13.05.2026

Der deutsche Einzelhandel steht vor einem tiefgreifenden Wandel bei der Einhaltung von Verpackungsvorschriften: Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, bekannt als PPWR, am 12. Aug. 2026 verlagert sich die Verantwortung für bestimmte Verpackungen von den Herstellern auf den Handel.
Die Änderung betrifft Eigenmarkenprodukte und Importe, die ohne inländischen Zwischenhändler auf den deutschen Markt gelangen. Nach den neuen Regeln liegt die Pflicht zur Beteiligung an einem Verpackungsrecyclingsystem beim Handel; zudem muss dieser auch die Finanzierung des Recyclings dieser Verpackungen übernehmen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat erklärt, dass es keine Übergangsfrist geben wird. Unternehmen müssen die gesetzliche Vorgabe erfüllen, bevor die Waren verkauft werden.
Damit müssen Händler, Importeure und Distributoren ihre Systembeteiligung im Vorfeld organisieren und die Verpackungsmengen korrekt melden. Für Unternehmen, die Wein, Getränke und andere Konsumgüter unter Handelsmarken verkaufen oder Produkte direkt aus dem Ausland nach Deutschland bringen, könnte sich dadurch ändern, wer die Compliance übernimmt und bis wann sie abgeschlossen sein muss.
Die Frist ist besonders wichtig, weil die Pflicht bis zum 12. Aug. 2026 vollständig auf den Handel übertragen sein muss. Bis dahin sollen Unternehmen ihre Lieferketten überprüfen, feststellen, welche Produkte unter den neuen Rahmen fallen, und sicherstellen, dass Registrierung und Meldungen vor Beginn eines Verkaufs vorliegen.
Die IHK Karlsruhe erklärte, die Änderung spiegele einen breiteren Wandel der erweiterten Herstellerverantwortung im EU-Recht wider. Zugleich rief sie Unternehmen dazu auf, sich für weitere Details an die ZSVR zu wenden und für Hinweise zur Umsetzung ihre örtliche Industrie- und Handelskammer zu kontaktieren.
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