25.05.2026

Die Europäische Union setzt seit Kurzem ein weitreichendes neues Weingesetz durch, das vorgibt, wie Erzeuger im gesamten Block Wein kennzeichnen, vermarkten und in einigen Fällen auch herstellen; zugleich werden die Regeln für Produkte mit niedrigem Alkoholgehalt und für Exportlieferungen gelockert.
Die Verordnung (EU) 2026/471 trat am 18. März in Kraft und gilt laut Branchenvertretern als eine der bedeutendsten Aktualisierungen der europäischen Weinpolitik seit Jahren. Ein am 22. Mai veröffentlichtes Berichtigungsblatt korrigierte Fehler im ursprünglichen Text und gilt rückwirkend ab dem 26. Februar, was für Weingüter zusätzlichen Handlungsdruck schafft, die bereits Etiketten gedruckt oder digitale Produktseiten auf Grundlage der früheren Fassung aktualisiert haben.
Der neue Rahmen gibt Weingütern mehr Spielraum bei der Herstellung entalkoholisierter Weine, ohne dass geschützte geografische Namen verloren gehen – ein wichtiger Schritt für Produzenten in Regionen, die seit Langem argumentieren, dass der Entzug von Alkohol einem Wein nicht automatisch seinen Herkunftsstatus nehmen sollte. Nach den neuen Regeln können vollständig oder teilweise entalkoholisierte Weine den Status einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe behalten, sofern sie die Kennzeichnungs- und Offenlegungsvorgaben erfüllen.
Die Verordnung legt zudem klarere Definitionen für Weine mit niedrigem und ohne Alkohol fest. Der Begriff „alkoholfrei“ ist Weinen mit 0,5 Volumenprozent Alkohol oder weniger vorbehalten, während „0,0 %“ nur verwendet werden darf, wenn der tatsächliche Alkoholgehalt bei höchstens 0,05 % liegt. Als alkoholreduziert gekennzeichnete Weine müssen über 0,5 % liegen und vor der Entalkoholisierung um mindestens 30 % unter dem Mindestalkoholgehalt der jeweiligen Kategorie reduziert worden sein.
Für Exporteure fällt damit eine große Belastung weg. Weine, die ausschließlich für den Versand in Länder außerhalb der Europäischen Union bestimmt sind, müssen nicht mehr die vollständige Nährwerttabelle und Zutatenliste tragen, die für innerhalb des Blocks verkaufte Flaschen vorgeschrieben sind. Erzeuger sagen, diese Änderung werde Druckkosten senken und die Logistik für Lieferungen nach Asien, Nordamerika und andere Märkte vereinfachen.
Weniger eindeutig sind die Regeln im Handel mit Großbritannien. Da das Vereinigte Königreich die neuen EU-Definitionen für alkoholarme Produkte nicht übernommen hat, könnten Exporteure dort weiterhin separate Etiketten benötigen, insbesondere für Produkte, die als alkoholfrei oder alkoholreduziert vermarktet werden.
Das Paket befasst sich auch mit Europas chronischem Weinüberschuss, indem es den Mitgliedstaaten erlaubt, Programme zur Rodung von Rebflächen – bekannt als Grubbing-up – mit bis zu 70 % der Kosten aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik zu unterstützen. Die feste Frist von 2045 im Zusammenhang mit Pflanzrechten entfällt und wird durch ein zehnjähriges Überprüfungssystem ersetzt. Zugleich steigt die mögliche EU-Hilfe für Investitionen zur Klimaanpassung, etwa in Wasserrückgewinnungssysteme und Instrumente zum Dürremanagement, von 50 % auf 80 % der förderfähigen Kosten.
Im Einzelhandel erweitert das Gesetz die digitale Kennzeichnung. Flaschen in Märkten wie den Niederlanden tragen nun ein standardisiertes Energiesymbol mit Kalorien pro 100 ml sowie Allergenhinweise in der jeweiligen Landessprache. Der übrige Zutatenverzeichnis ist hinter einem QR-Code hinterlegt, der zu einer sachlichen Seite ohne Cookies, Tracking-Tools oder Marketinglinks führen muss.
Branchennahe Compliance-Dienstleister haben rasch Angebote entwickelt, die Weingütern helfen sollen, mehrsprachige digitale Etiketten in allen 24 Amtssprachen der EU zu erstellen. Viele Erzeuger setzen dabei auf externe Plattformen statt darauf, Übersetzungen und rechtliche Prüfungen intern zu steuern.
Die Änderungen stoßen bei US-Handelsvertretern auf Kritik. In seinem National Trade Estimate Report 2026 erklärte das Office of the United States Trade Representative, die EU-Kennzeichnungsvorschriften verursachten zusätzliche Kosten und Verzögerungen für Exporteure und stellten eine nichttarifäre Handelsbarriere dar – besonders für kleinere amerikanische Weingüter, die in Europa verkaufen wollen.
Das Berichtigungsblatt vom Mai hat für Weingüter, die ihre Etiketten auf Grundlage des fehlerhaften Februartexts vorbereitet haben, ein unmittelbares Compliance-Problem geschaffen. Stimmen Etiketten nicht mit der korrigierten Fassung überein, können Produkte laut mit dem Thema vertrauten Regulierungsberatern beim Zoll festgehalten oder aus den Regalen genommen werden. Nationale Behörden in einigen Mitgliedstaaten können zudem Geldbußen von mehr als EUR5.000 je Verstoß verhängen.
Für Erzeuger in Europa und darüber hinaus bedeutet das neue Regelwerk: Schnellere Anpassung ist nun entscheidend, da die Regulierer den Wein stärker in ein System aus digitaler Offenlegung, strengerer Aufsicht und mehr Spielraum für alkoholarme Stile überführen.
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