Französisches Gericht weist Antrag auf Wiederzulassung von vier kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln für den Weinbau zurück
Das Urteil aus Melun lässt die Aussetzungen durch ANSES bestehen. Weinbauern verfolgen den umfassenderen Rechtsstreit aufmerksam.
Freitag, 9. Oktober 2026

Ein französisches Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des spanischen Herstellers IQV abgelehnt, der die Aussetzung der Zulassungen für vier kupferhaltige Pflanzenschutzmittel verhindern sollte. Damit bleiben die Mittel vorerst vom Markt genommen; zugleich dauert der umfassendere Streit darüber an, wie Frankreich im Weinbau eingesetzte Mittel reguliert.
Das Urteil erging am Donnerstag im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Melun. Anlass waren Entscheidungen der französischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörde ANSES vom 15. Juli 2025. Dem von der CNAOC zitierten Gerichtsbeschluss zufolge befand der Richter, dass die von IQV vorgebrachten Argumente zum jetzigen Verfahrensstand keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Behördenentscheidung begründeten.
Konkret bedeutet das, dass die Aussetzungen bestehen bleiben, während der zugrunde liegende Rechtsstreit weitergeht. Der Eilrichter entschied lediglich darüber, ob die Maßnahmen sofort ausgesetzt werden sollten, nicht über die Sache selbst.
Der Fall wird im französischen Weinbau aufmerksam verfolgt, da kupferhaltige Mittel häufig zum Schutz der Reben eingesetzt werden, insbesondere gegen Pilzkrankheiten. Für Weinproduzenten, darunter viele ökologisch wirtschaftende Betriebe, könnte der Wegfall von vier Mitteln die Möglichkeiten zur Krankheitsbekämpfung während der Vegetationsperiode weiter einschränken. Zugleich bleibt damit ein größerer Streit darüber offen, ob Zulassungen für Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union einheitlich ausgelegt werden – eine Frage, die Produktionskosten, Erträge und Wettbewerbsbedingungen für Weinproduzenten und andere landwirtschaftliche Erzeuger im Getränkesektor beeinflussen könnte.
Die CNAOC, die französische Weinappellationen vertritt, erklärte, die Weinbranche habe die Klage von IQV unterstützt und auf die Dringlichkeit für die Landwirtschaft verwiesen. Als Grund habe sie den ihrer Darstellung nach bestehenden Mangel an wirksamen Alternativen sowie die wirtschaftlichen und technischen Folgen für die Erzeuger angeführt. Auch France Vin Bio und die FNSEA, der größte französische Bauernverband, hätten diese Position unterstützt, so die Organisation.
Die Verbände erklärten, sie bedauerten das Urteil und den vorübergehenden Wegfall von vier Mitteln aus dem verfügbaren Instrumentarium der Erzeuger zur Krankheitsbekämpfung. Zugleich betonten sie, die Entscheidung dürfe nicht als Zurückweisung ihres weitergehenden Anliegens verstanden werden: Der Richter habe das Vorliegen einer Dringlichkeit für die Landwirtschaft nicht verneint.
In einer von der CNAOC verbreiteten Erklärung sagte France-Vin-Bio-Präsident Sébastien David, der Richter habe darauf verwiesen, dass die von IQV vorgelegten wissenschaftlichen Belege – anders als in einem früheren Fall, an dem ein anderes Unternehmen beteiligt war – zum jetzigen Zeitpunkt keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ANSES-Entscheidung begründeten. Daraus folge, dass das Gericht jeden Fall einzeln prüfen werde. David rief Unternehmen dazu auf, bei Klagen ihre Unterlagen strukturierter vorzulegen.
Der jüngste Beschluss steht im Gegensatz zu einer Entscheidung desselben Gerichts vom 31. März 2026 in einem separaten Streit mit COSACO. In diesem früheren Fall gewährte der Richter vorläufigen Rechtsschutz und setzte ANSES-Entscheidungen zu mehreren kupferhaltigen Mitteln aus. Die CNAOC bezeichnete das Urteil damals als großen Erfolg für die Branche.
Die unterschiedlichen Ergebnisse deuten darauf hin, dass das Gericht die Unterlagen jedes Herstellers anhand der jeweils vorgelegten Belege prüft, statt ein grundsätzliches Urteil über kupferhaltige Mittel als Produktkategorie zu fällen. Für Erzeuger und Lieferanten ist dieser Unterschied entscheidend: Künftige Verfahren könnten sich danach richten, welche konkreten wissenschaftlichen und rechtlichen Unterlagen der jeweiligen Produktzulassung zugrunde liegen.
Die französischen Weinverbände nutzten das Urteil vom Donnerstag, um ihre Kritik an der ihrer Ansicht nach zu restriktiven Vorgehensweise von ANSES zu erneuern. Anthony Brun, Vorsitzender der Nachhaltigkeitskommission der CNAOC, erklärte, die Branche sei der Auffassung, dass einige Entscheidungen über den Widerruf und die Nichtverlängerung von Zulassungen auf einer zu engen Auslegung beruhten, von den Bedingungen in der Praxis losgelöst seien und nicht mit der Vorgehensweise in anderen EU-Mitgliedstaaten übereinstimmten. Jérôme Despey, Leiter der Weinbaukommission der FNSEA, sagte, das Urteil bestärke die Branche in ihrer Entschlossenheit, die Produktionskapazität und Wettbewerbsfähigkeit französischer Erzeuger zu verteidigen.
Diese Aussagen geben die Position der Branche wieder. Das Ausgangsmaterial enthielt weder eine neue Stellungnahme von ANSES zum Urteil vom Donnerstag noch eine separate öffentliche Äußerung von IQV, die über die Klage selbst hinausging.
Der Streit geht über die vier in diesem Verfahren betroffenen Mittel hinaus. Französische Weinverbände fordern nach eigenen Angaben einen stärker harmonisierten europäischen Rahmen. Unterschiedliche nationale Auslegungen könnten zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Sie befürchten, dass Erzeuger in einem Mitgliedstaat stärkerem Krankheitsdruck und höheren Kosten ausgesetzt sind als ihre Konkurrenten in anderen Teilen Europas, wenn dort Pflanzenschutzmittel strenger beschränkt oder vom Markt genommen werden.
Dieses Argument hat im Weinbau besonderes Gewicht, da Kupfer in vielen Programmen zur Krankheitsbekämpfung weiterhin eine wichtige Rolle spielt – insbesondere dort, wo den Erzeugern weniger synthetische Alternativen zur Verfügung stehen oder Produktionsstandards die Auswahl der einsetzbaren Mittel einschränken. Eine Verringerung der verfügbaren Kupferformulierungen kann sich unmittelbar auf die Bewirtschaftung der Weinberge auswirken und langfristig auch die Traubenqualität, die Erntemengen und die Versorgungslage der Weinproduzenten beeinflussen.
Zugleich ist die rechtliche und regulatorische Frage sensibel, weil der Kupfereinsatz in Europa seit Langem aus Umwelt- und Gesundheitsgründen diskutiert wird. ANSES ist in Frankreich für die Bewertung und Regulierung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Klagen gegen ihre Entscheidungen können sowohl von wissenschaftlichen Belegen als auch vom Verwaltungsrecht abhängen.
Vorerst bleibt die Aussetzung der vier IQV-Mittel durch ANSES nach dem Beschluss des Gerichts in Melun in Kraft. Der größere Rechtsstreit ist weiterhin offen. Branchenverbände erklärten, sie würden Unternehmen auch bei künftigen Verfahren zu Kupfermitteln unterstützen und zugleich mit Behörden, Herstellern und ANSES an möglichen technischen Lösungen arbeiten, darunter an Anwendungsbedingungen.