18.08.2026

Die Europäische Union hat am Dienstag die konsolidierte Fassung ihrer zentralen Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe in der Rechtsdatenbank EUR-Lex aktualisiert und damit Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie einen aktuellen Referenztext für die in der gesamten Union geltenden Regeln an die Hand gegeben, auch für Produkte wie Bier, Wein und Spirituosen.
Das nun auf EUR-Lex verfügbare Dokument spiegelt den Stand der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 vom 18. August wider. Die Verordnung, die erstmals am 16. Dezember 2008 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wurde, legt den Rahmen fest, unter dem Lebensmittelzusatzstoffe in der Europäischen Union verwendet werden dürfen. Sie ist ein zentrales Element des Lebensmittelrechts für Hersteller, weil sie die zugelassenen Zusatzstofflisten und die Bedingungen festlegt, unter denen diese Stoffe verwendet werden dürfen.
EUR-Lex bezeichnet die am Dienstag veröffentlichte Fassung als konsolidierten Text und erklärt, dass sie ausschließlich als Dokumentationsinstrument dient. Zudem heißt es dort, dass der Text für sich genommen keine Rechtswirkung entfaltet und dass die authentischen Fassungen der einschlägigen Rechtsakte diejenigen sind, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. In der Praxis bedeutet das, dass die Aktualisierung Unternehmen, Juristen und Aufsichtsbehörden als aktuelle Arbeitsgrundlage dient, auch wenn die verbindliche Rechtskraft weiterhin bei den offiziellen Rechtsakten selbst liegt.
Die Verordnung hat einen weiten Anwendungsbereich. Sie legt Regeln für Lebensmittelzusatzstoffe fest, die in Lebensmitteln verwendet werden, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu unterstützen und zugleich ein hohes Maß an Schutz der menschlichen Gesundheit und der Verbraucherinteressen zu gewährleisten. Außerdem befasst sie sich mit fairen Praktiken im Lebensmittelhandel und gegebenenfalls mit dem Umweltschutz. Die aktualisierte konsolidierte Fassung führt den Grundtext der Rechtsvorschrift mit später bereits auf EU-Ebene verabschiedeten Änderungen und Berichtigungen zusammen.
Nach dem Text auf EUR-Lex erfasst die Verordnung die Unionslisten der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe in den Anhängen II und III sowie die Bedingungen für deren Verwendung in Lebensmitteln. Diese Bedingungen erstrecken sich auch auf Zusatzstoffe, die in anderen Zusatzstoffen, in Lebensmittelenzymen nach separaten EU-Regeln und in Aromen verwendet werden, die durch eine andere im selben Jahr erlassene Verordnung geregelt sind.
Die Verordnung definiert zudem, was die EU als Lebensmittelzusatzstoff versteht. Im Allgemeinen ist damit ein Stoff gemeint, der normalerweise nicht als Lebensmittel an sich verzehrt wird und nicht üblicherweise als charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet wird, der aber bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung aus technologischen Gründen absichtlich zugesetzt wird. Der Text führt auch mehrere Stoffe und Kategorien auf, die nicht in den Geltungsbereich fallen, sofern sie nicht als Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden, darunter bestimmte Pflanzenschutzmittel, bestimmte Wasseraufbereitungsmittel und Aromen, die unter gesonderte Vorschriften fallen.
Für Unternehmen im Getränkebereich ist die Aktualisierung relevant, weil die Verordnung vorgibt, welche Zusatzstoffe unter welchen Bedingungen in in der EU verkauften Produkten verwendet werden dürfen. Das kann besonders für alkoholische Getränke wichtig sein, da Bier, Wein und Spirituosen produktspezifischen Regeln und technischen Standards unterliegen und jeder Betreiber, der auf den europäischen Markt verkauft, prüfen muss, ob die Rezepturentscheidungen mit dem geltenden Zusatzstoffrahmen übereinstimmen. Auch wenn der rechtliche Inhalt nicht neu ist, kann ein aktualisierter konsolidierter Text die Compliance-Arbeit, interne Audits und Entscheidungen über Rezepturänderungen beeinflussen. Er könnte auch die Kosten beeinflussen, wenn Hersteller oder Importeure zu dem Schluss kommen, dass sie für in mehreren EU-Ländern verkaufte Produkte eine rechtliche Prüfung oder technische Anpassungen benötigen.
Die Verordnung enthält eine klare Marktregel: Niemand darf einen Lebensmittelzusatzstoff oder ein Lebensmittel, das ihn enthält, in Verkehr bringen, wenn die Verwendung des Zusatzstoffs nicht mit der Verordnung übereinstimmt. Diese Bestimmung ist für Hersteller, Händler und Importeure zentral, weil sie den Marktzugang unmittelbar an die Einhaltung des EU-Systems knüpft.
Sie legt auch den Standard dafür fest, wie Zusatzstoffe in die Unionslisten aufgenommen werden dürfen. Nach dem Text darf ein Lebensmittelzusatzstoff nur aufgenommen werden, wenn er auf Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der vorgeschlagenen Verwendungsstufe keine Sicherheitsbedenken für Verbraucher aufwirft. Die Verordnung verlangt außerdem einen vernünftigen technologischen Bedarf, der nicht durch andere wirtschaftlich und technologisch praktikable Mittel erreicht werden kann. Diese Grundsätze sind Teil des seit Langem verfolgten EU-Ansatzes, Zusatzstoffe nur zuzulassen, wenn sowohl eine Sicherheitsgrundlage als auch eine funktionale Rechtfertigung vorliegt.
Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex enthält außerdem technische Definitionen, die im gesamten EU-Lebensmittelrecht verwendet werden und für Produktentwicklung und regulatorische Auslegung von Bedeutung sein können. Dazu gehören die Begriffe „Funktionelle Klasse“, „unverarbeitetes Lebensmittel“, „Lebensmittel ohne zugesetzten Zucker“, „energievermindertes Lebensmittel“, „Tafelsüßstoffe“ und „quantum satis“. Letzteres ist in der täglichen Compliance-Praxis besonders wichtig, weil es bedeutet, dass kein fester Höchstgehalt festgelegt ist, der Stoff jedoch nur nach guter Herstellungspraxis verwendet werden darf, nicht in höherer Menge als für den vorgesehenen Zweck notwendig und ohne den Verbraucher zu täuschen.
Der EUR-Lex-Eintrag zeigt, dass der konsolidierte Text spätere rechtliche Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verordnung einbezieht, darunter eine Kommissionsverordnung aus dem Jahr 2013 und eine 2023 erwähnte Berichtigung. Für Unternehmen, die sich auf Rechtsdatenbanken verlassen, statt einzelne Änderungsrechtsakte nacheinander zu lesen, ist das wichtig, weil der konsolidierte Text ein besser nutzbares Bild des aktuellen Regelwerks liefern kann. Er begründet für sich genommen keine neuen rechtlichen Verpflichtungen, kann aber das Risiko verringern, mit einer veralteten Fassung zu arbeiten.
Für den Getränkesektor ist diese Unterscheidung wichtig. Ein Weingut, eine Brauerei oder ein Spirituosenhersteller, der in Europa verkauft, wird nicht unbedingt sofort eine operative Änderung sehen, nur weil EUR-Lex einen konsolidierten Text aktualisiert hat. Die Aktualisierung verschafft Compliance-Teams und Beratern jedoch einen aktuellen Bezugspunkt, um zu prüfen, ob ein Zusatzstoff zugelassen ist, welche Bedingungen für seine Verwendung gelten und ob eine Produktrezeptur vor dem Markteintritt genauer überprüft werden muss.
Die Veröffentlichung erfolgt zudem zu einem Zeitpunkt, an dem die regulatorische Kontrolle von Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffen für grenzüberschreitend tätige Lebensmittel- und Getränkeunternehmen weiterhin ein ständiges Thema ist. In der EU, wo Hersteller oft dasselbe Produkt in mehreren Mitgliedstaaten verkaufen, kann ein einziger aktueller Referenztext für Fachabteilungen, Rechtsabteilungen und Exporteure wichtig sein, die bestätigen müssen, dass dieselbe Rezeptur innerhalb der Union nach einem gemeinsamen Regelwerk in Verkehr gebracht werden kann.
Mit der Aktualisierung vom Dienstag zeigt die Rechtsdatenbank nun den neuesten konsolidierten Stand einer der zentralen lebensmittelrechtlichen EU-Vorschriften, eines Dokuments, das weiterhin prägt, wie Zusatzstoffe im europäischen Lebensmittel- und Getränkemarkt bewertet, zugelassen und verwendet werden.
Vinetur® wurde 2007 gegründet und ist eine eingetragene Marke von VGSC S.L. mit einer langen Geschichte im Weinsektor.
VGSC, S.L. ist ein im Handelsregister von Santiago de Compostela, Spanien, eingetragenes Unternehmen.
E-Mail: [email protected] | Tel: +34 986 077 611
Hauptsitz und Büros in Vilagarcia de Arousa, Galicien