19.01.2026

Seit dem 1. Januar 2026 ist ein neues System zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für französische Winzer und andere selbständige Landwirte in Kraft getreten. Diese Reform ändert die Art und Weise der Beitragsbemessung und zielt darauf ab, die seit langem bestehenden Ungleichheiten und Komplexitäten des vorherigen Systems zu beseitigen.
Vor dieser Änderung gab es zwei verschiedene Berechnungsmethoden. Die erste, die so genannte "Nettobemessungsgrundlage", diente zur Ermittlung der Beiträge, die soziale Ansprüche wie Renten- und Krankenversicherung begründen. Diese Basis wurde nach Abzug bestimmter Beiträge und eines Teils der CSG (einer Sozialsteuer) berechnet. Die zweite Methode, die so genannte "Superbrutto-Basis", wurde zur Berechnung der CSG und der CRDS (einer weiteren Sozialsteuer) verwendet und bezog die Sozialbeiträge wieder in das Einkommen ein. Dieses duale System führte dazu, dass Selbständige in der Landwirtschaft im Vergleich zu Arbeitnehmern mit ähnlichem Einkommen höhere Abzüge hinnehmen mussten, während sie gleichzeitig eine weniger umfassende soziale Absicherung erhielten. Die Komplexität dieser Berechnungen führte außerdem bei vielen Landwirten zu Verwirrung und Fehlern.
Mit der Reform wird eine einzige Berechnungsgrundlage für alle Sozialversicherungsbeiträge eingeführt. Von nun an wird die Bemessungsgrundlage anhand des steuerpflichtigen landwirtschaftlichen Gewinns ermittelt, wobei einige steuerliche Abzüge für soziale Zwecke nicht mehr zulässig sind. Nach dieser Anpassung wird ein pauschaler Abzug von 26 Prozent angewandt. Dieser Abzug unterliegt einer Mindestschwelle, die dem Grundrentenbeitrag entspricht (berechnet als 450-facher Mindestlohn pro Stunde multipliziert mit 17,75 %), und einer Höchstgrenze, die auf das Dreifache der jährlichen Obergrenze der französischen Sozialversicherung festgelegt ist.
Winzer und andere selbständige Landwirte können nach wie vor zwischen zwei Berechnungsmöglichkeiten wählen: Verwendung des Durchschnittseinkommens über drei Jahre oder, auf Antrag, Verwendung des Einkommens des vorangegangenen Jahres.
Für diejenigen, die nach den Regeln der persönlichen Einkommenssteuer besteuert werden, werden bestimmte steuerliche Mechanismen - wie die Rückstellungen für langsam umlaufende Bestände, die Zulagen für Junglandwirte und die Regelungen für die aufgeschobene Besteuerung - die Sozialversicherungsgrundlage nicht mehr verringern, auch wenn sie weiterhin steuerlich absetzbar sind. Infolgedessen können einige Winzer feststellen, dass ihre Sozialversicherungsgrundlage höher ist als ihr steuerpflichtiges Einkommen. Auch das Meldeverfahren wurde vereinfacht: Es muss nur noch ein Formular sowohl bei den Steuerbehörden als auch bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (MSA) eingereicht werden.
Für Unternehmen, die nach den Regeln der Körperschaftssteuer besteuert werden, gibt es keine wesentlichen Änderungen. Dividenden, die selbständige Landwirte erhalten, werden weiterhin in die Beitragsgrundlage einbezogen, wenn sie 10 Prozent des Stammkapitals und der damit verbundenen Beträge übersteigen. Die wichtigste Änderung in diesem Bereich ist die rechtliche Klärung: alte Artikel aus dem Landwirtschaftsrecht wurden durch solche aus dem Sozialversicherungsrecht ersetzt, um die Vorschriften für alle Sektoren zu vereinheitlichen.
Die Reform betrifft auch die Fälle, in denen keine Erklärung abgegeben wird. In solchen Fällen kann die MSA nun eine Standardveranlagung vornehmen, die entweder auf einem per Erlass festgelegten festen Einkommen oder dem zuletzt gemeldeten Einkommen basiert. Diese Regel gilt für alle Arten von Beiträgen, einschließlich der fusionierten Sozialabgaben wie CSG und CRDS. Alle Winzer und selbständigen Landwirte müssen nun jedes Jahr eine Erklärung abgeben, auch wenn sie kein Einkommen oder keine Tätigkeit haben.
Erklärtes Ziel der Regierung ist es, die Beitragsberechnungen kohärenter und transparenter zu machen, indem eine einheitliche Bemessungsgrundlage und harmonisierte Regeln eingeführt werden, die sich besser an die Steuervorschriften anpassen. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die einzelnen Winzer werden jedoch von den künftigen Beitragssätzen und praktischen Einzelheiten abhängen, die noch bekannt gegeben werden müssen. Für diejenigen, die bisher von Abzügen profitiert haben, die für soziale Zwecke nicht mehr zulässig sind, ist eine Erhöhung ihrer Beitragsgrundlage - und damit ihrer Zahlungen - wahrscheinlich. Bei Personen mit höherem Einkommen können die Beiträge über bestimmte Schwellenwerte hinaus steigen.
Vielen Winzern wird nun geraten, ihre Finanzplanung mit Buchhaltern oder Beratern zu überprüfen, um abzuschätzen, wie sich diese Änderungen auf ihren Cashflow im Jahr 2026 und darüber hinaus auswirken könnten. Weitere Einzelheiten der Behörden werden in den kommenden Monaten erwartet, da die Umsetzung im gesamten französischen Agrarsektor fortschreitet.
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