07.04.2026

Die Europäische Union wird ab dem 12. August 2026 mit der Durchsetzung neuer Verpackungsvorschriften beginnen. Dies ist Teil eines umfassenderen Vorhabens zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Förderung der Nachhaltigkeit in den Mitgliedstaaten. Die Vorschriften, die in der Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU PPWR) festgelegt sind, werden schrittweise bis 2040 eingeführt und gelten für alle in der EU verkauften Lebensmittelverpackungen, einschließlich der von außerhalb des Blocks importierten Produkte.
Mit der Verordnung werden strengere Anforderungen an Nachhaltigkeit, Kennzeichnung und Konformität eingeführt. Eines der Hauptziele ist es, sicherzustellen, dass alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen bis 2030 auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycelt werden können. Die Vorschriften zielen auch darauf ab, die Recycling- und Wiederverwendungsquoten zu erhöhen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Reduzierung von Kunststoffabfällen liegt.
Nach dem neuen Rechtsrahmen müssen Kunststoffverpackungen einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten. Die Hersteller sind verpflichtet, Gewicht und Volumen der Verpackungen zu reduzieren und den Schadstoffgehalt zu verringern. Recycelte Kunststoffe, die von Herstellern außerhalb der EU verwendet werden, müssen Standards erfüllen, die den in der EU geltenden gleichwertig sind, insbesondere in Bezug auf Sammelmethoden und Umweltemissionen.
Die Verordnung legt auch Grenzwerte für bedenkliche Stoffe in Verpackungsmaterialien fest. Dazu gehören Beschränkungen für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die mit Umwelt- und Gesundheitsrisiken in Verbindung gebracht werden. Bestimmte Materialien werden eingeschränkt oder gänzlich verboten. So werden beispielsweise Einweg-Plastikverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg nicht mehr erlaubt sein. An Produkten angebrachte Klebeetiketten sowie Einweg-Tee- und Kaffeebeutel müssen industriellen Kompostierbarkeitsstandards entsprechen.
Ab dem 12. August 2026 müssen alle in der EU verkauften Verpackungen mit einer Konformitätserklärung versehen sein. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine rechtsverbindliche Selbsterklärung des Herstellers oder Lieferanten, in der er bestätigt, dass seine Verpackungen den EU-Anforderungen für PPWR entsprechen. Exporteure in die EU müssen sicherstellen, dass die Konformitätsdokumente in der gesamten Lieferkette verfügbar sind. Dazu gehören sowohl die Konformitätserklärung als auch unterstützende technische Unterlagen, die gemäß den in den Anhängen VII und VIII der Verordnung beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren erstellt wurden.
Die Europäische Kommission hat Leitfäden veröffentlicht, die den Unternehmen helfen sollen, diese neuen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. Unternehmen, die verpackte Waren in die EU exportieren, wird empfohlen, ihre derzeitigen Praktiken zu überprüfen und mit den Vorbereitungen für die Einhaltung der Vorschriften vor dem Durchführungsdatum zu beginnen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann dazu führen, dass Produkte nicht mehr auf den EU-Markt gelangen.
Industrieverbände haben sich besorgt über die Herausforderungen geäußert, die mit der Einhaltung dieser neuen Normen verbunden sind, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen außerhalb Europas. EU-Beamte argumentieren jedoch, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um der wachsenden Besorgnis über Verpackungsabfälle und Umweltverschmutzung zu begegnen.
Die stufenweise Einführung gibt den Unternehmen Zeit, ihre Prozesse und Lieferketten anzupassen. Ziel ist es, dass bis 2040 alle Verpackungen auf dem EU-Markt wiederverwertbar oder wiederverwendbar sind, was einen bedeutenden Wandel hin zu einem Kreislaufwirtschaftsmodell im europäischen Lebensmittel- und Getränkesektor darstellt.
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