26.05.2026

Die Präfektur von Haute-Garonne teilte am 21. Mai mit, dass sie nach einer Reihe schwerer Unwetter, darunter Hagel Ende April und Anfang Mai, die landwirtschaftlichen Schäden nun offiziell erfassen lässt. Betroffen waren im gesamten Département zahlreiche Betriebe, darunter auch Weinberge.
Die staatlichen Dienste erklärten, sie sammelten derzeit Schadensmeldungen, um bei den nationalen Agrarrisikokommissionen die offizielle Anerkennung von Verlusten an Flächen und Ernten zu beantragen. Landwirte im Département wurden gebeten, so bald wie möglich einen Online-Fragebogen auszufüllen. Sollte der Schaden anerkannt werden, könnte dies den Weg für ein spezielles Hilfsprogramm für betroffene Erzeuger öffnen.
Die Ankündigung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem das Département bereits ein weiteres wetterbedingtes Entschädigungsverfahren durchläuft. Verluste infolge langer Regenperioden im Januar und Februar 2026 wurden jüngst im Rahmen des französischen Naturkatastrophensystems anerkannt. Die Schäden, verursacht durch Regen und Überschwemmungen zwischen dem 7. Januar und dem 19. Februar, wurden per Ministerialerlass vom 28. April bestätigt, nachdem der nationale Ausschuss für das Agrarrisikomanagement eine positive Stellungnahme abgegeben hatte.
Nach Angaben der Präfektur umfasst der gedeckte Schaden Beeinträchtigungen von Böden, Gebäuden, im Freien gelagertem Futter und Reben. Alle Gemeinden in Haute-Garonne sind von diesem Wetterereignis erfasst; nach Angaben der Behörden war das gesamte Département betroffen.
Landwirte, die Entschädigung für diese früheren Verluste beantragen wollen, müssen ihre Anträge zwischen dem 11. Mai und dem 30. September 2026 einreichen. Die Unterlagen können per Post an das Département-Agraramt in Toulouse geschickt werden. Die Präfektur teilte mit, dass Antragsformulare, Anlagen und Hinweise auf der Website der staatlichen Dienste verfügbar sind und dass sich Landwirte für weitere Informationen telefonisch oder per E-Mail an das Amt wenden können.
Die Präfektur erinnerte die Landwirte zudem daran, dass Arbeiten an Gräben oder Wasserläufen zunächst auf ihre Vereinbarkeit mit den örtlichen Vorschriften geprüft werden sollten, da einige Gewässer reguliert sind und andere nicht. Eine Karte der Wasserläufe stehe zur Überprüfung zur Verfügung, außerdem sei für weitergehende Informationen ein Leitfaden veröffentlicht worden.
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