03.07.2026

Deutschland hat die Zollbefreiung für niedrigwertige Waren aus Nicht-EU-Staaten beendet. Die Änderung trat am 1. Juli in Kraft und wird die Kosten vieler kleiner Onlinekäufe erhöhen, die in das Land eingeführt werden.
Das deutsche Finanzministerium teilte mit, dass Waren in Postsendungen mit einem Wert unter 150 € nicht mehr von den Zöllen befreit sind. An die Stelle dieser Schwelle tritt nun eine pauschale Einfuhrabgabe von 3 € für jede Produktkategorie oder jeden „Artikel“ in einer Sendung. Die Mehrwertsteuer fällt weiterhin mit 19 % oder 7 % an, je nach Produkt.
Das Ministerium erklärte, die Maßnahme folge einem Beschluss des Rates für Wirtschaft und Finanzen der EU, bekannt als ECOFIN, vom 12. Dez. 2025, die Zollbefreiung bis 150 € abzuschaffen. Die entsprechende Verordnung gilt nun in der gesamten Union.
Nach dem neuen System richtet sich die Abgabe nicht einfach nach der Zahl der Einheiten in einem Paket. Deutsche Beamte nannten als Beispiel eine Sendung mit 10 Paar Socken, für die eine Abgabe von 3 € anfiele, weil sie als eine Artikelkategorie behandelt wird. Ein Paket mit 10 Paar Socken, zwei Kabelbindern und vier Hosen würde jedoch insgesamt mit 9 € belastet, entsprechend drei getrennten Kategorien.
Für höherwertige Waren, so das Ministerium, gelten weiterhin die üblichen Zolltarife.
Die Regel gilt nach dem Zeitpunkt, zu dem die Waren in die Europäische Union gelangen, nicht nach dem Zeitpunkt der Bestellung. Das bedeutet, dass Käufe, die vor dem 1. Juli getätigt wurden, weiterhin betroffen sein können, wenn sie erst nach diesem Datum in der EU ankamen.
Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil sagte, die Politik solle das eindämmen, was er als Flut billiger Waren, insbesondere aus China, in die Online-Handelskanäle bezeichnete. In einer vom Ministerium veröffentlichten Erklärung sagte er, strengere Zollregeln auf EU-Ebene sollten den stationären Handel, Arbeitsplätze und Verbraucher schützen und zugleich unfaire Handelspraktiken, Betrug und potenziell gefährliche Produkte angehen.
Für Verbraucher, so das Ministerium, dürfte sich im Alltag wenig ändern, da Transportdienstleister in der Regel die Zollformalitäten übernehmen und die Abgaben vorstrecken. In einigen Fällen könnten Onlinehändler diese Kosten bereits beim Checkout einrechnen, weshalb Käufer die Bestellbedingungen vor Abschluss eines Kaufs prüfen sollten.
Das Ministerium zog zudem eine Unterscheidung zwischen der neuen pauschalen Zollabgabe und einer separaten Bearbeitungsgebühr, die später im Rahmen der umfassenderen EU-Zollreform eingeführt werden könnte. Diese zusätzliche Bearbeitungsgebühr wird spätestens im November 2026 erwartet.
Die Änderung ist für Getränkeunternehmen und Händler relevant, die außerhalb der EU über E-Commerce-Kanäle direkt an deutsche Verbraucher verkaufen. Kleine Sendungen mit Wein, Spirituosen und anderen Getränken, die bislang unter die 150-€-Schwelle fielen, könnten nun zusätzlich zu der Mehrwertsteuer mit weiteren Einfuhrkosten belastet werden, was die Margen unter Druck setzen oder zu höheren Endpreisen für Käufer führen könnte. Zudem könnte dies die Preisgestaltung und Abwicklung für Spezialhändler für Getränke erschweren, die auf grenzüberschreitende Direktverkäufe an Verbraucher nach Deutschland setzen.
Die Maßnahme erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem europäische Entscheidungsträger die Kontrolle über niedrigwertige Importe aus schnell wachsenden Online-Marktplätzen verschärfen. In Deutschland haben die Verantwortlichen den Schritt sowohl als wirtschaftliche Schutzmaßnahme als auch als Verbraucherschutzmaßnahme im Rahmen einer breiteren EU-Bemühung dargestellt, die Zollkontrollen für kleine Pakete neu zu gestalten.
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