18.05.2026
Die neuen Etikettierungsregeln der Europäischen Union verändern zunehmend, was Verbraucher in niederländischen Geschäften auf Weinflaschen sehen: Produzenten müssen den Energiegehalt und die Allergenhinweise nun direkt auf dem physischen Etikett angeben, während die vollständige Zutatenliste und die Nährwertangaben hinter einem QR-Code abrufbar sind.
Die Regeln, die am 18. März im Rahmen der EU-Verordnung 2026/471 in Kraft traten, gelten für neu erzeugten Wein und sind Teil eines umfassenderen Pakets zur Vereinheitlichung der Weinetiketten in der gesamten Union. Im Regal bedeutet das: Ein kleines schwarzes E für den Energiegehalt sowie Allergenhinweise müssen nun direkt auf der Flasche erscheinen. Bei Schaumweinen muss außerdem der Zuckergehalt angegeben werden. Bei entalkoholisiertem Wein kommt das Mindesthaltbarkeitsdatum auf das Etikett.
Der übrige Informationsumfang ist digital. Ein QR-Code muss Verbraucher zur vollständigen Nährwertdeklaration führen, einschließlich Fett, Kohlenhydrate, Zucker und Eiweiß, sowie zur Zutatenliste und zu Zusatzstoffen. Die Europäische Kommission hat erklärt, das System solle Käufern mehr Transparenz bieten, ohne das Etikett mit technischen Details zu überladen. Der QR-Code darf nicht für Werbung oder zur Erfassung personenbezogener Daten genutzt werden.
Die Änderungen führen zudem vier harmonisierte Kategorien für Weine mit geringerem Alkoholgehalt und alkoholfreie Weine in der EU ein. Nach den neuen Definitionen darf „alkoholfrei“ für Weine mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,05 Volumenprozent verwendet werden. „Entalkoholisierter Wein“ gilt für Produkte unter 0,5 % vol. „Teilweise entalkoholisierter Wein“ umfasst Weine von 0,5 % bis zur Mindeststärke ihrer Kategorie, während „alkoholreduziert“ Weine bezeichnet, die mindestens 30 % weniger Alkohol enthalten als die Standardstärke dieses Typs.
Diese Vereinheitlichung ist für Produzenten wichtig, die alkoholreduzierte und alkoholfreie Weine bislang unter unterschiedlichen nationalen Begriffen vermarktet haben. Marken wie French Bloom und Leitz Eins-Zwei-Zero verfügen nun über einen klareren Rechtsrahmen im Binnenmarkt.
Eine der bedeutendsten Änderungen ist, dass geschützte europäische Weinnamen nun auch für entalkoholisierte Produkte verwendet werden können. Vor dieser Regeländerung konnte ein Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung diesen Status verlieren, wenn er entalkoholisiert wurde. Ein Chianti durfte nach der Entalkoholisierung rechtlich nicht mehr Chianti heißen, und ein Champagne mit 0,0 % war nach dem alten Rahmen nicht zulässig. Die neue Verordnung erlaubt es PDO- und PGI-Weinen, entalkoholisiert zu werden, ohne ihren geografischen Schutz zu verlieren – vorausgesetzt, sie sind korrekt gekennzeichnet und bieten per QR-Code Zugang zu Nährwert- und Zutatenangaben.
Für niederländische Händler und Importeure sind die unmittelbaren Folgen vor allem operativer Natur. Neue Ware muss dem aktualisierten Format entsprechen, während ältere Flaschen, die vor dem 8. Dezember 2023 produziert wurden, nach den Bestandsschutzregeln weiter verkauft werden dürfen, bis die Lagerbestände aufgebraucht sind. Verbraucher dürften daher noch eine Zeit lang gemischte Regale sehen – ältere Etiketten neben Flaschen mit dem neuen E-Symbol und QR-Code.
Die Umstellung wirkt sich auch darauf aus, wie Importeure den mehrsprachigen Vertrieb in Europa organisieren. Ein einziger QR-Code kann mehrere Märkte bedienen und so für Unternehmen mit Lieferungen nach Deutschland, Belgien und andere EU-Länder einen Teil der Umetikettierungskosten senken. Dennoch erhöht die Einhaltung der Vorgaben den Druck auf Verpackungslinien und Produktdokumentation – besonders bei kleineren Importeuren ohne große Regulierungsteams.
Die Überarbeitung der Etikettierung ist nur ein Teil eines umfassenderen Weinpakets, das sich auch mit Klimaanpassung, Überproduktion und dem Umbau von Rebflächen befasst. Das Paket umfasst höhere EU-Hilfen für Klimainvestitionen in Weinbergen sowie Mittel für Krisenmaßnahmen wie das Roden von Reben in Regionen mit Überangebot. Auch die Regeln zu Pflanzrechten wurden durch regelmäßige Überprüfung statt durch ein festes Enddatum verlängert.
Für niederländische Verbraucher ist jedoch schon jetzt vor allem eines sichtbar: auf der Flasche selbst – ein E-Symbol dort, wo Kalorienangaben früher schwerer zu finden waren, ein QR-Code für Zutaten und Nährwerte sowie klarere Begriffe für Weine mit wenig oder keinem Alkohol.
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