um den generellen Einsatz von Aromastoffen, sondern darum, ob diese Zusätze den Eindruck eines dem Produkt innewohnenden Charakters erzeugen, der mit Lebensmittelstandards kollidieren könnte.

Für den Moment hat United Spirits eine Aufhebung der mit McDowell’s No. 1 Celebration Matured XXX Rum verbundenen Anordnung in Baramati erreicht. Darüber hinaus machte das Unternehmen keine weiteren Angaben dazu, ob es in anderen Fällen mit zusätzlicher regulatorischer Entlastung rechnet oder ob die Aufhebung seine rechtliche Strategie vor dem Bombay High Court verändern wird.

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