Bundestag gerät wegen Verpackungsgesetz unter Beschuss

Experten zufolge weist der Entwurf vor den neuen EU-Verpackungsstandards erhebliche Lücken bei Gebühren, Recyclinganreizen und Wiederverwendungsregeln auf.

06.05.2026

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Bundestag gerät wegen Verpackungsgesetz unter Beschuss

Der Bundestag hat am Mittwoch scharfe Kritik an einem Regierungsgesetzentwurf gehört, mit dem das deutsche Verpackungsrecht an neue Regeln der Europäischen Union angepasst werden soll, die im August 2026 in Kraft treten. Experten warnten, der Entwurf lasse erhebliche Lücken bei der Frage offen, wie Kosten, Zuständigkeiten und Anreize geregelt werden sollen.

Die Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags befasste sich mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG, das die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle in deutsches Recht überführen soll. Nach Angaben der Bundesregierung soll damit Plastikmüll reduziert, die Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen verbessert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Doch alle von Abgeordneten der CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken geladenen Sachverständigen erklärten, der Entwurf müsse überarbeitet werden. Die rechtsextreme Alternative für Deutschland benannte keinen Sachverständigen.

Mehrere Sachverständige sagten, der Gesetzentwurf verursache für die Kommunen einen zu hohen Verwaltungsaufwand und löse die seit Langem bestehenden Streitigkeiten zwischen den Gemeinden und den dualen Systemen in Deutschland nicht, die Sammlung und Recycling von Verpackungsabfällen organisieren. Sebastian Lummel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sagte, der Entwurf schwäche das ursprünglich als verbindlich vorgesehene Entgelt von 5 Euro pro Tonne in Verkehr gebrachter Verpackungen zu einer unbestimmten Verpflichtung ab. Damit bleibe ein grundlegendes Ungleichgewicht bei der Kostenverteilung zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgern und dualen Systemen ungelöst.

In der Praxis müssten Kommunen häufig zunächst für gemeinsame Sammelstrukturen wie Papiertonnen in Vorleistung gehen und diese Kosten dann über kommunale Gebühren weitergeben, obwohl die Systeme sie eigentlich tragen sollten, sagte er. Er forderte den Gesetzgeber auf, den Kommunen zu erlauben, diese Mitbenutzungsentgelte und damit verbundene Gebühren per Gebührenbescheid festzusetzen. Frank Wenzel, ein auf Vergaberecht spezialisierter Jurist, argumentierte ähnlich und sprach von einer längst überfälligen Reparatur eines Systems, das seit 35 Jahren bestehe. Der Gesetzgeber solle den Empfehlungen des Bundesrats folgen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgern die einseitige Festsetzung von Mitbenutzungsentgelten für Papier, Karton und Pappe sowie eine ähnliche Regelung für die Kostenteilung nach einem anderen Abschnitt des Gesetzentwurfs übertragen.

Andreas Bruckschen vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft sagte, Deutschland brauche klare Regeln, wenn es seine industrielle Basis wettbewerbsfähig halten wolle. Der Entwurf sei „nicht der große Durchbruch“, sagte er, und werfe mehr Fragen auf als er beantworte – vor allem bei industriellen Verpackungen. Zudem fehle es dem Gesetz an echten Anreizen für eine ökologische Neugestaltung; Quoten allein reichten nicht aus.

Christine Bunte von Plastics Europe sagte, Deutschland verfüge weiterhin über eine starke industrielle Basis, die nachhaltigere Kunststoffverpackungen unterstützen könne, warnte jedoch vor zunehmendem Druck auf die Branche. Die Kunststoffproduktion in Deutschland sei in den vergangenen fünf Jahren wegen hoher Energiepreise und einer schwächeren Industrieproduktion um 26% zurückgegangen. Sie begrüßte einen Teil des Entwurfs, wonach chemisches Recycling ab 2028 mit bis zu 5% auf Kunststoff-Recyclingziele angerechnet werden kann, sagte aber, darüber hinaus brauche es einen verbindlichen Pfad. Aus ihrer Sicht würden mindestens 7%, besser 10%, bis 2030 Investitionen stärker unterstützen.

Claas Oehlmann vom Bundesverband der Deutschen Industrie sagte, das Gesetz verpasse die Chance, finanzielle Anreize für hoch recycelbare Verpackungen und für den Einsatz von Rezyklaten zu schaffen. Er kritisierte das Fehlen von Ökomodulationsmaßnahmen, die seit 2019 erwartet worden seien; sie hätten Unternehmen einen Anreiz gegeben, besser zu designen. Zudem forderte er einfachere Genehmigungsverfahren nach europäischem Recht.

Sybille Vollmer vom Verband Metallverpackungen sagte, die derzeit von Verpackungsherstellern gezahlten Beteiligungsentgelte spiegelten die Unterschiede bei Sammel-, Sortier- und Recyclingkosten zwischen den Materialien nicht wider. Dadurch subventionierten einige Materialien faktisch teurere Recyclingströme anderer Materialien; dies führe zu einer Verzerrung des Wettbewerbs.

Auch Umweltverbände äußerten Kritik. Elena Schrägg von Deutsche Umwelthilfe sagte, der Entwurf sei nicht stark genug, um die Ziele zur Abfallvermeidung oder Deutschlands Vorgabe zu erreichen, wonach 70% der Getränkeverpackungen wiederverwendbar sein sollen. Wiederverwendung müsse deutlich schneller ausgebaut werden; zudem würden die derzeitigen Regelungen zur Finanzierung von Vermeidungsmaßnahmen nicht ausreichend wirken. Stattdessen forderte sie zentral koordinierte Unterstützung sowie eine Abgabe auf Einweggeschirr in der Gastronomie.

Henriette Schneider von Pro Mehrweg sagte, das Gesetz gebe den Mehrwegsystemen nicht genug Schwung, obwohl die EU-Politik in diese Richtung weise. Deutschland riskiere seine Vorreiterrolle in diesem Bereich zu verlieren, wenn es nicht alle im EU-Recht vorhandenen Spielräume nutze, um bestehende und neue Mehrwegmodelle zu unterstützen. Sie bedauerte zudem, dass ein früherer Vorschlag für einen Fondsmechanismus aus dem Entwurf gestrichen worden sei.

Die Anhörung findet statt, während sich Deutschland auf einen breiteren Wandel in der europäischen Verpackungspolitik vorbereitet – mit direkten Folgen für Hersteller, Händler und Entsorger von Flaschen, Etiketten und anderen Verpackungsmaterialien.

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