28.05.2026

Die Europäische Union hat eine Verordnung von 2026 zur Kennzeichnung und Vermarktung von Wein und Spirituosen korrigiert. Für Weingüter, Brennereien, Händler und Exporteure kann das eine sofortige Überprüfung erforderlich machen, da die Korrektur rückwirkend zum 26. Februar 2026 gilt.
Die am 22. Mai im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Berichtigung ändert die Verordnung (EU) 2026/471, mit der bereits Regeln zu Weinvermarktungsstandards, Stützungsmaßnahmen für den Sektor, aromatisierten Weinerzeugnissen sowie zur Kennzeichnung von Spirituosen und geschützten geografischen Angaben angepasst worden waren. Da der neue Text als ab dem Inkrafttreten der ursprünglichen Verordnung gültig gilt, müssen Unternehmen, die im Februar oder März Etiketten oder interne Verfahren aktualisiert haben, nun prüfen, ob diese Änderungen noch mit der korrigierten Fassung vereinbar sind.
Für Erzeuger ist das nicht nur eine Verwaltungsfrage. Kennzeichnungsvorschriften bestimmen, was auf Flaschen gedruckt werden darf, wie Produkte in Vertriebskanälen beschrieben werden und ob geschützte Namen korrekt verwendet werden. Im Weinsektor kann das verpflichtende Angaben zu Herkunft, Kategorie und Aufmachung umfassen. Bei Spirituosen geht es um geografische Angaben, die nach europäischem Recht besonders streng geschützt sind. Wird eine Bezeichnung auf einem Etikett falsch verwendet, können die Aufsichtsbehörden den Rückruf von Produkten anordnen und Sanktionen verhängen.
Die Berichtigung betrifft vier zugrunde liegende EU-Rechtsakte: die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über Marktstandards für Wein; die Verordnung (EU) Nr. 251/2014 über aromatisierte Weinerzeugnisse; die Verordnung (EU) 2021/2115 über sektorale Stützungsmaßnahmen; sowie die Verordnung (EU) 2024/1143 über die Kennzeichnung von Spirituosen und geografische Angaben. Praktisch bedeutet das: Unternehmen müssen den ursprünglichen Wortlaut der Verordnung 2026/471 mit dem nun von der EU veröffentlichten korrigierten Text vergleichen, um festzustellen, ob Bestimmungen geändert wurden, die ihre Etiketten oder Compliance-Verfahren betreffen.
Besonders wichtig ist diese Prüfung für Unternehmen mit grenzüberschreitendem Vertrieb. Ein Weingut in Spanien, das nach Frankreich oder Deutschland exportiert, könnte seine Verpackungen etwa bereits auf Grundlage des früheren Textes angepasst haben. Ändert die Berichtigung ein vorgeschriebenes Etikettenfeld oder einen Verweis auf eine geschützte Bezeichnung, könnten bereits im Umlauf befindliche Chargen trotz Produktion vor Veröffentlichung der Korrektur Compliance-Probleme bekommen.
Rechtsberater und Compliance-Teams in der Branche werden aufgefordert, aktuelle Verpackungen mit der korrigierten Verordnung abzugleichen, insbesondere bei Produkten mit geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geografischen Angaben. Zudem sollen sie bereits ausgelagerte Bestände prüfen, falls eine Nachkennzeichnung oder ein Rückruf erforderlich wird. Händler und Importeure müssen gegebenenfalls mit den Erzeugern koordinieren, wenn die Endkennzeichnung außerhalb des Weinguts oder der Brennerei erfolgt.
Die Berichtigung begründet keine neue politische Ausrichtung für den Sektor. Sie behebt vielmehr Fehler in einer bereits geltenden Verordnung. Da sie jedoch rückwirkend ab Februar gilt, können Unternehmen nicht davon ausgehen, dass Anfang dieses Frühjahrs genehmigte Etiketten allein deshalb weiterhin unbedenklich sind, weil sie mit der zuerst veröffentlichten Fassung übereinstimmten.
Für Weingüter und Spirituosenhersteller auf dem europäischen Markt besteht die unmittelbare Aufgabe darin, den korrigierten Text in EUR-Lex zu lesen, ihn mit internen Etikettenvorlagen zu vergleichen und zu bestätigen, ob einzelne Produktlinien geändert werden müssen, bevor weitere Flaschen die Produktion verlassen oder in Vertriebskanäle gelangen.
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