Trump-Regierung will Ruanda und Südafrika aus AGOA ausschließen

Handelshemmnisse, Probleme bei der Regierungsführung und Sicherheitsbedenken gefährden ab dem 1. Januar 2027 den bevorzugten US-Marktzugang.

Dienstag, 3. November 2026

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Die Trump-Regierung erklärte am Montag, dem 2. November, sie wolle Ruanda und Südafrika aus dem Handelspräferenzprogramm African Growth and Opportunity Act (AGOA) ausschließen. Der Schritt würde wie angekündigt am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

In einer Erklärung sagte der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer, Präsident Trump habe den Kongress und die Regierungen beider Länder über seine Absicht informiert, ihre AGOA-Berechtigung zu beenden. Die Regierung erklärte, die Entscheidung sei auf die jährliche ressortübergreifende Überprüfung der vom Programm erfassten Länder südlich der Sahara zurückzuführen.

Greer sagte, die Überprüfung habe ergeben, dass Ruanda und Südafrika Praktiken verfolgten, die nicht den AGOA-Berechtigungskriterien entsprächen. Zu den Bedenken zählten Hemmnisse, die den US-Handel und US-Investitionen beeinträchtigten, sowie Praktiken, die nach Einschätzung der Regierung die Interessen der USA in den Bereichen nationale Sicherheit und Außenpolitik in der Region bedrohten.

Die Regierung führte für die beiden Länder unterschiedliche Bedenken an. Im Fall Ruandas äußerte sie tiefe Besorgnis über Handels- und Investitionshemmnisse, die Rechtsstaatlichkeit, den politischen Pluralismus, international anerkannte Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte sowie Bedrohungen der US-Interessen in den Bereichen nationale Sicherheit und Außenpolitik. Bei Südafrika bezögen sich die Bedenken auf Hemmnisse für US-Handel und -Investitionen, Korruption sowie Bedrohungen der US-Interessen in den Bereichen nationale Sicherheit und Außenpolitik.

AGOA ist ein seit Langem bestehendes US-Handelspräferenzprogramm für berechtigte Länder südlich der Sahara. Die Vorteile des Programms können die Kosten für den Verkauf bestimmter Waren in den USA senken. Der Verlust dieses Status kann die Wettbewerbsfähigkeit von Exporten beeinträchtigen, wenn für Produkte, die bislang zu Vorzugsbedingungen eingeführt wurden, künftig reguläre Zölle oder andere zusätzliche Handelskosten anfallen.

Besonders relevant ist dieses Risiko für südafrikanische Exporteure, die auf den US-Markt angewiesen sind, darunter die Weinbranche. Südafrikanischer Wein ist seit Jahren in den USA präsent. Der Wegfall der Handelspräferenzen könnte Importeure, Händler und Erzeuger dazu zwingen, ihre Preise und Marktstrategien zu überprüfen. Eine Änderung der Zollbehandlung ab dem 1. Januar 2027 könnte die Einfuhrkosten erhöhen und südafrikanische Weine gegenüber Weinen aus Ländern mit weiterhin niedrigeren Handelshemmnissen oder anderem bevorzugtem Marktzugang weniger wettbewerbsfähig machen.

Die US-Erklärung enthielt keine Aufschlüsselung nach Produkten, aus der hervorgegangen wäre, welche Handelsströme am stärksten betroffen wären. Auch eine Schätzung der wirtschaftlichen Folgen des Schritts wurde nicht vorgelegt. Ebenso wenig wurde ausgeführt, welche Maßnahmen Ruanda oder Südafrika bis zum Inkrafttreten ergreifen müssten, um einen Ausschluss abzuwenden. Greer sagte jedoch, die Regierung arbeite daran, sicherzustellen, dass afrikanische Partner die erforderlichen Schritte unternehmen, um die AGOA-Berechtigungskriterien zu erfüllen.

Die geplante Maßnahme schafft neue Unsicherheit in den Handelsbeziehungen der USA zu Südafrika, einer der größten und am stärksten diversifizierten Volkswirtschaften südlich der Sahara. Sie erfolgt zudem zu einem Zeitpunkt, an dem AGOA für viele afrikanische Exporteure, die Industriegüter, Agrarprodukte und Konsumgüter in die USA verkaufen, weiterhin einen wichtigen Rahmen bildet.

Im Fall Ruandas weitete die Erklärung der Regierung den Fokus über die reine Handelspolitik hinaus aus. Mit Verweisen auf Rechtsstaatlichkeit, politischen Pluralismus, Arbeitnehmerrechte und Menschenrechte signalisierte Washington, dass bei der Prüfung der AGOA-Berechtigung neben Fragen des Marktzugangs auch Regierungsführung und politische Verhältnisse berücksichtigt werden. Die Formulierungen zu Südafrika waren enger gefasst, aber dennoch bedeutsam: Der geplante Ausschluss wurde mit Handels- und Investitionshemmnissen, Korruption sowie umfassenderen Sicherheits- und außenpolitischen Bedenken begründet.

Da die Regierung den Schritt als Absicht zur Beendigung der Berechtigung und nicht als sofortigen Ausschluss bezeichnete, reicht der nun angekündigte Zeitplan bis Anfang 2027. Exporteuren, Importeuren und Investoren bleiben damit mehrere Wochen, um ihre Abhängigkeit vom US-Markt zu bewerten und sich auf die Möglichkeit einzustellen, dass die AGOA-Vorteile für Ruanda und Südafrika zum Jahreswechsel enden.

Die Ankündigung dürfte von US-Unternehmen, die Waren aus beiden Ländern beziehen, sowie von afrikanischen Unternehmen, die mithilfe der AGOA-Präferenzen Marktanteile in den USA aufgebaut haben, genau verfolgt werden. Für den Getränkesektor könnte der mögliche Verlust des bevorzugten Marktzugangs Südafrikas schon deutlich vor dem 1. Januar 2027 zu konkreten Kosten führen, da Verträge, Lieferpläne und Verkaufspreise für Wein häufig Monate im Voraus festgelegt werden.

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