Neuseeländische Exporteure erhalten erste Millionen aus Rückzahlungen rechtswidriger US-Zölle
US-Zollrückzahlungen erreichen neuseeländische Produzenten unterschiedlich schnell: Delegat wartet noch, Babich hat 70 % zurückerhalten.
Dienstag, 3. November 2026

Neuseeländische Exporteure erhalten nach und nach Millionenbeträge aus Rückzahlungen für US-Zölle, die später für rechtswidrig erklärt wurden. Das Geld fließt jedoch nicht einheitlich an die Produzenten zurück, da es zunächst häufig über amerikanische Importeure und Vertriebspartner läuft.
Wie Farmers Weekly am Montag, dem 2. November, berichtete, hat die Rückzahlung der Zölle für einige Unternehmen einen zweiten Streitpunkt eröffnet: Wie sollen die Erstattungen zwischen den neuseeländischen Exporteuren und den US-Unternehmen aufgeteilt werden, die ihre Produkte ins Land eingeführt und die Zölle an der Grenze entrichtet haben?
Besonders deutlich zeigt sich das Problem im Weinsektor. Farmers Weekly zufolge wartet Delegat noch auf seine Vertriebspartner und klärt, welchen Anteil der erstatteten Beträge das Unternehmen letztlich erhalten wird. Babich, ein weiteres neuseeländisches Weinunternehmen, hat laut dem Bericht bereits 70 % der Rückzahlungen erhalten, auf die es nach eigener Einschätzung Anspruch hat.
Dem Artikel zufolge wurden die Zölle für rechtswidrig erklärt, wodurch die Grundlage für Rückzahlungen geschaffen wurde. Die gesamte rechtliche Vorgeschichte wurde offenbar nicht ausführlich dargestellt, doch das unmittelbare wirtschaftliche Problem ist klar: Das Unternehmen, das ein Produkt versandt hat, ist nicht immer dasselbe, das den Zoll formell beim US-Zoll entrichtet hat. In vielen Lieferketten für Getränke übernimmt der eingetragene Importeur oder Vertriebspartner die Zollanmeldung und trägt zunächst die Abgabe. Die Rückzahlung geht daher möglicherweise zunächst an diesen US-Geschäftspartner. Um ihren Anteil zurückzuerhalten, sind Exporteure dann auf Vertragsbedingungen, frühere Preisvereinbarungen oder direkte Verhandlungen angewiesen.
Diese Konstellation kann erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität der Exporteure haben. Für Weinproduzenten und andere Getränkeunternehmen können Zollrückzahlungen die kurzfristige Liquidität verbessern – allerdings nur, wenn die Beträge zeitnah und im Einklang mit den geschäftlichen Vereinbarungen weitergeleitet werden. Wurde die Belastung durch die ursprünglichen Zölle entlang der Lieferkette über Preise, Rabatte oder geringere Margen geteilt, lässt sich die Rückzahlung schwieriger zuordnen. Dann wird sie möglicherweise zur Verhandlungssache statt zu einer einfachen Erstattung.
Die Berichterstattung von Farmers Weekly legt nahe, dass es um beträchtliche Summen geht. Auch wenn der Bericht keine vollständigen Zahlen für die einzelnen Unternehmen enthält, kann ein Rückzahlungspool in Millionenhöhe das Betriebskapital spürbar stärken – insbesondere bei Exporteuren, die Lagerbestände, Versandkosten und Verkaufszyklen auf dem US-Markt finanzieren müssen. Für Getränkeproduzenten, die für den Markenaufbau und die Unterstützung des Vertriebs oft kontinuierlich investieren müssen, kann eine verzögerte Rückzahlung den unmittelbaren Nutzen eines günstigen rechtlichen Ausgangs schmälern.
Der Vergleich zwischen Delegat und Babich zeigt, wie stark das Ergebnis von der jeweiligen Struktur der US-Verkäufe abhängen kann. Ein Produzent, der über eine bestimmte Art von Vertriebsvereinbarung verkauft, erhält die Rückzahlung möglicherweise schneller als ein Produzent mit einer anderen Vertragsgestaltung. Entscheidend ist nicht nur, wer den Zoll entrichtet hat, sondern auch, wer die Kosten während der Geltungsdauer der Abgabe getragen hat. Hat ein Exporteur seine Preise gesenkt, um einem Vertriebspartner zu helfen, den Zoll auszugleichen, kann er argumentieren, dass ihm nun ein entsprechender Anteil der Rückzahlung zusteht. Hat die US-Seite die Preise stabil gehalten und die Belastung selbst getragen, kann sie einen anderen Anspruch geltend machen.
Damit geht die Bedeutung des Problems über eine einzelne Rückzahlung hinaus. Getränkeunternehmen konzentrieren sich häufig stark auf den Marktzugang, Regalflächen und die Verbrauchernachfrage. Dieser Fall macht jedoch deutlich, wie wichtig Zollunterlagen und Vertragsgestaltung finanziell sein können. Vertragsklauseln zu Zöllen, Steueränderungen und außergewöhnlichen Handelskosten können bestimmen, wer Jahre später eine Rückzahlung erhält und wie schnell sie verbucht werden kann. In Bereichen wie Wein, Bier und Spirituosen, in denen der grenzüberschreitende Vertrieb weit verbreitet ist und die Margen empfindlich auf Handelskosten reagieren können, kann die Abwicklung von Rückzahlungen fast ebenso wichtig werden wie der ursprüngliche Zollstreit.
Die Rückzahlungen zeigen außerdem, dass sich Handelsmaßnahmen noch lange auf Unternehmen auswirken können, nachdem die Zölle selbst nicht mehr im Mittelpunkt stehen. Wird ein Zoll aufgehoben, müssen Unternehmen weiterhin klären, wer ihn entrichtet hat, wer über die Preisgestaltung dafür entschädigt wurde und wem das Geld zustehen sollte, wenn es zurückfließt. Für Exporteure, die nicht selbst in die Vereinigten Staaten importieren, bedeutet ein juristischer Erfolg nicht automatisch, dass das Geld direkt verfügbar ist.
Für neuseeländische Getränkeexporteure kann der Rückzahlungsprozess somit zu unterschiedlichen Ergebnissen innerhalb der Branche führen. Einige Unternehmen erhalten möglicherweise rasch den Großteil ihres Geldes. Bei anderen kann sich der Prozess aufgrund der Beziehungen zu Vertriebspartnern, der Dokumentation und des Wortlauts früherer Vereinbarungen hinziehen. Dass Babich laut Bericht bereits 70 % zurückerhalten hat, deutet darauf hin, dass zumindest ein Teil des Geldes bereits fließt. Die Situation von Delegat zeigt jedoch, dass eine vollständige Einigung weiterhin von Gesprächen mit US-Partnern abhängen kann und nicht allein vom Zollurteil.
Während die Rückzahlungen das System durchlaufen, dürften Exporteure mit einer stärkeren vertraglichen Anspruchsgrundlage oder einer direkteren Importstruktur besser in der Lage sein, die Erstattungen in tatsächlich verfügbare Mittel umzuwandeln. Unternehmen, die stärker auf externe Vertriebspartner angewiesen waren, müssen möglicherweise länger darüber verhandeln, wie die zurückgezahlten Zölle aufgeteilt werden sollen.