Indiens Oberstes Gericht erwägt Verbot von Alkohol in saftähnlichen Verpackungen

Das Gericht fordert die Regierung zur Stellungnahme auf, nachdem eine Petition geltend machte, täuschende Kartons und Beutel könnten Spirituosen als Fruchtsaft tarnen

21.05.2026

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Indiens Oberstes Gericht hat sich am Mittwoch einem möglichen landesweiten Verbot des Verkaufs von Alkohol in Verpackungen angenähert, die mit Fruchtsaft verwechselt werden können. Es setzte nach einer Petition im öffentlichen Interesse die Zentralregierung und die staatlichen Verbrauchsteuerbehörden in Kenntnis; darin wird argumentiert, dass Tetra Paks und Beutel genutzt würden, um alkoholische Produkte zu verschleiern.

Ein Spruchkörper unter Vorsitz von Chief Justice Surya Kant und Justice Joymalya Bagchi bezeichnete die Verpackung nach Anhörung der Argumente als „sehr täuschend“. Zur Begründung hieß es, einige alkoholische Getränke würden in Kartons und Beuteln verkauft, die Saftverpackungen stark ähnelten und keine so auffälligen Warnhinweise trügen wie jene, die für Tabakprodukte vorgeschrieben sind. Über die Sache selbst entschied das Gericht nicht, forderte Regierung und Behörden der Bundesstaaten jedoch zur Stellungnahme auf.

Die Petition wurde von Community Against Drunken Driving eingereicht. Die Organisation erklärt, diese Praxis erschwere es Verbrauchern, insbesondere Minderjährigen, Alkohol von gewöhnlichen Getränken zu unterscheiden. Nach Ansicht der Gruppe fördert die Verpackung das Trinken in der Öffentlichkeit, erhöht die Wahrscheinlichkeit von Trunkenheitsfahrten und kann den grenzüberschreitenden Transport von Alkohol zwischen Bundesstaaten erleichtern. Zudem könnten sich die Behälter dazu eignen, Alkohol an Orten zu verbergen, an denen Flaschen Aufmerksamkeit erregen würden.

Dem Antrag zufolge zeigen manche Produkte auf Kartons, die Saftpackungen ähneln, Bilder von Äpfeln, Mangos und anderem Obst, enthalten aber dennoch Wodka oder andere Spirituosen. Der Petent hat die Unionsregierung aufgefordert, eine einheitliche nationale Regelung zu schaffen, die den Verkauf von Alkohol in unauffälligen Verpackungen verbietet, und das Abfüllen auf Glasflaschen oder andere Behälter zu beschränken, die eindeutig als alkoholische Getränke erkennbar sind.

Das Thema hatte bereits zuvor Aufmerksamkeit erregt. Im November 2025 äußerte das Oberste Gericht im Rahmen eines Markenstreits zwischen zwei Whiskyherstellern Bedenken wegen in Tetra Paks verkauften Spirituosen und stellte damals fest, dass die Verpackung Fruchtsaftkartons ähnele.

Der Fall könnte weitreichendere Folgen für Indiens Alkoholindustrie haben, falls das Gericht oder die Regulierungsbehörden zu dem Schluss kommen, dass die Verpackungsvorschriften verschärft werden sollten. Das würde Hersteller betreffen, die für Vertrieb und Distribution leichtere, günstigere Formate nutzen, und könnte Änderungen bei Kennzeichnung, Marketing und Vertriebskanälen in den Bundesstaaten erzwingen.

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