Britische Regierung erhöht Weinsteuer ab Februar 2027 um 4,55 Prozent
Der neue HMRC-Satz erhöht die Steuer auf eine typische Flasche mit 13 Vol.-% vor Mehrwertsteuer um rund 14 Pence
Donnerstag, 29. Oktober 2026

Die britische Regierung kündigte am Mittwoch, dem 28. Oktober, an, die Steuer auf im Vereinigten Königreich verkauften Wein zu erhöhen. Damit steigt die Abgabenlast für inländische und importierte Flaschen in einem für Weinlieferanten weltweit wichtigen Markt.
Laut dem von HM Revenue & Customs veröffentlichten neuen Tarif steigt der Verbrauchsteuersatz für Wein mit einem Alkoholgehalt zwischen 8,5 und 22 Vol.-% von 30,62 £ auf 32,01 £ je Liter reinen Alkohols. Die Änderung soll am 1. Februar 2027 in Kraft treten und den seit Februar 2026 geltenden Satz ablösen.
Die Erhöhung beträgt 1,39 £ je Liter reinen Alkohols beziehungsweise 4,55 Prozent. Sie entspricht der umfassenderen Anpassung der Verbrauchsteuern, die die Regierung angekündigt und an den Einzelhandelspreisindex gekoppelt hat. HMRC, die britische Steuer- und Zollbehörde, veröffentlichte die Maßnahme und die aktualisierte Tariftabelle im Rahmen der Haushaltspläne der Regierung.
Bei einer üblichen 75-cl-Flasche Wein mit 13 Vol.-% würde die Verbrauchsteuer nach Berechnungen auf Grundlage der offiziellen Sätze von rund 2,985 £ auf rund 3,121 £ steigen. Das entspricht einem Anstieg um etwa 0,136 £ oder rund 14 Pence pro Flasche vor Mehrwertsteuer.
Die Maßnahme bedeutet nicht, dass die Verkaufspreise bereits um diesen Betrag gestiegen sind. Sie ändert die ab dem 1. Februar 2027 erhobene Steuer. Wie sich das auf die Regalpreise auswirkt, hängt davon ab, wie Importeure, Erzeuger, Händler und Einzelhändler die zusätzlichen Kosten in ihrer Preisgestaltung und ihren Margen berücksichtigen. Dennoch erhöht die Abgabe den Druck auf eine Kategorie, in der Alkoholgehalt, Produktpositionierung und Preiswettbewerb geschäftliche Entscheidungen unmittelbar beeinflussen können.
Die Ankündigung ist für Weinunternehmen relevant, weil das Vereinigte Königreich ein wichtiger Absatzmarkt bleibt und das Abgabensystem an den Alkoholgehalt gekoppelt ist. Bei der Steuererhöhung geht es also nicht nur um eine höhere Rechnung an der Grenze oder innerhalb der Lieferkette. Sie kann auch beeinflussen, welche Weine versandt werden, wie sie bepreist werden und ob manche Erzeuger möglicherweise alkoholärmere Produkte bevorzugen, um die Steuerlast zu senken.
Der veröffentlichte Satz gilt für eine breite Weinkategorie und umfasst Produkte mit einem Alkoholgehalt zwischen 8,5 und 22 Vol.-%. Da die Steuer anhand des Gehalts an reinem Alkohol berechnet wird, fällt bei stärkeren Weinen innerhalb dieser Spanne pro Flasche eine höhere Abgabe an als bei gleich großen Flaschen mit geringerem Alkoholgehalt. Für Unternehmen, die auf dem britischen Markt verkaufen, kann selbst eine vergleichsweise geringe Erhöhung pro Flasche bei großen Absatzmengen erheblich zu Buche schlagen.
HMRC stellte die Erhöhung als Teil einer umfassenderen Haushaltsanpassung und nicht als weinspezifische Maßnahme dar. Für Unternehmen im Weinhandel kommt damit dennoch ein weiterer Kostenfaktor in einem Markt hinzu, der bereits von Steuern, Wechselkursen, Versandkosten und der Preissensibilität der Verbraucher geprägt ist. Die am Mittwoch, dem 28. Oktober, veröffentlichten offiziellen Unterlagen legen den neuen Satz fest. Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden jedoch erst nach Inkrafttreten der Maßnahme im Februar 2027 spürbar sein.