EU legalisiert alkoholfreien Wein

06.11.2025

EU-Gesetzgeber billigen gesetzliche Definition für alkoholfreien Wein

Die Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments stimmten am Mittwoch für die Annahme eines Berichts, der neue Regeln für den Weinsektor festlegt. Die Entscheidung, die mit 43 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und zwei Enthaltungen getroffen wurde, zielt darauf ab, die Etikettierung und Vermarktung von Wein in der Europäischen Union zu aktualisieren und zu vereinfachen. Der Bericht des Ausschusses geht auf mehrere Herausforderungen ein, mit denen die Weinerzeuger konfrontiert sind, und versucht, neue Marktchancen zu eröffnen.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Kennzeichnung von Weinen mit niedrigem oder ohne Alkoholgehalt. Nach den vorgeschlagenen Vorschriften könnten Weinerzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von weniger als 0,05 Volumenprozent als "alkoholfrei" gekennzeichnet werden, sofern auf dem Etikett auch "0,0 %" angegeben ist. Bei Weinen mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % oder mehr, der jedoch mindestens 30 % unter dem für die jeweilige Kategorie typischen Alkoholgehalt liegt, müsste auf dem Etikett der Hinweis "reduzierter Alkoholgehalt" stehen. Diese Änderungen sollen den Verbrauchern klarere Informationen geben und den Erzeugern mehr Flexibilität bei der Vermarktung ihrer Erzeugnisse ermöglichen.

Die Entscheidung des Landwirtschaftsausschusses ist Teil eines umfassenderen Gesetzespakets, das als "Weinpaket" bekannt ist. Mit diesem Paket werden drei bestehende EU-Rechtsvorschriften geändert: die Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation, die Verordnung über die GAP-Strategiepläne und die Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse. Die Europäische Kommission legte dieses Paket erstmals am 28. März 2025 vor und folgte damit den Empfehlungen einer hochrangigen Gruppe für Weinpolitik. Die Gruppe empfahl, die Weinerzeugung stärker an der Verbrauchernachfrage auszurichten, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Markt- und Klimaherausforderungen zu verbessern und die Erzeuger dabei zu unterstützen, neue Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen.

Als nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren wird der Landwirtschaftsausschuss die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten über die endgültige Fassung des Gesetzes aufnehmen. Das Mandat des Ausschusses für diese Gespräche wird auf einer für den 12. und 13. November 2025 geplanten Plenarsitzung bekannt gegeben. Wenn das gesamte Parlament zustimmt, werden die formellen Verhandlungen mit dem Rat voraussichtlich in einer Trilogsitzung am 4. Dezember beginnen.

Die Weinerzeuger in ganz Europa haben diese Entwicklungen aufmerksam verfolgt. Viele sehen in klareren Etikettierungsvorschriften eine Möglichkeit, neue Kunden zu erreichen, die an alkoholarmen oder -freien Produkten interessiert sind. Gleichzeitig haben einige traditionelle Erzeuger Bedenken geäußert, wie sich diese Änderungen auf die Wahrnehmung von Qualität und Authentizität europäischer Weine auswirken könnten.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch im Gange, und die endgültigen Details können sich noch ändern, wenn die Gespräche zwischen dem Parlament, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission weitergehen. Die Abstimmung vom Mittwoch ist jedoch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Aktualisierung der EU-Weinvorschriften, um den sich ändernden Verbraucherpräferenzen und Marktbedingungen Rechnung zu tragen.