20.01.2026

Frankreich bereitet sich darauf vor, die Süßung von stillen Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung zuzulassen, ein Schritt, der einen bedeutenden Wandel in der Vorgehensweise des Landes bei der Weinherstellung darstellt. Die Entscheidung, die noch der endgültigen Genehmigung durch das Comité National des Appellations d'Origine relatives aux Vins (Cnaov) am 12. Februar 2026 bedarf, fällt in eine Zeit, in der der französische Weinsektor mit einem rückläufigen Verbrauch, niedrigen Supermarktpreisen und steigenden Anforderungen an die finanzielle Unterstützung der Erzeuger konfrontiert ist.
Der Vorschlag wurde auf einer Sitzung Ende November 2025 erörtert, bei der es um die Modernisierung der Weinvorschriften, technische Anpassungen und Innovationen ging. Nach Angaben des Institut National de l'Origine et de la Qualité (Inao), das die Cnaov beaufsichtigt, sollen die neuen Vorschriften die Weinspezifikationen an die aktuellen wirtschaftlichen, klimatischen und technischen Gegebenheiten anpassen und gleichzeitig die Qualitätsstandards und den Bezug zum Terroir beibehalten.
Im Gegensatz zur Chaptalisierung - der traditionellen Praxis, während der Gärung Zucker hinzuzufügen, um den Alkoholgehalt zu erhöhen - würde diese neue Maßnahme die Süßung nach der Gärung erlauben. Ziel ist es, das Geschmacksprofil der Weine zu verändern und sie für die Verbraucher weicher und zugänglicher zu machen. Inao stellte klar, dass nur Erzeugnisse aus Traubenmosten, die für die jeweilige Appellation geeignet sind, zur Süßung zugelassen werden. Diese Vorschrift zielt darauf ab, die enge Verbindung zwischen dem Wein und seinem Herkunftsort zu erhalten, ein Kernelement der französischen Weinidentität.
Für alle Erzeuger, die sich für dieses Verfahren entscheiden, wird eine strenge Rückverfolgbarkeit vorgeschrieben. Dies schließt mögliche Änderungen der Kontrollpläne in den Verordnungen der einzelnen Appellationen ein. Inao hat festgelegt, dass der Höchstgehalt an vergärbarem Zucker (Glukose plus Fruktose) in gesüßten Weinen 9 Gramm pro Liter nicht überschreiten darf. Legt eine Appellation ihren Zuckergrenzwert zwischen 4 und 9 Gramm pro Liter fest, muss der Gesamtsäuregehalt mindestens 2 Gramm pro Liter über dem Zuckergehalt liegen.
Die Möglichkeit, Weine zu süßen, wird nur denjenigen Erzeugerorganisationen - in Frankreich als Organismes de Défense et de Gestion bekannt - offen stehen, die dies offiziell beantragen. Inao beschreibt diese Änderung als Teil einer umfassenderen Anstrengung, die Nachhaltigkeit der Winzer in einer für die Branche schwierigen Zeit zu unterstützen. Die Organisation sagt, sie reagiere damit sowohl auf die klimatischen Herausforderungen als auch auf die sich verändernden Marktanforderungen und versuche gleichzeitig, den einzigartigen Charakter der französischen Weine zu bewahren.
Der Schritt hat in Frankreichs Weinwelt eine Debatte ausgelöst. Einige sehen darin eine pragmatische Antwort auf die sich ändernden Verbraucherpräferenzen und die schwierigen Marktbedingungen. Andere befürchten, dass er den Ruf der französischen Appellationsweine, die seit langem mit strengen Produktionsvorschriften und traditionellen Methoden in Verbindung gebracht werden, verwässern könnte.
Sollte diese Änderung im Februar verabschiedet werden, wäre sie eine der bedeutendsten regulatorischen Neuerungen für französischen Wein in den letzten Jahren. Sie spiegelt die anhaltenden Bemühungen von Behörden und Erzeugern wider, auf einem sich schnell verändernden globalen Weinmarkt ein Gleichgewicht zwischen Tradition und Innovation herzustellen.
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