Europäisches Parlament billigt weitreichende Reformen zur Stärkung des EU-Weinsektors

Die neue Gesetzgebung sieht eine klarere Kennzeichnung, höhere Finanzhilfen und eine erweiterte Unterstützung für Winzer vor, die mit Klima- und Marktproblemen zu kämpfen haben

10.02.2026

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European Parliament Approves Sweeping Reforms to Strengthen EU Wine Sector

Das Europäische Parlament hat neue Rechtsvorschriften zur Stärkung des Weinsektors in der Europäischen Union verabschiedet. Am Dienstag stimmten die Mitglieder des Europäischen Parlaments mit 625 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen für eine vorläufige Einigung, die im Dezember 2025 mit den EU-Mitgliedstaaten erzielt wurde. Mit den neuen Vorschriften sollen die aktuellen Herausforderungen für die Weinerzeuger angegangen und neue Marktchancen erschlossen werden.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die klarere Kennzeichnung von Weinen mit reduziertem oder ohne Alkoholgehalt. Nach den neuen Vorschriften können Weine als "alkoholfrei" mit dem Begriff "0,0 %" gekennzeichnet werden, wenn ihr Alkoholgehalt 0,05 % vol. nicht überschreitet. Weine mit einem Alkoholgehalt von über 0,5 %, der jedoch mindestens 30 % unter der Norm für ihre Kategorie vor der Entalkoholisierung liegt, müssen als "alkoholreduziert" gekennzeichnet werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Verbrauchern transparentere Informationen zur Verfügung zu stellen und den Erzeugern zu helfen, diese Produkte besser zu vermarkten.

Die Gesetzgebung sieht auch mehr finanzielle Unterstützung und Flexibilität für Weinerzeuger vor, insbesondere als Reaktion auf schwere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse oder Ausbrüche von Pflanzenkrankheiten. Winzer, die von solchen Ereignissen betroffen sind, kommen für zusätzliche Beihilfen in Betracht. Nach den neuen Vorschriften können EU-Mittel für die "Rodung" verwendet werden, d. h. für die Entfernung alter oder kranker Rebstöcke zur Verbesserung der Gesundheit und Produktivität der Weinberge. Die Obergrenze für nationale Zahlungen für die Weindestillation und die grüne Weinlese wird auf 25 % der insgesamt verfügbaren Mittel pro Mitgliedstaat festgelegt.

Um den Weintourismus und die Ausfuhren anzukurbeln, sehen die Rechtsvorschriften zusätzliche Unterstützung für Werbemaßnahmen vor. Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums in ländlichen Gebieten und zur Werbung für europäische Qualitätsweine in Nicht-EU-Ländern können bis zu 60 % von der EU finanziert werden. Die Mitgliedstaaten können bis zu 30 % mehr Mittel für kleine und mittlere Unternehmen und bis zu 20 % für größere Unternehmen bereitstellen. Zu den förderfähigen Aktivitäten gehören Werbekampagnen, Veranstaltungen, Ausstellungen und Marktstudien. Diese Initiativen können jeweils für drei Jahre finanziert werden, wobei Verlängerungen für insgesamt bis zu neun Jahre möglich sind.

Esther Herranz García, die Berichterstatterin der spanischen EVP-Fraktion für das Gesetz, sagte, das Gesetz sei eine rechtzeitige Antwort auf die Krise des europäischen Weinsektors. Sie hob hervor, dass die Maßnahmen eine Aufstockung der Mittel für das Krisenmanagement, verbesserte Bedingungen für Werbemaßnahmen und höhere Kofinanzierungssätze vorsehen, damit sich die Landwirte schneller an den Klimawandel anpassen können. Laut Herranz García werden die Mitgliedstaaten nun über ein stärkeres Instrumentarium verfügen, um die Herausforderungen anzugehen, denen sich die Weinerzeuger in den verschiedenen Regionen gegenübersehen.

Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat genehmigt werden, bevor sie in der gesamten EU in Kraft treten kann. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen die Weinerzeuger bei der Bewältigung der sich ändernden Marktbedingungen und der ökologischen Herausforderungen erheblich unterstützen werden.

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