Italien öffnet die Tür zur heimischen Produktion von entalkoholisiertem Wein nach Jahren der Abhängigkeit vom Ausland

Ein neues Dekret erlaubt es italienischen Weinkellereien, alkoholarme und alkoholfreie Weine vor Ort zu verarbeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die weltweite Nachfrage zu befriedigen.

14.01.2026

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Italy Opens Door to Domestic Dealcoholized Wine Production After Years of Foreign Reliance

Die italienische Regierung hat ein neues Dekret verabschiedet, das die Herstellung von entalkoholisierten Weinen in Italien erlaubt. Die gemeinsam vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) und dem Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forsten (MASAF) erlassene Maßnahme stellt eine bedeutende Veränderung für den italienischen Weinsektor dar. Bislang mussten italienische Weinkellereien ihre Weine zur Entalkoholisierung ins Ausland schicken und sich dabei auf ausländische Unternehmen verlassen, die diesen Prozess durchführen. Mit dieser neuen Verordnung können die italienischen Erzeuger die Entalkoholisierung nun in ihren eigenen Anlagen durchführen.

In dem Dekret wird klar zwischen zwei Arten von Erzeugern unterschieden. Kleine Erzeuger, die weniger als 1.000 Hektoliter Wein pro Jahr herstellen, werden als Esercenti Impianti di Dealcolazione (EID) eingestuft. Größere Erzeuger, deren Produktion über diesem Schwellenwert liegt, werden als Depositi Impianti Dealcolazione (DID) eingestuft. Das Dekret enthält spezifische steuerliche und verwaltungstechnische Vorschriften für beide Kategorien, insbesondere in Bezug auf die Verwaltung des während des Prozesses gewonnenen Alkohols. Die gesamte Produktion muss im Rahmen einer Steuerlagerregelung erfolgen, und die Erzeuger müssen über eine aktualisierte Lizenz gemäß Artikel 28 des Einheitstextes über Verbrauchsteuern verfügen.

Für Kleinerzeuger (EID) sieht das Dekret strenge technische Anforderungen vor. Die Entalkoholisierung muss in eigens dafür vorgesehenen und klar abgetrennten Bereichen innerhalb der Weinkellerei erfolgen. Der bei der Entalkoholisierung entstehende Alkohol muss in einem dafür vorgesehenen Behälter aufgefangen werden, und sowohl das Wein- als auch das Alkoholvolumen müssen mit zugelassenen Geräten gemessen werden. Die Verwendung oder Weiterverarbeitung des extrahierten Alkohols innerhalb der Kellerei ist streng verboten.

Größere Anlagen (DID) profitieren von einigen Verfahrensvereinfachungen, unterliegen aber weiterhin strukturierten Zollkontrollen zur Überprüfung der erzeugten Alkoholmenge. Das Dekret enthält auch Sicherheitsvorkehrungen, um jeglichen Missbrauch von Alkohol oder anderen Nebenprodukten aus der Entalkoholisierung zu verhindern.

Auf technologischer Ebene sind nur physikalische Trennverfahren erlaubt, die von der Verordnung 1308/2013 der Europäischen Union und der Internationalen Organisation für Rebe und Wein anerkannt sind. Dazu gehören die Vakuumverdampfung, die Spinning-Cone-Kolonnendestillation und die Umkehrosmose. Die Endprodukte können als "entalkoholisierter Wein" vermarktet werden, wenn sie weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten, oder als "teilweise entalkoholisierter Wein" für Zwischenwerte, die durch EU-Grenzwerte definiert sind.

Das Dekret sieht auch eine koordinierte Überwachung durch mehrere Behörden vor: die Zoll- und Monopolbehörde, die Zentralinspektion für Qualitätsschutz und Betrugsbekämpfung (ICQRF) und die Guardia di Finanza. Diese Koordinierung zielt darauf ab, die Kontrollen zu straffen und Überschneidungen der Zuständigkeiten zwischen den Behörden zu vermeiden.

Die neuen Vorschriften entsprechen dem langjährigen Wunsch der italienischen Winzer nach mehr Flexibilität bei der Anpassung an die sich ändernden Verbraucherpräferenzen, einschließlich der wachsenden Nachfrage nach Weinen mit niedrigem oder ohne Alkoholgehalt. Es wird erwartet, dass der Schritt den italienischen Weinkellereien hilft, effektiver auf den internationalen Märkten zu konkurrieren, wo entalkoholisierte Weine immer beliebter werden. Das Dekret wurde Ende 2025 veröffentlicht und ist nun in ganz Italien in Kraft.

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