Italien verabschiedet weitreichendes Gesetz gegen Lebensmittelbetrug

Das Gesetz schafft neue Straftatbestände, verschärft an den Unternehmensumsatz gekoppelte Strafen und weitet die Kontrollen über Etiketten und Lieferketten aus.

17.04.2026

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Italien hat am 15. April ein weitreichendes Gesetz zum Schutz von Lebensmitteln und Landwirtschaft endgültig verabschiedet, das neue Straftatbestände schafft, an den Unternehmensumsatz gekoppelte Strafen verschärft und die Kontrollen entlang der gesamten Lieferkette ausweitet. Ziel ist es, Betrug, irreführende Kennzeichnungen und gefälschte geschützte Produkte einzudämmen.

Das nach einer früheren Abstimmung im Senat im November verabschiedete Gesetz zählt zu den bedeutendsten Lebensmittel- und Betrugsbekämpfungsgesetzen dieser Legislaturperiode. Es schafft einen klareren strafrechtlichen Rahmen für Verhaltensweisen, die Staatsanwälte mit den bisherigen Regeln oft nur schwer erfassen konnten, und stärkt zugleich die Verwaltungssanktionen sowie die Koordination zwischen den Kontrollbehörden.

Kern der Reform ist der neue Straftatbestand des Lebensmittelbetrugs, der den Verkauf von Produkten erfasst, die nicht echt sind oder aus einem anderen als dem angegebenen Herkunftsgebiet stammen. Das Gesetz schafft zudem einen eigenen Tatbestand für den Handel mit Lebensmitteln mit falschen Angaben – eine Kategorie, die irreführende Etiketten, Verpackungen und andere Hinweise erfassen soll, die Verbraucher über das gekaufte Produkt täuschen können.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem spezifische erschwerende Umstände vor. Dazu zählt „Agropiraterie“, ein Begriff für organisierte und systematische illegale Aktivitäten im Lebensmittelsektor. Greift dieser erschwerende Umstand, erhöhen sich die Strafen. Ziel sei es, komplexere Betrugssysteme härter zu treffen, insbesondere solche in großem Maßstab, erklärten die Abgeordneten.

Das Gesetz stärkt auch den Schutz geografischer Angaben wie DOP- und IGP-Produkte, die für Italiens Lebensmittelwirtschaft und Exporte zentral sind. Die Strafen für die Fälschung dieser Bezeichnungen werden nun sowohl strafrechtlich als auch finanziell verschärft. Die Regierung argumentiert, ein stärkerer Schutz sei nötig, weil der Sektor mehr als 20 Milliarden Euro wert sei und eine wichtige Rolle für die italienischen Exporte spiele.

Eine weitere wichtige Änderung ist die Verknüpfung von Sanktionen mit dem Umsatz eines Unternehmens. Nach dem neuen System sollen Geldbußen stärker an die Größe des Betriebs angepasst werden und eine Struktur ersetzen, die kleine Anbieter und große Konzerne oft zu ähnlich behandelte. Nach Angaben von Regierungsvertretern dürfte dies Strafen vor allem gegenüber größeren Unternehmen wirksamer machen, die feste Bußgelder andernfalls als Geschäftskosten verkraften könnten.

Zur besseren Durchsetzung schafft das Gesetz eine Koordinierungsstelle für Kontrollen. Ziel ist es, Überschneidungen zwischen den Behörden zu verringern und Prüfungen entlang der Kette von der Produktion bis zum Vertrieb effizienter zu machen. Die Reform stärkt zudem die Rückverfolgbarkeitsanforderungen mit strengeren Regeln dafür, wie Produkte identifiziert und überwacht werden.

Eine Bestimmung richtet sich gegen pflanzliche Produkte, die unzulässigerweise Milchbegriffe verwenden. Das Gesetz beschränkt die Verwendung des Wortes „Milch“ für nichtmilchhaltige Erzeugnisse, sofern keine klaren Hinweise beigefügt sind; Verstöße können mit Sanktionen geahndet werden, die einen Anteil am Unternehmensumsatz erreichen können. Befürworter sagen, die Regel solle Verbraucher vor Verwirrung schützen; Kritiker streiten seit Langem darüber, wie weit solche Namensbeschränkungen gehen sollten.

Auch der Weinsektor erhält neue Instrumente gegen Betrug. Das Gesetz stärkt Kennzeichnungs- und Identifikationssysteme für Flaschenwein, einschließlich einer breiteren freiwilligen Nutzung des bereits auf Prosecco-Flaschen getesteten Trikolore-Streifens. Die Maßnahme weitet diese Betrugsbekämpfungskennzeichnung freiwillig auf alle DOP- und IGP-Weine aus, mit dem Ziel, zertifizierte Produkte entlang der gesamten Distribution leichter erkennbar zu machen.

Für die Büffelmilchproduktion führt der Gesetzentwurf eine digitale Überwachung der Milchbewegungen ein, um Umgehungspraktiken vorzubeugen. Zudem sind außerordentliche Kontrollen und Laborprüfungen zur Herkunft der Produkte vorgesehen. In der Fischerei werden die Sanktionen so überarbeitet, dass sie Fangmenge und Umweltauswirkungen besser widerspiegeln.

Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass beschlagnahmte Lebensmittelprodukte, sofern sie noch zum Verzehr geeignet sind, nach Möglichkeit an karitative oder lokale Organisationen gespendet statt entsorgt werden sollen. Die Abgeordneten stellten diese Änderung als praktisch und sozial sinnvoll dar.

Die nächste Herausforderung wird die Umsetzung sein. Die Behörden müssen die neuen Regeln nun in eine tägliche Durchsetzung gegen Betrug übersetzen – in einem Sektor, der weiterhin zu den am stärksten von Fälschungen, falscher Kennzeichnung und Herkunftsstreitigkeiten betroffenen in Italien zählt.

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