Weltweite Weinorganisation verabschiedet auf ihrem ersten Kongress in Asien 16 Beschlüsse
Die Beschlüsse aktualisieren Vorgaben zu Rebflächenerhalt, Kellerbehandlungen, Labormethoden und Recht, um Klima-, Technologie- und Handelsdruck zu begegnen.
Donnerstag, 22. Oktober 2026

Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) hat am 16. Oktober auf ihrer Generalversammlung in China 16 Beschlüsse verabschiedet. Damit endete ein einwöchiger Kongress, auf dem Vertreter der globalen Weinbranche darüber diskutierten, wie sie sich an den Klimadruck, neue Technologien und veränderte Handelsanforderungen anpassen kann.
Die Beschlüsse wurden auf der 24. Generalversammlung der OIV während des 47. Weltkongresses für Rebe und Wein gefasst, der vom 12. bis 16. Oktober in Yinchuan in der chinesischen Region Ningxia stattfand. Nach Angaben der Kongressveranstalter nahmen mehr als 600 Delegierte aus 47 Ländern teil, darunter 42 OIV-Mitgliedstaaten und fünf Nichtmitgliedstaaten. Zudem gab es 420 wissenschaftliche Beiträge und sechs technische Besuche. Erstmals fand der Weltkongress der OIV in Asien statt.
Das Beschlusspaket betraf die vier zentralen Arbeitsbereiche der OIV: Weinbau, Önologie, Wirtschaft und Recht sowie Sicherheit und Gesundheit. Die Maßnahmen reichen vom Erhalt alter genetischer Vielfalt in Weinbergen über die Zulassung neuer Kellerbehandlungen und die Aktualisierung analytischer Methoden bis hin zur Streichung überholter Vorschriften aus dem Regelwerk der Organisation. Für Weinproduzenten, Exporteure und Labore könnten die Änderungen dazu beitragen, internationale Praktiken und Kontrollen stärker aufeinander abzustimmen, mit möglichen Auswirkungen auf Produktionsentscheidungen, Compliance-Kosten und den grenzüberschreitenden Handel mit Wein und Getränken auf Traubenbasis.
Einer der wichtigsten Beschlüsse im Bereich Weinbau betraf den Erhalt der innerartlichen Vielfalt bei Reben. Die Resolution fordert Strategien, um die über Jahrhunderte in alten Weinbergen entstandene genetische Variabilität zu bewahren, die nach Angaben der OIV zunehmend verloren geht. Ziel ist es, die Anpassungsfähigkeit der Branche an den Klimawandel und künftige Züchtungsanforderungen zu stärken. Dazu gehören die Erfassung alter Weinberge, die Erhaltung von Pflanzenmaterial im Freiland oder in externen Sammlungen, die Bestätigung der Sortenechtheit und Virustests vor der Erhaltung. Seltene Sorten sollen dabei Vorrang haben.
Mehrere der ausführlichsten Beschlüsse entfielen auf die Önologie. Die OIV ergänzte oder aktualisierte eine Reihe von Verfahren in ihrem Internationalen Kodex der önologischen Verfahren. Eine Resolution erlaubt den Einsatz von Dimethylpolysiloxan (PDMS) als Antischaummittel während der alkoholischen Gärung in Dosierungen von bis zu 10 mg/l. Bei Weinen, die für die Schaumweinherstellung bestimmt sind, ist die Behandlung nicht zulässig. Die OIV erklärte, der Beschluss berücksichtige die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegte akzeptable tägliche Aufnahmemenge von 17 mg/kg Körpergewicht pro Tag.
Eine weitere Resolution erlaubt die Behandlung von Most mit funktionalisierter mesoporöser Kieselsäure, die als Verarbeitungshilfsstoff zur selektiven Adsorption und Entfernung instabiler Proteine beschrieben wird. Das Produkt wird diskontinuierlich in einem Tank und in einer durch Vorversuche festgelegten Dosierung innerhalb eines Bereichs von 20 g/hl bis 200 g/hl zugegeben. Der daraus hervorgehende Wein muss anschließend durch einen Filter mit einer Porengröße von höchstens 0,45 Mikrometern filtriert werden.
Die Organisation erweiterte außerdem die zulässigen Verwendungszwecke von Hefemannoproteinen. Nach der aktualisierten Regel dürfen die Produkte nicht nur zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen Kaliumhydrogentartrat-Ausfällungen eingesetzt werden, sondern auch zur Verbesserung der Proteinstabilität bei Weiß- und Roséweinen sowie der Farbstabilität bei Rotweinen. Die Höchstdosis beträgt 400 mg/l.
Zwei neue Monografien behandeln die Verwendung von Styrol-Divinylbenzol-Adsorberkügelchen für Weißmost und Weißwein. Bei der Behandlung wird die Flüssigkeit mit kontrollierter Durchflussrate durch eine mit den Kügelchen gefüllte Säule geleitet. Ziel ist es, das Risiko einer Bräunung durch die teilweise Entfernung von Polyphenolverbindungen, vor allem Hydroxyzimtsäuren und oxidierten Polyphenolen, zu verringern. Vor der Behandlung muss das Produkt auf eine Trübung von höchstens 10 NTU geklärt werden.
Die OIV aktualisierte außerdem die Monografie zu Aktivatoren der malolaktischen Gärung und nahm pulverförmige Cellulose in die Liste der bereits zugelassenen Materialien auf, zu denen mikrokristalline Cellulose und Produkte aus dem Abbau von Hefen gehörten.
Zwei weitere Beschlüsse genehmigen den Einsatz gepulster elektrischer Felder, bekannt als PEF, zur mikrobiologischen Stabilisierung von Most und Wein. Bei dem Verfahren werden die Membranen mikrobieller Zellen irreversibel elektroporiert, um unerwünschte Mikroorganismen zu inaktivieren. Bei Most kann die Behandlung nach Angaben der OIV zur Beseitigung oder Verringerung unerwünschter Mikroorganismen sowie zum sofortigen Abbruch der alkoholischen Gärung bei der Herstellung von Weinen mit Restzucker eingesetzt werden, wobei geringere Schwefeldioxidmengen verwendet werden. Bei Wein kann das Verfahren unerwünschte Mikroorganismen beseitigen oder reduzieren, den Beginn der malolaktischen Gärung ohne Schwefeldioxid verzögern oder diese Gärung unterbinden.
Die Generalversammlung verabschiedete außerdem Änderungen an den Produktspezifikationen im Internationalen Önologischen Kodex. Eine neue Monografie behandelt Styrol-Divinylbenzol-Chelatharze mit einer Iminodiessigsäure-Funktionsgruppe, die durch Komplexierung den Metallgehalt in gereiften Weinessigen senken. Die Monografie legt Reinheits- und Sicherheitsanforderungen fest und sieht vor, dass keine nachweisbare Migration von Styrol, Divinylbenzol oder Iminodiessigsäure in ein Essig-Simulanz spezifiziert ist. Zudem sind höchstens fünf Regenerierungen zulässig. Eine weitere Aktualisierung erweitert die Monografie zu Zitronensäure, sodass sie nun sowohl die Monohydrat- als auch die wasserfreie Form umfasst. Zitronensäure wird im Wein zur Säuerung oder zur Begrenzung des Risikos eines Eisenbruchs eingesetzt; die OIV aktualisierte die Identifizierungsprüfungen und Grenzwerte.
Bei den Analysemethoden genehmigte die Versammlung ein enzymatisches Verfahren zur Messung geringer Ethanolgehalte in Traubensaft, rekonstituiertem und konzentriertem Traubensaft sowie Traubennektar. Das Verfahren deckt einen Bereich von 0,150 % bis 3,00 % Volumenanteil ab. Dabei oxidiert Alkoholdehydrogenase Ethanol mit NAD+ zu Acetaldehyd; das entstehende NADH wird bei 340 Nanometern gemessen.
Ein weiteres neu verabschiedetes Verfahren ermöglicht die Bestimmung des Strontium-Isotopenverhältnisses 87Sr/86Sr in Weinen mittels Quadrupol-Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma. Die OIV beschrieb das Verhältnis als Isotopenmarker, der mit der geologischen Herkunft verbunden ist. Das Verfahren umfasst einen Mikrowellenaufschluss unter hohem Druck sowie die chromatografische Trennung von Strontium und Rubidium, um vor der Messung eine Überlagerung von 87Rb und 87Sr zu vermeiden. Für Produzenten und Aufsichtsbehörden können solche herkunftsbezogenen Analyseverfahren für die Rückverfolgbarkeit, Echtheitsprüfungen und Streitfälle bei der Kennzeichnung auf Exportmärkten an Bedeutung gewinnen.
Die Versammlung legte außerdem einen neuen zulässigen Höchstgehalt an Sorbinsäure im fertigen Wein von 200 mg/l fest. Für Vitis labrusca und ihre Hybriden gilt ein Grenzwert von 250 mg/l.
Im Bereich Wirtschaft und Recht genehmigte die OIV eine dritte Phase ihres Vorhabens, alte, überholte und redundante Resolutionen zu bereinigen. Mit der jüngsten Maßnahme werden 43 im Anhang aufgeführte Resolutionen zurückgezogen. Ziel sei es, das Regelwerk kohärenter und für die Mitgliedstaaten leichter anwendbar zu machen, erklärte die Organisation mit Blick auf ihren Strategieplan für 2025 bis 2029. Damit setzt sie den Rückzug von 376 Resolutionen im Jahr 2023 und 184 im Jahr 2024 fort. Insgesamt umfasst das Regelwerk 1.445 Resolutionen, die zwischen 1928 und 2025 verabschiedet wurden.
Im Bereich Sicherheit und Gesundheit aktualisierte die OIV die Einstufung önologischer Tannine als Zusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe. Nach dem neuen Wortlaut gelten Tannine als Verarbeitungshilfsstoffe, wenn sie im Most eingesetzt werden, da sie im fertigen Wein keine technologische Funktion erfüllen. Werden sie im Wein für andere Zwecke verwendet, gelten sie als Zusatzstoffe.
Der Kongress selbst stand im Zeichen der Frage, wie der Weinsektor auf den strukturellen Wandel reagieren sollte. Die Veranstalter stellten das Treffen unter das Leitthema Transformation, Innovation und Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand, wie wissenschaftliche Zusammenarbeit und gemeinsame Standards die Branche in einer Zeit des Klimastresses und der Marktanpassung unterstützen können. Nach Angaben der OIV diente der Kongress außerdem dazu, den Dialog zwischen den Ländern zu stärken und das wachsende Profil des chinesischen Weinsektors hervorzuheben.
OIV-Generaldirektor John Barker erklärte, die Veranstaltung markiere eine neue Etappe in den Beziehungen der Organisation zu China und spiegele das stärkere Engagement des Landes in der globalen Weinbranche wider. OIV-Präsidentin Yvette van der Merwe sagte, die Ausläufer des Helan-Gebirges in Ningxia zeigten, wie etablierte Grundsätze des Weinbaus und der Weinbereitung in einer anderen Landschaft neu interpretiert würden. Ihre Äußerungen unterstrichen eine Botschaft, die sich durch die Woche zog: Die Expansion in jüngere Anbaugebiete geht mit dem Streben nach stärker vereinheitlichten technischen Standards einher.
Die Veranstalter würdigten die Qualität der während des Kongresses vorgestellten wissenschaftlichen Beiträge. In den kommenden Monaten sollen sie als Open-Access-Inhalte auf der Plattform der IVES-Konferenzreihe veröffentlicht werden. Damit könnte die praktische Wirkung des Treffens über die Delegierten in Ningxia hinausreichen, insbesondere für Weingüter, Forschende und Getränkeunternehmen, die nach aktualisierten Leitlinien zum Erhalt von Weinbergen, zu Verarbeitungsverfahren und zur Einhaltung analytischer Vorgaben suchen.