Koalition in Deutschland einigt sich auf Zuckersteuer für gesüßte Getränke ab 2027
DEHOGA Bayern zufolge soll die Abgabe ab dem 1. Juli 2027 26 oder 32 Eurocent pro Liter betragen; alkoholische Getränke und alkoholfreies Bier wären ausgenommen
Mittwoch, 21. Oktober 2026
Die Regierungskoalition in Deutschland hat sich auf eine geplante Zuckersteuer für gesüßte Getränke geeinigt. Das teilte DEHOGA Bayern, der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband, mit. Der Verband bleibt dem Vorhaben auch nach dem politischen Kompromiss gegenüber kritisch eingestellt.
In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme erklärte DEHOGA Bayern, der aktuelle Entwurf sehe ab dem 1. Juli 2027 eine Abgabe von 26 oder 32 Eurocent pro Liter auf zuckerhaltige Getränke vor. Alkoholische Getränke und alkoholfreies Bier seien von der Regelung ausgenommen.
Die Mitteilung ist bislang einer der deutlichsten öffentlichen Hinweise darauf, wie die Koalition die Grenze zwischen besteuerten und steuerbefreiten Getränken ziehen will. DEHOGA Bayern stellte die Einigung nicht als beschlossene Gesetzgebung dar, sondern als Koalitionsvereinbarung, die in der Gastronomiebranche weiterhin Bedenken hervorruft.
Die Reaktion des Verbands deutet darauf hin, dass seine wichtigsten Einwände durch den Kompromiss nicht ausgeräumt wurden. Die verfügbare Stellungnahme führt zwar nicht alle Bedenken im Einzelnen aus, doch DEHOGA Bayern machte deutlich, dass der Verband den Vorschlag weiterhin kritisch aus der Perspektive von Hotels, Restaurants, Cafés und anderen Gastronomiebetrieben beurteilt.
Die geplante Ausgestaltung ist nicht nur für den Einzelhandel relevant. Für Bars, Restaurants und Cateringbetriebe könnte sich die Steuer auf die Kosten von Erfrischungsgetränken und gesüßten Mischgetränken auswirken, die im täglichen Geschäft häufig verwendet werden. Zugleich könnte die angekündigte Befreiung alkoholischer Getränke und alkoholfreien Biers die direkten Auswirkungen auf den Bierabsatz und auf Teile des in den vergangenen Jahren gewachsenen Marktes für alkoholreduzierte und alkoholfreie Getränke begrenzen.
Diese Unterscheidung dürften Getränkehersteller und Gastronomiebetriebe genau beobachten. Sollte die Maßnahme in der von DEHOGA Bayern beschriebenen Form beschlossen werden, könnten Unternehmen, die Limonaden, aromatisierte Erfrischungsgetränke und ähnliche Produkte verkaufen, mit höheren Kosten oder dem Druck konfrontiert sein, Preise, Rezepturen oder Packungsgrößen anzupassen. Betroffen sein könnten auch Betriebe, die solche Getränke pur oder als Zutaten für Cocktails anbieten.
Mit der laut Berichten geplanten Ausnahme alkoholischer Getränke würde die Koalition einen breiteren Eingriff in den Bier-, Wein- und Spirituosenmarkt vermeiden. Auch die gesonderte Behandlung alkoholfreien Biers ist bemerkenswert: Sie ist ein frühes Signal dafür, dass der Gesetzgeber möglicherweise nicht alle gesüßten Getränke gleich einstufen wird, selbst wenn sie in ähnlichen Einzelhandels- und Gastronomieumfeldern miteinander konkurrieren.
Befürworter des öffentlichen Gesundheitsschutzes in mehreren europäischen Ländern unterstützen Zuckersteuern als Mittel, um den Konsum stark zuckerhaltiger Produkte einzudämmen und Hersteller zu Rezepturänderungen zu bewegen. Branchenverbände, darunter Organisationen aus Gastronomie und Getränkeindustrie, argumentieren häufig, solche Abgaben erhöhten die Kosten für Unternehmen und Verbraucher und führten zugleich zu zusätzlichem Aufwand für Hersteller und Händler. Mit ihrer Reaktion steht DEHOGA Bayern klar auf der Seite dieser Kritiker.
Die vom bayerischen Verband veröffentlichten Informationen lassen bislang auf einen Rahmen für die Steuer, einen geplanten Starttermin und die ausgenommenen Kategorien schließen. Weniger klar ist anhand der verfügbaren Angaben, wie das endgültige Gesetz Zuckergrenzwerte festlegen und welche Produkte den einzelnen Steuersätzen zuordnen wird und ob die Koalitionsvereinbarung das weitere Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ohne zusätzliche Änderungen durchlaufen wird.