Belarus verbietet zwei armenische und georgische Brandys wegen zu niedrigen Gerbstoffgehalts
Das seit dem 31. Oktober geltende Verbot betrifft nur Arame und Pogreb Shio. Beide Brandys unterschritten laut Behörden den Mindestwert von 0,30 g/l.
Dienstag, 3. November 2026

Belarus hat die Einfuhr und den Verkauf zweier bestimmter Brandys aus Armenien und Georgien untersagt. Die Produkte entsprächen nicht den vorgeschriebenen Spezifikationen, erklärte die belarussische Normungsbehörde laut Berichten des belarussischen Mediums ProInfo und des armenischen Nachrichtenportals AveNews, die sich beide auf die Feststellungen der Behörde beriefen.
Die Beschränkung trat am 31. Oktober in Kraft und gilt für Arame, einen armenischen Brandy mit der Angabe „sieben Jahre gereift“, und Pogreb Shio, einen georgischen Brandy mit der Angabe „acht Jahre gereift“. Es handelt sich nicht um ein umfassenderes Verbot für sämtliche Brandys aus Armenien oder Georgien, sondern ausschließlich für diese beiden Produkte.
Die Entscheidung wurde Gosstandart zugeschrieben, dem Staatlichen Komitee für Normung von Belarus, das die Einhaltung der Produktstandards im Land überwacht. ProInfo berichtete, dass das armenische Produkt von MAP hergestellt wird, während der georgische Brandy von Kvarelsky Pogreb stammt.
Den Berichten zufolge stellte die Behörde fest, dass der armenische Brandy 0,16 Gramm Gerbstoffe pro Liter enthielt und damit unter dem vorgeschriebenen Mindestwert von 0,30 g/l lag. Zum Grenzwert fehlten dem Produkt somit 0,14 g/l. Den Quellen zufolge unterschritt auch der georgische Brandy denselben Gerbstoff-Mindestwert; sie machten jedoch keine übereinstimmenden Angaben zu seinem genauen Messwert.
Aus den veröffentlichten Berichten geht weder hervor, wie viele Flaschen nach Belarus eingeführt worden waren, noch wie viel von den beiden Produkten dort verkauft wurde oder welchen Wert der betroffene Handel hatte. Auch zu einem möglichen Rückrufvolumen wurden keine Angaben gemacht. Klar ist aufgrund der behördlichen Maßnahme, dass die beiden genannten Produkte seit dem 31. Oktober keinen Zugang mehr zum belarussischen Markt haben, weil sie den für ihre Kennzeichnung erforderlichen Eigenschaften nicht entsprachen.
Belarus ist ein etablierter Absatzmarkt für importierte Spirituosen aus der gesamten ehemaligen Sowjetunion. Behördliche Maßnahmen können sich dort auf die Verkäufe von Herstellern auswirken, die auf Exportmärkte angewiesen sind. In diesem Fall beschränkten sich die öffentlich veröffentlichten Informationen jedoch auf zwei konkrete Produkte. Weder ProInfo noch AveNews berichteten von weitergehenden Maßnahmen gegen den armenischen Hersteller MAP oder den georgischen Hersteller Kvarelsky Pogreb, die über die beiden aufgeführten Brandys hinausgingen.
Die Maßnahme scheint auf einem Problem bei der Einhaltung technischer Vorgaben und nicht auf einem Handelsstreit zu beruhen. Die Berichte führten das Verbot auf die Bewertung der Produktzusammensetzung durch die Behörde zurück, insbesondere auf den nach belarussischen Standards für die jeweilige Kategorie vorgeschriebenen Gerbstoffgehalt. Gerbstoffe zählen zu den Verbindungen, die mit der Reifung und dem Ausbau in Fässern in Spirituosen in Zusammenhang stehen. Die Feststellungen der Behörde legen nahe, dass die Produkte den für die angegebenen Altersstufen erforderlichen Standard unterschritten.
Die Berichte machen außerdem einen kleinen, aber wichtigen Unterschied in der Darstellung des Falls deutlich. Beim armenischen Brandy wurde ein genauer Messwert genannt, sodass sich die Abweichung vom Mindestwert leicht berechnen ließ. Bei dem georgischen Brandy waren sich die Quellen zwar einig, dass der Wert unter dem Mindestwert von 0,30 g/l lag, nannten aber unterschiedliche genaue Messwerte. Damit ist die Grundlage der Beschränkung für den georgischen Brandy im Prinzip klar, in den öffentlich zugänglichen Angaben jedoch weniger detailliert dokumentiert.
AveNews veröffentlichte seinen Bericht am 31. Oktober, während auf der Seite von ProInfo eine Aktualisierung vom 1. November zu sehen war. Beide Medien verwiesen auf die Feststellungen von Gosstandart und präsentierten keine eigenen Untersuchungsergebnisse. Das spätere Veröffentlichungsdatum änderte nichts am Inkrafttreten des Verbots, das den Berichten zufolge am 31. Oktober begann.
Für Hersteller in Armenien und Georgien ist die Maßnahme ein Hinweis darauf, dass der Zugang zu benachbarten Märkten ebenso von technischen Prüfungen wie von der Nachfrage abhängen kann. Nach den bislang öffentlich gemachten Informationen bleibt der Umfang des Falls jedoch begrenzt. Es wurde nicht berichtet, dass Belarus sämtliche Brandy-Importe aus einem der beiden Länder gestoppt hätte. Den verfügbaren Berichten zufolge richtete sich die Entscheidung vom 31. Oktober ausschließlich gegen Arame, den sieben Jahre gereiften armenischen Brandy von MAP, und Pogreb Shio, den acht Jahre gereiften georgischen Brandy von Kvarelsky Pogreb.
In den ausgewerteten Quellen waren über die zitierten Berichte hinaus keine öffentlichen Stellungnahmen von Gosstandart, MAP oder Kvarelsky Pogreb enthalten. Ohne Verkaufszahlen oder Angaben zu Lieferungen lässt sich die wirtschaftliche Auswirkung des Verbots noch nicht beziffern. Dokumentiert ist das Ergebnis der behördlichen Maßnahme: Belarus stoppte die Einfuhr und den Verkauf der beiden Brandys, nachdem festgestellt worden war, dass sie den für die entsprechende Kennzeichnung vorgeschriebenen Mindestgerbstoffgehalt nicht erreichten.