Frankreich legt einheitliche Höchstmengen für AOP-Weine fest und begrenzt die Menge der roten Bordeaux-Weine auf 30 Hektoliter pro Hektar

16.12.2025

Neues Dekret vereinheitlicht ergänzende Mengenvorschriften für alle Appellationen, um die Flexibilität zu erhöhen und den Weinsektor angesichts der Marktveränderungen zu stabilisieren

Frankreich hat ein neues Dekret mit der Nummer 2025-1221 vom 15. Dezember 2025 erlassen, mit dem die Regeln für die Mengen, die Weinerzeuger für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (AOP) als zusätzliche Einzelmengen zurückstellen können, geändert werden. Das Dekret wurde am 16. Dezember 2025 im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht und tritt sofort in Kraft.

Die Maßnahme wurde von den Berufsverbänden der AOP-Winzer beantragt. Sie aktualisiert und vereinheitlicht die Liste der Grundweine, die für diese zusätzlichen Mengen in Frage kommen, für Schaum-, Rosé-, Rot- und Weißweine AOP. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die maximale Zusatzmenge, die für eine bestimmte Ernte festgelegt werden kann, und die Gesamthöchstmenge, die ein Erzeuger lagern kann, nun für jede Bezeichnung auf demselben Niveau festgelegt sind. Das bedeutet, dass es für jeden gelisteten AOP-Wein nun eine klare und einheitliche Hektargrenze gibt, sowohl für die Menge, die in einem Jahr erzeugt werden kann, als auch für die Menge, die jeder Erzeuger in Reserve halten kann.

Das Dekret betrifft eine Vielzahl von französischen Weinregionen und Appellationen. So sind beispielsweise Rotweine aus Bordeaux, Beaujolais und Burgund sowie Weißweine aus Muscadet, Chablis und Sancerre eingeschlossen. Auch Roséweine wie Côtes de Provence und Schaumweine wie Crémant d'Alsace fallen unter die neuen Vorschriften. In dem Dekret werden für jede Appellation spezifische Höchstmengen in Hektolitern pro Hektar festgelegt. So dürfen die Erzeuger von Bordeaux-Rotwein nun bis zu 30 Hektoliter pro Hektar als Ergänzungsmenge zurückstellen, während für die Erzeuger von Muscadet-Weißwein eine Obergrenze von 20 Hektolitern pro Hektar gilt.

Nach Angaben der Regierung soll dieser Schritt dazu dienen, die Produktionsquoten besser auf die Marktbedürfnisse abzustimmen. Durch die Vereinheitlichung der Regeln für alle Appellationen hoffen die Behörden, den Erzeugern mehr Flexibilität zu geben, um auf Nachfrageschwankungen zu reagieren und gleichzeitig die mit dem AOP-Status verbundenen Qualitätsstandards zu wahren. Das Dekret wurde auf der Grundlage von Beiträgen der Verteidigungs- und Verwaltungsorganisationen der einzelnen Appellationen und auf der Grundlage der Empfehlungen des nationalen Ausschusses für Ursprungsbezeichnungen für Weine und Spirituosen ausgearbeitet.

Die neue Verordnung ersetzt frühere Tabellen, die dem Dekret von 2015 beigefügt waren und diese Mengen regelten. Alle betroffenen Erzeuger müssen sich nun an die aktualisierten Anhänge halten, in denen angegeben ist, welche Weine in Frage kommen und wie hoch die jeweiligen Grenzwerte sind. Die Änderung gilt für alle AOP-Weinerzeuger in Frankreich, die ergänzende Einzelmengen bilden oder lagern möchten.

Das Landwirtschaftsministerium wird zusammen mit den für kleine Unternehmen, Handel, Tourismus, Kaufkraft und öffentliche Finanzen zuständigen Ministerien die Durchsetzung der neuen Vorschriften überwachen. Die Regierung geht davon aus, dass diese Harmonisierung zur Stabilisierung des Sektors beitragen wird, da sie es den Erzeugern erleichtert, ihre Bestände in Jahren mit schwankenden Ernten oder wechselnden Marktbedingungen zu verwalten.

Diese Gesetzesaktualisierung erfolgt zu einer Zeit, in der die französischen Weinerzeuger aufgrund von Klimaschwankungen und sich ändernden globalen Nachfragemustern mit ständigen Herausforderungen konfrontiert sind. Durch klarere Leitlinien für die Reservemengen wollen die Behörden sowohl die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit als auch den guten Ruf der französischen AOP-Weine auf den internationalen Märkten fördern.