16.04.2026

Ein Bundesgericht hat die Rechtmäßigkeit des seit Langem geltenden Verbots infrage gestellt, in den USA zu Hause Spirituosen zu destillieren. Damit ist eine neue Debatte darüber entbrannt, ob Amerikaner ihren eigenen Whiskey, Wodka oder andere Spirituosen für den Eigenbedarf herstellen dürfen.
Das in dieser Woche ergangene Urteil stellt ein bundesrechtliches Verbot infrage, das auf das Jahr 1868 zurückgeht und bestehen blieb, obwohl das Heimbrauen von Bier und Wein nach Bundesrecht legal wurde. Die Entscheidung ändert die Regeln landesweit nicht unmittelbar, erhöht aber den Druck auf Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber zu erklären, warum das Destillieren zu Hause illegal bleiben sollte, während andere Formen der häuslichen Alkoholherstellung erlaubt sind.
Befürworter des heimischen Destillierens sagen, das Verbot sei ein überholtes Relikt aus der Prohibitionszeit, und argumentieren, die Praxis könne durch Lizenz-, Kontroll- und Steuerregeln sicher gestaltet werden. Nach ihrer Ansicht behandelt das geltende Recht Erwachsene unterschiedlich, je nachdem, ob sie Alkohol vergären oder destillieren, obwohl beide Tätigkeiten reguliert werden können.
Gegner verweisen darauf, dass das Destillieren zu Hause erhebliche Risiken birgt. Sie nennen Brandgefahren, die Möglichkeit von Verunreinigungen bei unsachgemäß eingesetzten Geräten und die Schwierigkeit, Verbrauchsteuern einzuziehen, wenn Spirituosen außerhalb des kommerziellen Systems hergestellt werden. Bundesbehörden haben seit Langem betont, dass das Verbot die Durchsetzung des Steuerrechts erleichtert und Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit verringert.
Der Fall kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Alkoholregulierung in den Vereinigten Staaten bereits unter Druck steht – durch veränderte Konsumgewohnheiten und einen breiteren Vorstoß zur Modernisierung von Regeln, die viele Branchenverbände für überholt halten. Das Heimbrauen ist seit Jahrzehnten legal, und das handwerkliche Destillieren im kleinen Maßstab hat sich unter strengen Lizenzsystemen in vielen Bundesstaaten ausgeweitet. Das hat einige Befürworter dazu veranlasst zu fragen, warum man legal Bier oder Wein zu Hause herstellen darf, nicht aber destillierte Spirituosen.
Die Bundesregierung prüft nach dem Urteil nun ihre Optionen. Dazu könnten eine Berufung, neue Vorgaben der Aufsichtsbehörden oder ein Vorstoß des Kongresses gehören, das Gesetz klarzustellen. Vorerst hat die Entscheidung eine Frage wieder aufgeworfen, die in der Praxis weitgehend als geklärt galt: ob das bundesrechtliche Verbot des heimischen Destillierens in einer Zeit flexiblerer Alkoholgesetze noch einem legitimen Zweck dient.
Vinetur® wurde 2007 gegründet und ist eine eingetragene Marke von VGSC S.L. mit einer langen Geschichte im Weinsektor.
VGSC, S.L. ist ein im Handelsregister von Santiago de Compostela, Spanien, eingetragenes Unternehmen.
E-Mail: [email protected] | Tel: +34 986 077 611
Hauptsitz und Büros in Vilagarcia de Arousa, Galicien