Luxemburg bestätigt Xylella fastidiosa in seinem Mosel-Weinbaugebiet – Rebstöcke müssen gerodet werden
Xylella fastidiosa wurde an drei Standorten nahe Deutschland nachgewiesen. Auf 2,35 Hektar müssen Rebstöcke gerodet werden.
Montag, 26. Oktober 2026
Das luxemburgische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau hat den Nachweis des Pflanzenbakteriums Xylella fastidiosa an drei Standorten im Mosel-Weinbaugebiet des Landes bestätigt. Damit wurden in einem Gebiet, zu dem auch Weinberge entlang der Grenze zu Deutschland gehören, verpflichtende Tilgungsmaßnahmen eingeleitet.
Das Ministerium teilte mit, der Nachweis sei am 12. Oktober bestätigt worden. Betroffen sind drei Standorte in der luxemburgischen Weinbauzone Mosel, einem bedeutenden Weinbaugebiet im Südosten des Landes. Die Behörden haben um jede befallene Pflanze Befallszonen mit einem Radius von 50 Metern und um jeden Befallsbereich Pufferzonen mit einem Radius von 2,5 Kilometern ausgewiesen.
Die Befallszonen umfassen insgesamt 2,35 Hektar. Dort haben die Behörden die Identifizierung, Entfernung und Vernichtung befallener oder verdächtiger Pflanzen angeordnet. Das gilt auch für Pflanzen derselben Art wie die befallenen Pflanzen, selbst wenn sie keine Symptome zeigen. Laut Ministerium müssen alle von diesen Maßnahmen betroffenen Rebstöcke gerodet und vernichtet werden.
Die von den Pflanzenschutzmaßnahmen betroffenen Winzer erhalten laut Ministerium eine Entschädigung für die durch die Vernichtung ihrer Rebstöcke entstandenen Verluste.
Xylella fastidiosa gilt als einer der schwerwiegendsten Pflanzenschädlinge Europas, da das Bakterium zahlreiche Pflanzenarten, darunter auch Weinreben, befallen kann. Es beeinträchtigt den Saftstrom in der Pflanze. Dadurch können Blätter und Triebe vertrocknen; letztlich kann die Pflanze absterben.
Nach Angaben der Behörden wird der Erreger hauptsächlich durch Insekten verbreitet, die sich von Pflanzensaft ernähren. Auch der Transport befallener Pflanzen kann zu seiner Ausbreitung beitragen. Eine Behandlung, die befallene Pflanzen heilen kann, gibt es derzeit nicht. Deshalb setzt die europäische Bekämpfungspolitik auf Eindämmung und Vernichtung.
Mit dem Nachweis in Luxemburg gehört das Land zu einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die auf Ausbrüche des Bakteriums reagieren mussten. Fälle wurden bereits aus Italien, Frankreich, Spanien und Portugal gemeldet. In mehreren dieser Länder hat der Erreger erhebliche Schäden in der Landwirtschaft verursacht und langwierige Bemühungen zu seiner Eindämmung nach sich gezogen.
Die Maßnahmen in Luxemburg werden nach Pflanzengesundheitsvorschriften umgesetzt, die ein rasches Eingreifen nach dem Nachweis des Bakteriums verlangen. Die Anordnung zur Vernichtung betrifft nicht nur sichtbar befallene Pflanzen, da Symptome erst mit Verzögerung auftreten können, während das Bakterium bereits vorhanden und verbreitungsfähig ist.
Das Ministerium teilte mit, dass die deutschen Behörden im betroffenen Teil ihres Staatsgebiets ähnliche Maßnahmen ergreifen. Dies spiegelt den grenzüberschreitenden Charakter des Mosel-Weinbaugebiets wider: Weinberge und landwirtschaftliche Flächen erstrecken sich über nationale Grenzen hinweg, und Pflanzengesundheitsrisiken können rasch beide Länder betreffen.
Der Nachweis gibt den Weinproduzenten Anlass zur Sorge, da Weinreben zu den Wirtspflanzen gehören, die für das Bakterium anfällig sind. Das Ministerium legte zwar nicht im Einzelnen dar, welche Pflanzenarten an den drei Standorten betroffen sind, teilte jedoch mit, dass die verpflichtenden Maßnahmen für befallene oder verdächtige Pflanzen sowie für Pflanzen derselben Art in den ausgewiesenen Befallszonen gelten.
In der Mitteilung des Ministeriums wurde keine mögliche Einschleppungsquelle genannt. Bei früheren Fällen in Europa haben die Behörden bei der Suche nach dem möglichen Eintragsweg des Bakteriums häufig sowohl den Transport von Pflanzenmaterial als auch das Vorkommen von Insekten als Überträger untersucht.
Für die Winzer in der Moselregion bedeutet dies zunächst den Verlust der Rebstöcke auf den betroffenen Flächen und strengere Kontrollen in den umliegenden Pufferzonen. Damit soll das Risiko verringert werden, dass sich das Bakterium weiter in einem der wichtigsten Weinbaugebiete Luxemburgs ausbreitet.
Luxemburg reagiert damit zu einem Zeitpunkt, an dem die europäischen Behörden Xylella fastidiosa weiterhin als bedeutende Bedrohung für die Landwirtschaft einstufen. Gründe dafür sind das breite Wirtspflanzenspektrum, das Fehlen einer Heilungsmöglichkeit und die Schwierigkeit, die Ausbreitung zu stoppen, sobald sich das Bakterium etabliert hat. Das Ministerium teilte mit, dass die nun geltenden Pflanzenschutzmaßnahmen verpflichtend sind.