Großbritannien erhöht Alkoholsteuer ab Februar 2027 um 4,55 %

Die inflationsbedingte Erhöhung geht mit einer umfassenderen Steuerermäßigung einher, die den Staatshaushalt voraussichtlich jährlich 10 Millionen £ kosten wird

Donnerstag, 29. Oktober 2026

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Großbritannien erhöht Alkoholsteuer ab Februar 2027 um 4,55 %

Die britische Regierung wird zum 1. Februar 2027 alle Alkoholsteuersätze entsprechend der Inflation anheben und zugleich die Small Producer Relief für qualifizierte Hersteller alkoholischer Getränke mit geringen Produktionsmengen ausweiten. Die Änderungen wurden nach dem Haushalt 2026 angekündigt.

Die Alkoholsteuer wird laut Regierung um 4,55 % erhöht. Damit folgt sie dem für die Regelung maßgeblichen Einzelhandelspreisindex (Retail Price Index, RPI) und behält ihren aktuellen realen Wert. Die Maßnahme entspreche dem allgemeinen finanzpolitischen Kurs der Regierung und der Prognose des Office for Budget Responsibility (OBR), der zufolge die Steuereinnahmen mit dem allgemeinen Preisniveau Schritt halten.

Die Änderungen betreffen Unternehmen und Privatpersonen, die an der Herstellung, dem Vertrieb, der Lagerung, dem Verkauf, der Einfuhr oder dem Konsum alkoholischer Produkte beteiligt sind. Außerdem werden laut Regierung die vereinfachten Steuersätze für Alkohol angehoben, der zur privaten Nutzung nach Großbritannien eingeführt wird.

Nach den neuen regulären Steuersätzen werden auf alle alkoholischen Produkte mit einem Alkoholgehalt von weniger als 3,5 Vol.-% 10,41 £ je Liter reinen Alkohols im Produkt fällig. Für stillen Cider mit mindestens 3,5, aber weniger als 8,5 Vol.-% beträgt die Steuer 10,86 £. Derselbe Satz gilt für schäumenden Cider mit einem Alkoholgehalt von 3,5 bis 5,5 Vol.-%. Bier mit 3,5 bis 8,5 Vol.-% wird mit 23,61 £ je Liter reinen Alkohols besteuert, Spirituosen, Wein und andere fermentierte Produkte desselben Alkoholgehalts mit 27,82 £. Für Produkte mit 8,5 bis 22 Vol.-% werden 32,01 £ fällig, für Produkte mit mehr als 22 Vol.-% 35,54 £.

Auch die ermäßigten Steuersätze für qualifizierte Produkte zum Ausschank werden angepasst. Für alkoholische Ausschankprodukte mit weniger als 3,5 Vol.-% beträgt die Steuer 8,97 £ je Liter reinen Alkohols. Auf stillen Cider zum Ausschank mit 3,5 bis 8,5 Vol.-% entfallen 9,36 £. Für Bier, Spirituosen, Wein und andere fermentierte Ausschankprodukte mit 3,5 bis 8,5 Vol.-% gilt ein Satz von 20,34 £. Auch schäumender Cider mit mehr als 5,5, aber weniger als 8,5 Vol.-% fällt unter den Ausschanksteuersatz von 20,34 £.

Die Small Producer Relief (SPR) wird im Verhältnis zu den regulären Steuersätzen ausgeweitet. Die Regierung führt nach eigenen Angaben für Produkte mit weniger als 3,5 Vol.-% einen großzügigeren Abschmelzmechanismus für die Ermäßigung ein. Für Produkte mit 3,5 bis 8,4 Vol.-% wird der marginale Abschlag um den Einzelhandelspreisindex zuzüglich weiterer 10 % erhöht. Die Ermäßigung steht kleinen und einigen mittelgroßen Herstellern für Produkte mit weniger als 8,5 Vol.-% offen, sofern die Getränke nicht in Lizenz hergestellt werden und der Produktionsstandort weniger als 4.500 Hektoliter reinen Alkohol pro Jahr erzeugt.

Ziel sei es, kleinere Hersteller zu unterstützen und zugleich die Grundstruktur des Alkoholsteuersystems zu bewahren, erklärten Regierungsvertreter. Die Maßnahme bringe den wirtschaftlichen und kulturellen Beitrag der Getränkehersteller und des Gastgewerbes mit der Rolle der Steuer bei der Begrenzung alkoholbedingter Schäden in Einklang.

Die SPR wurde am 1. August 2023 im Rahmen einer umfassenderen Reform der Alkoholsteuer eingeführt. Sie löste das enger gefasste Modell der Small Brewers Relief ab und weitete Steuerermäßigungen auf alle kleinen Hersteller alkoholischer Produkte mit weniger als 8,5 Vol.-% aus, statt sie nur Brauereien zu gewähren.

Die finanziellen Auswirkungen des Maßnahmenpakets verteilen sich auf die Anpassung der Steuersätze und die Änderungen bei der Ermäßigung. Die Erhöhung entsprechend der Inflation bringe keine zusätzlichen Einnahmen, erklärte die Regierung, da diese Annahme bereits in der Basisprognose des OBR berücksichtigt sei. Kosten für den Staatshaushalt entstünden durch die großzügigere Small Producer Relief. Diese Wirkung bezifferte die Regierung für die Haushaltsjahre 2027/2028 bis 2031/2032 auf jährlich 10 Millionen £.

Die Regierung rechnet nicht mit nennenswerten gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen. Für Haushalte seien die Folgen voraussichtlich indirekt: Die Preise würden nur dann steigen, wenn Hersteller, Importeure, Großhändler und Einzelhändler die höhere Steuer weitergäben. Auch der Kontakt der Kunden mit HM Revenue and Customs (HMRC) solle sich nicht verändern, da die Steuer weiterhin auf dieselbe Weise erhoben werde.

In ihrer Gleichstellungsbewertung erklärte die Regierung, die Maßnahme könne alle betreffen, die Alkohol kaufen oder konsumieren, verwies jedoch auf bestehende Trinkgewohnheiten. Menschen, die pro Woche mehr als 14 Einheiten Alkohol konsumieren, hätten ein zunehmendes oder erhöhtes Risiko alkoholbedingter Schäden. Männer stellten schätzungsweise 56 % der Personen, die mindestens einmal pro Woche Alkohol trinken, und 64 % derjenigen, die wöchentlich mehr als 14 Einheiten konsumieren. Ihr Anteil an der erwachsenen Bevölkerung Großbritanniens liege dagegen bei 49 %. Menschen ab 55 Jahren machten 47 % der Personen aus, die mindestens einmal pro Woche trinken, gegenüber 39 % der erwachsenen Bevölkerung. Auf die 45- bis 74-Jährigen entfielen 56 % derjenigen, die wöchentlich mehr als 14 Einheiten konsumieren, verglichen mit 42 % der Bevölkerung.

Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen werde durch die Änderung gering sein, erklärte die Regierung. Voraussichtlich betroffen seien bis zu 8.000 Unternehmen, die im Vereinigten Königreich alkoholische Getränke herstellen, importieren oder unter Steueraussetzung lagern. Für diese Firmen werde lediglich ein vernachlässigbarer einmaliger Aufwand entstehen, um sich mit den neuen Sätzen vertraut zu machen; laufende Verwaltungskosten seien nicht zu erwarten. HMRC müsse zur Umsetzung der Regelung geringfügige Änderungen an seinen IT-Systemen vornehmen. Die Prüfung der damit verbundenen Kosten dauere noch an.

Die Gesetzesänderungen erfolgen durch Anpassungen der Anlagen des Finance (No.2) Act 2023. Dieses Gesetz legt das geltende Alkoholsteuersystem, die ermäßigten Sätze für Ausschankprodukte und die Tabellen zur Berechnung der Abschläge im Rahmen der Small Producer Relief fest.

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