Deutschland verabschiedet neues Verpackungsgesetz zur Umsetzung strengerer EU-Recyclingvorgaben

Die Maßnahme ersetzt das derzeitige Verpackungsgesetz und verändert die Compliance-Anforderungen für Getränkehersteller, Einzelhändler und Gastronomiebetriebe

23.06.2026

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Der Bundestag hat neue Verpackungsregeln verabschiedet, die das derzeitige Verpackungsgesetz des Landes durch einen neuen Umsetzungsrahmen ersetzen sollen, der an die Verpackungsverordnung der Europäischen Union angepasst ist. Dies wird Auswirkungen auf Getränkehersteller, Einzelhändler und Gastronomiebetriebe haben, während der Block auf strengere Wiederverwendungs- und Recyclingstandards zusteuert.

Nach Angaben des Bundestags soll die Gesetzgebung das deutsche Recht und andere damit verbundene Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 anpassen. Die EU-Verpackungsverordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und soll grundsätzlich ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten gelten.

Die Bundesregierung hat argumentiert, dass nationale Regeln aktualisiert werden müssen, weil die EU-Maßnahme weitreichende Änderungen daran mit sich bringt, wie Verpackungen und Verpackungsabfälle verwaltet werden. Dem Plan zufolge würde das bestehende Verpackungsgesetz aufgehoben und durch ein neues Verpackungsgesetz-Umsetzungsgesetz ersetzt.

Berlin sagt, dass eine vollständige Neufassung nötig sei, um Konflikte zwischen Deutschlands bisherigen Verpackungsregeln und den unmittelbar geltenden Bestimmungen der EU-Verordnung zu vermeiden. Die Regierung sagt außerdem, das nationale Gesetz solle einen wirksamen Vollzugsrahmen schaffen, damit die von den Regeln erfassten Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen und Deutschland die in Artikel 1 der EU-Verordnung festgelegten Umweltziele erreichen kann.

Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf erstmals am 24. April 2026 beraten, bevor er ihn an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwies. Mit dem parlamentarischen Schritt ist nun der Weg frei dafür, dass Deutschland seine innerstaatliche Vollzugsstruktur vor dem Inkrafttreten der EU-Regeln im August einrichtet.

Für die Getränkeindustrie könnte die Maßnahme praktische Folgen weit über die juristische Formulierung hinaus haben. Brauereien, Weingüter, Spirituosenunternehmen und Hersteller alkoholfreier Getränke müssen ihre Verpackungs-Compliance möglicherweise im Hinblick auf Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Wiederverwendungssysteme anpassen. Unternehmen, die auf Mehrwegflaschen, Poolgebinde oder Getränkefassungen zum Mitnehmen setzen, könnten zudem mit Veränderungen bei Betriebskosten, Logistik und Berichtspflichten konfrontiert sein, da Deutschland seinen Rahmen im Einklang mit den EU-Regeln verschärft.

Aus den Unterlagen des Bundestags geht hervor, dass die Überarbeitung Teil einer umfassenderen Neuausrichtung der Verpackungspolitik ist und nicht nur eine technische Änderung darstellt. Das ist für Getränkeunternehmen wichtig, weil Verpackungen in Deutschland, einem der größten Getränkemärkte Europas, zentral für Vertrieb, Markenauftritt und Pfandsysteme sind.

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