EU-Weinsektor erhält bis zu 80 % Klimaförderung im Rahmen einer neuen Reformvereinbarung

04.12.2025

Die vorläufige Einigung zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit zu fördern, die Kennzeichnung zu vereinfachen und die ländliche Wirtschaft zu unterstützen, da die Industrie dem globalen Druck ausgesetzt ist.

Beamte der Europäischen Union haben eine vorläufige Einigung über einen neuen politischen Rahmen erzielt, mit dem der EU-Weinsektor gestärkt und modernisiert werden soll. Die Einigung, die nach Verhandlungen zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament in Brüssel bekannt gegeben wurde, sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die den Weinerzeugern helfen sollen, sich an die veränderten Marktbedingungen anzupassen, den klimatischen Herausforderungen zu begegnen und die ländliche Wirtschaft zu unterstützen.

Das Abkommen kommt zu einer Zeit, in der die europäische Weinindustrie unter erheblichem Druck steht. Dazu gehören veränderte Verbraucherpräferenzen, demografische Veränderungen, klimabedingte Risiken und Marktunsicherheiten. Auf die EU entfallen rund 60 % der weltweiten Weinproduktion, und sie ist der drittgrößte Agrar- und Lebensmittelexportsektor in Europa. Der Sektor spielt auch eine Schlüsselrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum und der Erhaltung des kulturellen Erbes, da die meisten Weinberge mit geschützten geografischen Angaben verbunden sind.

Mit dem neuen Rahmen erhalten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Steuerung von Angebot und Nachfrage. Eine Maßnahme ermöglicht es den Ländern, die Beseitigung überschüssiger Rebstöcke zu unterstützen, um ein Überangebot zu verhindern und die Marktstabilität zu erhalten. Das bisherige Enddatum für Pflanzungsrechte wurde zugunsten eines zehnjährigen Überprüfungszeitraums gestrichen, was den Erzeugern mehr Sicherheit und Anpassungsfähigkeit bietet.

Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinbarung ist die Klimaresilienz. Die Mitgliedstaaten können nun die finanzielle Unterstützung der EU für Investitionen in den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel erhöhen und bis zu 80 % der förderfähigen Kosten abdecken. Damit soll der Übergang zu nachhaltigeren Weinerzeugungsverfahren beschleunigt werden.

Die Kennzeichnungsvorschriften werden vereinfacht und EU-weit harmonisiert. Diese Änderung zielt darauf ab, die Verwaltungskosten für die Erzeuger zu senken und den Verbrauchern den Zugang zu klaren Informationen über Weinprodukte zu erleichtern. Als Teil dieser Bemühungen werden digitale Etiketten und Piktogramme eingeführt.

Das Abkommen sieht auch eine gezielte Unterstützung von Weintourismusinitiativen vor. Durch die Förderung des Weintourismus hoffen die EU-Beamten, das Wirtschaftswachstum in ländlichen Regionen, in denen sich viele Weinberge befinden, zu stimulieren.

Neue Vorschriften regeln die Kennzeichnung von alkoholreduzierten oder alkoholfreien Weinen. Produkte mit weniger als 0,5 % Alkohol können als "alkoholfrei" gekennzeichnet werden, während für Produkte mit weniger als 0,05 % "0,0 %" verwendet werden darf. Weine mit reduziertem Alkoholgehalt - definiert als mindestens 30 % weniger als der Standardalkoholgehalt - werden die Bezeichnung "alkoholreduziert" tragen, die frühere Begriffe wie "alkoholarm" ersetzt.

Bei Weinen, die für den Export in Länder außerhalb der EU bestimmt sind, müssen die Erzeuger die für den Binnenmarkt vorgeschriebenen Zutatenlisten und Nährwertdeklarationen nicht mehr vorlegen. Es wird erwartet, dass dieser Schritt den Verwaltungsaufwand für Exporteure verringert.

Die Vereinbarung befasst sich auch mit der Pflanzengesundheit, indem die Unterstützung für Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten wie Flavescence dorée, die Weinberge in ganz Europa bedroht, erhöht wird. Die Mittel werden in die Überwachung, Diagnostik, Ausbildung und Forschung fließen.

Innovationen in der Weinproduktion werden durch neue Vorschriften gefördert, die es erlauben, Roséweine als Grundlage für regionale aromatisierte Weinprodukte zu verwenden. Diese Änderung soll den Erzeugern helfen, auf den sich verändernden Geschmack der Verbraucher zu reagieren und neue Produktstile zu entwickeln.

Jacob Jensen, Dänemarks Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, erklärte, das Abkommen werde dazu beitragen, dass sich die europäischen Weinerzeuger anpassen und im globalen Wettbewerb bestehen können, während gleichzeitig die Existenzgrundlage der ländlichen Bevölkerung geschützt und die Qualitätsstandards beibehalten werden.

Das vorläufige Abkommen muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament formell gebilligt werden, bevor es in Kraft tritt. Der Prozess folgt den Empfehlungen einer hochrangigen Gruppe für Weinpolitik, die von der Europäischen Kommission zu Beginn dieses Jahres eingesetzt wurde.

Nach Ansicht der EU-Beamten sind diese Reformen notwendig, damit der Sektor auf einem sich rasch wandelnden globalen Markt wettbewerbsfähig bleibt und gleichzeitig die lokalen Gemeinschaften unterstützt und die reichen Weinbautraditionen Europas bewahrt werden.