16.04.2026
Das Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau erinnert Brennereien daran, dass nicht jedes Spirituosenprodukt ohne vorherige Formulierungsprüfung auf den Markt gebracht werden kann – ein Schritt, der beeinflussen kann, wie schnell eine neue Flasche in den Handel gelangt.
Nach Angaben der TTB ist für destillierte Spirituosen, die nicht standardisiert oder traditionell sind, eine Formel erforderlich. Praktisch bedeutet das: Die Behörde verlangt eine detaillierte Beschreibung von Zusammensetzung, Zutaten und Herstellungsverfahren, bevor das Produkt kommerziell produziert oder zum Verkauf angeboten werden darf. Mit der Einreichung soll den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit gegeben werden, Produkte zu prüfen, die außerhalb der üblichen Kategorien liegen.
Laut der TTB-Leitlinie sind Formeln in der Regel erforderlich, wenn ein Spirituosenprodukt aromatisiert ist, mit nicht traditionellen Herstellungsverfahren erzeugt wird oder Zusatzstoffe enthält, die über das nach den Regeln für Standardspirituosen Zulässige hinausgehen. Produkte, die den etablierten Definitionen entsprechen und traditionelle Herstellungsverfahren sowie aufgeführte Zutaten verwenden, benötigen in der Regel keine Formulierungsgenehmigung.
Mit der Leitlinie will die Behörde Produzenten helfen, Verzögerungen im bundesstaatlichen Kennzeichnungs- und Genehmigungsverfahren zu vermeiden. Reicht ein Unternehmen einen Etikettenantrag mit Angaben ein, die nicht mit einer genehmigten Formel übereinstimmen, kann der Antrag abgelehnt oder zur Korrektur zurückgeschickt werden – was Zeit und Kosten für die Markteinführung eines Produkts erhöht.
Die TTB rät Produzenten, ihre Vorgaben zu konsultieren, wenn sie unsicher sind, ob eine Formel erforderlich ist. Zudem können sich Unternehmen direkt an die TTB wenden, um klären zu lassen, ob ein bestimmtes Produkt vor Produktion oder Verkauf genehmigt werden muss.
Für Brennereien, die an aromatisierten Spirituosen oder anderen Produkten arbeiten, die von Standardrezepturen abweichen, ist diese Unterscheidung wichtig, weil die Genehmigung der Formel Teil des regulatorischen Weges sein kann, bevor überhaupt eine Etikettengenehmigung erteilt wird.
Vinetur® wurde 2007 gegründet und ist eine eingetragene Marke von VGSC S.L. mit einer langen Geschichte im Weinsektor.
VGSC, S.L. ist ein im Handelsregister von Santiago de Compostela, Spanien, eingetragenes Unternehmen.
E-Mail: info@vinetur.com | Tel: +34 986 077 611
Hauptsitz und Büros in Vilagarcia de Arousa, Galicien