28.04.2026

Das Handelsabkommen der Europäischen Union mit Mercosur soll am 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden und damit einem lange ausgehandelten Rahmen Rechtskraft verleihen, der den Schutz für Hunderte europäischer geografischer Angaben ausweiten wird, darunter mehr als 50 italienische Namen aus dem Lebensmittel- und Weinbereich.
Das Interims-Handelsabkommen, Teil einer breiteren Zwei-Säulen-Struktur, zu der auch ein Partnerschaftsabkommen gehört, wurde am 17. Jan. 2026 in Asunción formell unterzeichnet, nachdem die politische Einigung am 6. Dez. 2024 erzielt worden war. Die Europäische Kommission hat die vorläufige Anwendung vorangetrieben, obwohl das Europäische Parlament das Abkommen zur Prüfung seiner Rechtmäßigkeit an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen hat.
Für Weinproduzenten und Lebensmittelexporteure ist die unmittelbarste Folge ein stärkerer Schutz geografischer Angaben, kurz GIs, in Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Das Abkommen erkennt mehr als 350 europäische GIs in den Mercosur-Märkten sowie mehr als 220 Mercosur-Angaben in der Europäischen Union an und schützt sie. Zu den erfassten europäischen Namen zählen Asti, Barolo, Prosecco, Chianti, Brunello di Montalcino und Franciacorta sowie Käse, Wurstwaren und andere regionale Produkte.
In Europa wird das Abkommen als wichtiger Schritt gegen „Italian sounding“ dargestellt – also die Verwendung von Namen oder Verpackungen, die italienische Produkte heraufbeschwören, ohne dass diese in Italien hergestellt wurden. Das Abkommen verbietet die Nachahmung geschützter Bezeichnungen und stellt klar, dass eine anerkannte GI nicht als Gattungsbegriff behandelt werden darf. Zudem schränkt es die Eintragung von Marken ein, die mit einer geschützten GI identisch sind oder diese enthalten – ausgenommen Anmeldungen, die vor Inkrafttreten des Abkommens in gutem Glauben eingereicht wurden.
Die Liste der geschützten italienischen Namen ist ungewöhnlich breit. Sie umfasst Weine wie Barbaresco, Barbera d’Alba, Barbera d’Asti, Bardolino, Barolo, Brachetto d’Acqui, Chianti Classico, Conegliano-Prosecco Valdobbiadene-Prosecco, Lambrusco di Sorbara, Marsala, Montepulciano d’Abruzzo, Soave und Vino Nobile di Montepulciano. Erfasst sind auch Spirituosen wie Grappa. Auf der Lebensmittelseite gehören dazu Aceto Balsamico di Modena, Asiago, Bresaola della Valtellina, Culatello di Zibello, Fontina, Gorgonzola, Grana Padano, Mozzarella di Bufala Campana, Parmigiano Reggiano und Prosciutto di Parma.
Das Abkommen schafft einen Ausschuss für geografische Angaben aus Vertretern nationaler Behörden und Außenministerien zur Überwachung der Umsetzung. Dieses Gremium soll Streitigkeiten über Anerkennung und Durchsetzung behandeln, sobald der Vertrag in der Praxis wirksam wird.
Der Zeitpunkt ist bedeutsam, weil das Mercosur-Abkommen kommt, während ein anderes transatlantisches Abkommen in eine andere Richtung weist. Im Februar 2026 unterzeichneten die Vereinigten Staaten und Argentinien ein Abkommen über gegenseitigen Handel und Investitionen (Agreement on Reciprocal Trade and Investment), das bei bestimmten Lebensmittelnamen deutlich großzügiger verfährt. Nach diesem Pakt muss Argentinien einigen Käse- und Fleischbezeichnungen erlauben, von US-Produkten verwendet zu werden, wenn diese Begriffe als generisch gelten oder kein Nachweis für einen besonderen geografisch gebundenen Ruf vorliegt.
Dieser Ansatz steht unmittelbar im Widerspruch zum europäischen Modell. Nach EU-Recht reicht der Schutz einer g.U. oder g.g.A. über die exakte Nachahmung hinaus und kann auch Imitation oder Anspielung erfassen, selbst wenn der tatsächliche Ursprung angegeben wird. Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass „Parmesan“ an „Parmigiano Reggiano“ erinnert – ein Beispiel dafür, wie weit das europäische Recht diese Namen schützen kann.
Im Gegensatz dazu spiegelt das US-Argentinien-Abkommen die im amerikanischen Handelspolitik-Kontext für viele Lebensmittelbegriffe geltende Common-Name-Doktrin wider. Namen wie Asiago, Fontina, Gorgonzola und Parmesan können in diesem Rahmen als generisch behandelt werden statt als geschützte geografische Angaben.
Diese rechtliche Divergenz könnte für Argentinien Probleme schaffen, sobald das Mercosur-Abkommen vorläufig angewendet wird. Das Land wäre dann an einen Vertrag gebunden, der den GI-Schutz gegenüber Europa stärkt, und zugleich an einen anderen, der US-Exporteuren einen größeren Spielraum für die Verwendung generischer Bezeichnungen einräumt. Juristen sagen, dieser Konflikt könne jahrelange Rechtsstreitigkeiten darüber auslösen, welche Verpflichtung im argentinischen Recht Vorrang hat und wie Zollbehörden und Gerichte mit konkurrierenden Zusagen umgehen sollen.
Für europäische Produzenten – insbesondere in Italiens Wein- und Lebensmittelsektor – verschafft das Mercosur-Abkommen neue kommerzielle Hebel in einer Zeit, in der Nachahmungen auf Auslandsmärkten weiterhin weit verbreitet sind. Sein praktischer Wert wird jedoch davon abhängen, wie konsequent es in den Mercosur-Staaten durchgesetzt wird und ob die lokalen Behörden bereit sind, Etiketten und Marken zu blockieren, die geschützten europäischen Namen ähneln, sobald der Vertrag nächsten Monat in Kraft tritt.
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