03.06.2026

Taiwan hat die Regeln für die Kennzeichnung von Alkoholprodukten verschärft und präzisiert. Für Weinexporteure ist dieser Rahmen relevant, weil er konkrete Anforderungen an Jahrgangsangaben, geografische Angaben und Begleitdokumente stellt, bevor Waren den Zoll passieren können.
Nach den vom National Treasury Administration des Finanzministeriums erlassenen Vorschriften darf ein Wein den Begriff „Vintage Year“ nur verwenden, wenn mindestens 85 % des Weins aus Früchten stammen, die in dem auf dem Etikett angegebenen Jahr geerntet wurden. Führt ein importierter Wein diese Angabe, müssen Importeure vor der Zollanmeldung eine Bescheinigung über das Jahr des Jahrgangs vorlegen, ausgestellt von einer staatlichen Stelle oder einer von der Regierung am Produktionsort autorisierten Handelskammer.
Dieselbe Regel gilt für Altersangaben. Ist ein Wein oder ein anderes Alkoholprodukt mit einem Alter gekennzeichnet oder als gereift beschrieben, muss das Etikett die Anzahl der Reifejahre angeben. Wird ein Produkt aus Alkoholen unterschiedlichen Alters verschnitten, muss auf dem Etikett das Alter der jüngsten Komponente stehen. Die Vorschriften verlangen zudem, dass detaillierte Aufzeichnungen und zugehörige Zertifizierungsdokumente auf Anfrage zur Prüfung vorgelegt werden können.
Bei geografischen Angaben definiert Taiwan den Begriff als geografische Herkunft, etwa ein Land oder eine Region, die Eigenschaften, Ruf oder andere Merkmale des Produkts kennzeichnet und zugleich der Ort seiner Herstellung ist. Verwendet ein importiertes Alkoholprodukt eine geografische Angabe auf dem Etikett, müssen Importeure vor der Zollfreigabe eine Bescheinigung einer zuständigen staatlichen Stelle oder Handelskammer aus dem Produktionsort vorlegen. Die Regeln untersagen außerdem Begriffe wie „kind“, „type“, „style“ oder „imitation“ sowie ähnliche Ausdrücke auf dem Etikett, wenn diese trotz anderswo ausgewiesener tatsächlicher Herkunft einen falschen Eindruck über die Herkunft vermitteln könnten.
Die Vorschriften verlangen zudem, dass Alkoholetiketten klar, gut lesbar und nicht irreführend sind. Markennamen müssen in größerer oder fetterer Schrift als der übrige Text erscheinen und dürfen keine falschen Angaben zu Alter, Herkunft oder Identität nahelegen. Der Alkoholgehalt muss als Zahl mit degrees, %, % vol oder % by volume angegeben werden. Das Etikett muss außerdem Nettoinhalt, Daten im chinesischen oder gregorianischen Kalenderformat sowie Warnhinweise an gut sichtbarer Stelle auf dem Behältnis ausweisen.
Bei Importprodukten verlangt Taiwan, dass Etiketten Herkunft sowie Firmenname und Anschrift so angeben, dass Verbraucher das Unternehmen kontaktieren können. Nach den Regeln sollen Etiketten grundsätzlich auf Chinesisch abgefasst sein; importierte Markennamen, Namen und Anschriften ausländischer Hersteller, beauftragte ausländische Hersteller sowie geografische Angaben sind jedoch von dieser Sprachvorgabe ausgenommen.
Die Kennzeichnungsvorschriften wurden erstmals 2000 erlassen und später mehrfach geändert, darunter mit Änderungen, die 2015 in Kraft traten. Für Exporteure, insbesondere Weingüter, die Weine mit Jahrgangsangabe oder mit geschützten Herkunftsbezeichnungen vermarkten wollen, bedeutet dies in der Praxis: Taiwan behandelt den Wortlaut auf dem Etikett sowohl als Verbraucherschutz- als auch als Zollkonformitätsfrage; für die Freigabe in den Markt sind Nachweise erforderlich.
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