Getränkeverbände fordern Regierung auf, Zuckersteuer zu kippen: Sie würde eine Kiste Cola um 5 Euro verteuern
Sechs Branchenverbände erklären, der Gesetzentwurf werde Verbraucherpreise erhöhen, kostspielige Auflagen schaffen und 89 Millionen Euro Ausgaben im Zollwesen erfordern
Montag, 12. Oktober 2026
Sechs der führenden Verbände der deutschen Getränkeindustrie haben die Regierung am Montag aufgefordert, eine geplante Zuckersteuer aufzugeben oder grundlegend zu überarbeiten. Die Maßnahme werde die Verbraucherpreise erhöhen, den Unternehmen hohe Kosten für die Einhaltung der Vorschriften aufbürden und eine zusätzliche Bürokratieebene im Getränkemarkt schaffen.
Der Vorstoß erfolgte, nachdem ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Anfang Oktober wegen Bedenken anderer Ministerien erneut zurückverwiesen worden war. Damit verzögert sich die Befassung des Kabinetts. In einer gemeinsamen Erklärung forderten die Verbände Regierung und Parlament nun auf, den Plan ganz aufzugeben. Eine neue Verbrauchsteuer komme sowohl für die Haushalte als auch für die Hersteller zum falschen Zeitpunkt.
Die Verbände erklärten, die Steuer werde viele Erfrischungsgetränke spürbar verteuern und Unternehmen treffen, die bereits mit höheren Energie-, Arbeits-, Logistik- und Rohstoffkosten zu kämpfen hätten. Zudem stehe der Plan im Widerspruch zum erklärten Ziel der Regierung, die Bürokratie für Unternehmen abzubauen.
Dem Branchenstatement zufolge sieht der jüngste Entwurf je nach Zuckergehalt Steuersätze von 26, 32 oder 38 Cent pro Liter vor. Das verteuere eine Standardkiste Limonade oder Cola um mehr als 5 Euro, erklärten die Verbände. Außerdem erhöhe die Steuer den Grundpreis, auf den in Deutschland die Mehrwertsteuer von 19 Prozent berechnet wird, und treibe so die Einzelhandelspreise weiter nach oben.
Als Beispiel nannten die Verbände eine 1,5-Liter-Flasche, die in die höchste Steuerstufe fällt: Auf sie entfielen allein 57 Cent Zuckersteuer. Die zusätzliche Mehrwertsteuer auf den höheren Verkaufspreis erhöhe den Gesamtaufschlag auf etwa 68 Cent.
Die Belastung gehe über die Steuer selbst hinaus, erklärten die Verbände. Unternehmen müssten viel Geld in IT-Systeme, Verwaltungsabläufe, Produktdokumentation und Änderungen interner Prozesse investieren, um Produkte korrekt einzuordnen, den Zuckergehalt zu erfassen und Steuererklärungen einzureichen. Rezepturänderungen könnten wiederholte Prüfungen und Aktualisierungen dieser Systeme nach sich ziehen.
Diese Sorge ist für die gesamte deutsche Getränkeindustrie besonders relevant, da die vorgeschlagene Steuer nicht nur Hersteller von Erfrischungsgetränken betreffen würde. Auch Brauereien und andere Getränkeunternehmen, die alkoholfreie Produkte verkaufen, müssten möglicherweise ihre Steuererfassung, Software sowie Lager- und Vertriebsabläufe anpassen, falls die Maßnahme in Kraft tritt. Das könnte Hersteller und Händler mit gemischten Produktportfolios betreffen.
Kleinere Unternehmen könnten besonders stark betroffen sein, erklärten die Verbände. Sie kritisierten die geplante Ausnahme für Unternehmen mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern als weitgehend wirkungslos. Die Schwelle sei zu niedrig, um eine spürbare Entlastung zu bieten.
Auch den Zeitplan für die Umsetzung kritisierten die Verbände. Der Entwurf sieht vor, die neue Steuer ab dem 1. Juli 2027 zu erheben – ein Zeitplan, den die Verbände sowohl für die Branche als auch für die Zollbehörden als viel zu knapp bezeichneten. Unternehmen könnten neue Steuer-, IT- und Dokumentationssysteme nicht kurzfristig einführen. Wenn die Gesetzgeber an dem Vorhaben festhielten, müsse das parlamentarische Verfahren eine deutlich längere Übergangsfrist vorsehen.
Die Verbände verwiesen zudem auf die Kosten, die dem Staat durch die Umsetzung der Maßnahme entstünden. Auf Grundlage der bislang veröffentlichten Zahlen beliefen sich die Ausgaben für Zoll und IT zwischen 2026 und 2029 auf rund 89 Millionen Euro; außerdem würden mindestens 200 zusätzliche Stellen beim Zoll geschaffen. Diese Zahlen zeigten, dass der Vorschlag einen umfangreichen Kontrollapparat erfordere – noch bevor die zusätzlichen Auflagenkosten für Tausende Unternehmen berücksichtigt würden.
Außerdem warfen die Verbände dem Finanzministerium vor, die Einnahmen aus der Steuer zu hoch und die Kosten ihrer Erhebung zu niedrig anzusetzen. In ihrer Erklärung schrieben sie, es sei nicht erkennbar, dass die Bürokratiekosten für Unternehmen angemessen in die Kostenschätzungen der Regierung einbezogen worden seien.
Die Branchenverbände bezeichneten die Maßnahme als ungerecht und willkürlich. Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten sollten sich die politischen Entscheidungsträger auf Wachstum, Investitionen und weniger Bürokratie konzentrieren, statt eine neue verbrauchsteuerähnliche Abgabe auf Alltagsprodukte einzuführen.
Sollte die Regierungskoalition aus Christdemokraten und Sozialdemokraten beschließen, die Steuer im Rahmen der Planung des Bundeshaushalts beizubehalten, müsse der Entwurf grundlegend überarbeitet und die betroffenen Branchen eng eingebunden werden, erklärten die Verbände. Sie forderten eine umfassendere Folgenabschätzung, die neben den erwarteten Steuereinnahmen auch die Auswirkungen auf Verbraucherpreise, mittelständische Unternehmen, Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskosten im öffentlichen wie im privaten Sektor berücksichtigt.
Die gemeinsame Erklärung wurde vom Verband Deutscher Mineralbrunnen, dem Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie, dem Deutschen Brauer-Bund, der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke und den Privaten Brauereien Deutschland veröffentlicht.