Deutsches Gericht ordnet Pfand auf Bierdosen an der Grenze an

Das Urteil könnte ein seit Langem bestehendes Geschäftsmodell in den Geschäften an der dänischen Grenze auf den Kopf stellen.

20.05.2026

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Ein Verwaltungsgericht in Schleswig hat entschieden, dass Käufer aus Skandinavien in Geschäften entlang der deutsch-dänischen Grenze auch das deutsche Pfand auf Einweggetränkedosen zahlen müssen. Das Urteil könnte ein seit Langem bestehendes grenzüberschreitendes Geschäftsmodell beeinträchtigen, das auf günstig besteuertem Bier und Softdrinks basiert.

Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Pfandpflicht weder gegen das deutsche Grundgesetz noch gegen europäisches Recht und gilt in Grenzgeschäften ebenso wie im übrigen Bundesgebiet. Eine Ausnahme, so die Richter, gebe es nur für direkte Ausfuhren von Einweg-Getränkeverpackungen. Damit könne die Praxis nicht genutzt werden, überwiegend dänische Kunden Exporterklärungen unterschreiben zu lassen, wonach sie die Getränke außerhalb Deutschlands konsumieren würden, um das Pfand zu umgehen, da die Waren weiterhin an Endverbraucher verkauft würden und diese Erklärungen nicht wirksam überprüft werden könnten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kreis Schleswig-Flensburg, gegen den die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt hatte, kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die DUH hatte ihre Klage im April 2021 eingereicht, nachdem der Kreis auf eine Aufforderung vom Januar 2021 nicht reagiert hatte, das aus Sicht der Organisation bestehende Verstöße gegen das deutsche Verpackungsrecht zu unterbinden. Die Organisation argumentierte, dass Grenzgeschäfte Dosen ohne Pfand verkauften, obwohl viele dieser Getränke später nach Dänemark gebracht würden.

Barbara Metz, Geschäftsführerin der DUH, bezeichnete das Urteil als Durchbruch, weil es eine jahrzehntelange Praxis des pfandfreien Verkaufs von Getränkedosen im Grenzhandel mit Dänemark für rechtswidrig erkläre. Die Organisation argumentiert seit Langem, dass das System Abfall und Umweltverschmutzung fördere, insbesondere in Dänemarks Küsten- und ländlichen Gebieten, wo Umweltverbände sagen, viele weggeworfene Dosen stammten aus dem deutschen Grenzshopping.

Für die Menschen in der Region ist der Handel längst Routine geworden. Dänische Kunden fahren oft mit leeren Autos über die Grenze und kehren mit Kofferräumen und Anhängern voller Bier- und Sodadosen zurück. Andere machen Tagesausflüge mit der Fähre Rødbyhavn-Puttgarden und decken sich in Grenzgeschäften ein. Nach der derzeitigen Praxis können Kunden, die Exportpapiere ausfüllen, die Dosen mit nach Hause nehmen, ohne deutsches oder dänisches Pfand zu zahlen. Deutschland besteuert Alkohol zudem niedriger als Dänemark, was die Einkaufstouren zusätzlich attraktiv macht.

Der Grenzhandel ist für Schleswig-Holstein ein wichtiges Geschäft: Der Jahresumsatz liegt bei rund 1,2 Milliarden Euro, mehr als 3.000 Arbeitsplätze hängen daran. Umweltverbände haben jedoch erklärt, dass jährlich mehr als 650 Millionen Dosen aus dem norddeutschen Grenzhandel nach Dänemark gelangen und viele davon nicht ordnungsgemäß recycelt oder einfach weggeworfen werden. Im Jahr 2020 erklärten Naturschutzgruppen sogar, bis zu neun von zehn in der dänischen Natur gefundenen Dosen stammten aus Deutschland.

Der Streit dauert seit Jahren an. 2015 unterzeichneten die Umweltministerien in Kopenhagen, Berlin und Kiel eine Vereinbarung, die die Praxis bis 2018 beenden sollte; umgesetzt wurde dieser Plan jedoch nie. Später gelangte die Frage über europäische Institutionen bis hin zur Europäischen Kommission und zum Gerichtshof der Europäischen Union. 2023 entschied der EU-Gerichtshof, dass Geschäfte an der dänischen Grenze Getränke weiterhin ohne Pfand verkaufen dürfen, wenn diese für den Export nach Dänemark bestimmt sind.

Das Europäische Parlament billigte dann im April 2024 eine neue Verpackungsverordnung, die ab 2029 in allen EU-Ländern Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen vorschreibt. Nach dieser Regel müssten auch deutsche Dosen, die grenzüberschreitend verkauft werden, mit dem deutschen Pfand belegt sein.

Eine Gerichtssprecherin sagte, der Fall der DUH sei erst jetzt verhandelt worden, weil er einer der am stärksten belasteten Kammern des Gerichts zugewiesen worden sei, die sowohl ein hohes Fallaufkommen als auch ungewöhnlich komplexe Rechtsfragen bearbeite.

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