01.07.2026

Italien hat die Aufhebung der geschützten Ursprungsbezeichnung für Bianco Capena, eine Weißwein-Appellation aus Latium, eingeleitet, nachdem die Behörden festgestellt hatten, dass seit sieben aufeinanderfolgenden Jahren kein Wein unter diesem Namen vermarktet wurde.
Der Vorschlag wurde vom italienischen Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forsten im Rahmen nationaler und europäischer Vorschriften zu geografischen Angaben für Wein vorgelegt. Das Ministerium erklärte, der Antrag gehe auf einen formellen Antrag der Regionalregierung von Latium zurück, die den Fall am 12. Feb. 2025 nach Prüfungen durch die zuständigen Kontrollstellen für regionale Appellationen eingereicht habe.
Im Zentrum der Entscheidung steht eine grundlegende Voraussetzung für den Erhalt einer geschützten Bezeichnung: Produzenten müssen weiterhin Wein herstellen und vermarkten, der den mit dem Namen verbundenen Produktionsvorschriften entspricht. Im Fall von Bianco Capena sei diese Bedingung nach Angaben des Ministeriums nicht mehr erfüllt, weil Erzeugnisse mit der geschützten Bezeichnung seit sieben Jahren in Folge nicht auf den Markt gelangt seien.
Bianco Capena hat eine lange rechtliche Geschichte im italienischen Weinsystem. Die Denomination wurde erstmals 1975 anerkannt, als ein Präsidialdekret den Status einer kontrollierten Ursprungsbezeichnung verlieh und die Produktionsvorschriften genehmigte. Das technische Dossier und die konsolidierten Produktionsspezifikationen wurden später 2011 im Zuge der Anpassung Italiens an das europäische Weinrecht aktualisiert, und die Disziplinarvorschriften wurden zuletzt 2014 geändert.
Das aktuelle Aufhebungsverfahren spiegelt einen breiteren rechtlichen Rahmen wider, der sowohl auf italienischer als auch auf europäischer Ebene aktualisiert wurde. Das Ministerium verwies auf sein Dekret vom 6. Dez. 2021 zu Verfahren für Anträge im Zusammenhang mit geschützten Ursprungsbezeichnungen, geschützten geografischen Angaben und traditionellen Begriffen für Weinprodukte. Außerdem verwies es auf neuere EU-Rechtsvorschriften, darunter die Verordnung (EU) 2024/1143 sowie damit verbundene delegierte und Durchführungsrechtsakte, die Ende 2024 angenommen und 2025 angewandt wurden und die Regeln für Registrierung, Schutz, Änderung und Aufhebung geografischer Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse festlegen.
Nach Angaben des Ministeriums hat die Regionalverwaltung von Latium der Aufhebung zugestimmt. Auch das Nationale Komitee für DOP- und IGP-Weine unterstützte den Schritt auf seiner Sitzung am 10. und 11. Dez. 2025, an der ein Vertreter der Region Latium teilnahm.
Auf dieser Grundlage schlägt Italien nun gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143 und Artikel 17 Absatz 1 des italienischen Ministerialdekrets vom 6. Dez. 2021 vor, den Schutz für Bianco Capena aus dem EU-Register der geografischen Angaben zu streichen.
Der Vorschlag bedeutet nicht die sofortige Streichung. Betroffene Parteien haben weiterhin die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Nach Angaben des Ministeriums muss jeder Widerspruch innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung des Vorschlags im Amtsblatt Italiens eingereicht werden. Einsprüche müssen an das PQA-I-Büro des Ministeriums per zertifizierter E-Mail gesendet werden und den italienischen Vorschriften zur Stempelsteuer entsprechen.
Für Italiens Weinsektor zeigt der Fall, wie Appellationen verschwinden können, wenn sie im kommerziellen Gebrauch nicht mehr aktiv sind. Das Land verfügt über eines der größten Systeme geschützter Weinnamen in Europa, viele davon mit kleinen Gebieten und langen lokalen Traditionen verbunden. Doch rechtlicher Schutz allein reicht nicht aus, um eine Appellation zu bewahren, wenn Erzeuger aufhören, Wein nach ihren Regeln zu produzieren oder abzufüllen.
Capena liegt nördlich von Rom in Latium, einer Region mit tiefen landwirtschaftlichen Wurzeln, aber geringerer internationaler Sichtbarkeit als einige der bekannteren Weinregionen Italiens. Der mögliche Verlust von Bianco Capena aus dem EU-Register würde das Ende einer Denomination markieren, die in formaler rechtlicher Hinsicht seit mehr als 50 Jahren besteht, sofern nicht Produzenten oder andere Interessierte während der Einspruchsfrist mit Gründen gegen die Aufhebung vorgehen.
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