Ausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt strengere Regeln für importierte Bio-Kennzeichnungen

Abgeordnete wollen die Nutzung des EU-Bio-Logos auf Importen einschränken und die Ausnahmeschwellen für kleine Direktverkäufer anheben

15.07.2026

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Ausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt strengere Regeln für importierte Bio-Kennzeichnungen

Abgeordnete im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments haben Änderungen an den Bio-Regeln der Europäischen Union unterstützt, die Auswirkungen darauf haben könnten, wie importierte Bioprodukte gekennzeichnet werden, wie kleine Verkäufer reguliert werden und wie einige Standards für Nutztiere angewendet werden.

Der Ausschuss billigte seinen Standpunkt am Dienstag mit 37 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen, wie das Europäische Parlament mitteilte. Der Vorschlag aktualisiert die EU-Regeln für Erzeugung, Kennzeichnung, Zertifizierung und Handel mit Bioprodukten. Er ist Teil eines umfassenderen Vorhabens, EU-Bio-Erzeuger vor dem zu schützen, was Abgeordnete als unfaire Konkurrenz von außen bezeichnen, und das Vertrauen der Verbraucher in das Bio-Label des Blocks zu stärken.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Produkte, die aus Ländern außerhalb der EU importiert werden. Nach dem Text des Ausschusses dürfte das EU-Bio-Logo auf importierten Waren nur verwendet werden, wenn diese Produkte gleichwertige Standards erfüllen und außerdem zusätzliche spezifische Produktions- und Kontrollanforderungen einhalten. Das Parlament erklärte, die Maßnahme solle das Vertrauen in Bio-Lebensmittel stärken und einen faireren Wettbewerb zwischen Akteuren innerhalb und außerhalb der EU schaffen.

Das Thema ist dringlicher geworden, weil die derzeitigen Regeln für Bio-Lebensmittelimporte am 31. Dezember 2026 auslaufen. Die Europäische Kommission schlug die Anpassungen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. Oktober 2024 vor, in dem festgestellt wurde, dass importierte Produkte, die im Rahmen von Gleichwertigkeitsregelungen anerkannt sind, das EU-Bio-Logo nicht verwenden dürfen. Brüssel argumentiert, dass klarere Regeln nötig seien, um Handelsstörungen zu vermeiden und Verbrauchern zu helfen zu verstehen, wofür das Logo steht.

Der Ausschuss unterstützte außerdem eine Lockerung einiger Anforderungen für kleine Betreiber, die unverpackte Bioprodukte direkt an Verbraucher verkaufen. Derzeit können diese Verkäufer von der Bio-Zertifizierung befreit werden, wenn sie bestimmte Schwellenwerte bei Umsatz, Verkaufsvolumen und Zertifizierungskosten nicht überschreiten. Die Abgeordneten erklärten, jüngste Preissteigerungen hätten einige Erzeuger über diese Grenzen gebracht, sodass sie die Befreiung verloren hätten.

Um dem entgegenzuwirken, billigten die Abgeordneten eine Anhebung der jährlichen Umsatzschwelle von 20.000 Euro auf 25.000 Euro sowie eine Erhöhung der jährlichen Absatzgrenze von 5.000 Kilogramm auf 10.000 Kilogramm. Die Änderung würde die Befreiung auf mehr kleine Betreiber ausweiten.

Für Getränkehersteller, darunter Weingüter, die Bio-Wein verkaufen oder Bioprodukte in den EU-Markt importieren, könnten die vorgeschlagenen Änderungen praktische Auswirkungen haben. Strengere Bedingungen für die Nutzung des EU-Bio-Logos auf Importen könnten sich auf Zertifizierungsschritte, Compliance-Kosten und Kennzeichnungsentscheidungen auswirken. Die höhere Schwelle für kleine Betreiber könnte zudem den regulatorischen Druck für einige kleinere Unternehmen verringern, die direkt an Verbraucher verkaufen, auch wenn die endgültigen Auswirkungen davon abhingen, wie das Gesetz fertiggestellt und angewendet wird.

Der Text des Ausschusses enthält auch neue Bedingungen für die Unterbringung von Nutztieren. Nach Angaben des Parlaments würden die Regeln für Geflügelställe, die für die Mast von Tieren gebaut werden, sowie für den Zugang ins Freie am Tag geändert, um administrative und logistische Kosten zu senken.

Camilla Laureti, die italienische Abgeordnete und Berichterstatterin für das Dossier, sagte, ihr Ziel sei es, dem Sektor einen stabilen Rechtsrahmen zu geben und zugleich einige Regeln zu vereinfachen, ohne sie nur wenige Jahre nach ihrem Inkrafttreten wieder rückgängig zu machen. Dieser Ansatz solle Qualität bewahren und den Ruf des Sektors in Europa und im Ausland schützen, dabei aber die Verbraucher respektieren.

In einer separaten Abstimmung billigte der Ausschuss mit 40 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und 1 Enthaltung die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union über die endgültige Fassung der Gesetzgebung. Der Text soll zudem so bald wie möglich im Parlament dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die EU-Institutionen versuchen, vor Jahresende eine endgültige Einigung zu erzielen, weil für die derzeitigen Importregeln eine Frist gilt. Die Debatte hat über die Agrarpolitik hinaus auch wirtschaftliches Gewicht. Die Bio-Kennzeichnung ist ein zentrales Marketinginstrument auf den europäischen Lebensmittel- und Getränkemärkten, und jede Änderung daran, wer das EU-Logo unter welchen Bedingungen verwenden darf, könnte sich durch Lieferketten ziehen, zu denen Wein und andere als Bio vermarktete Getränke gehören.

Das Europäische Parlament verwies auf eine 2024 durchgeführte Eurobarometer-Umfrage, der zufolge das EU-Logo für ökologische Erzeugung das unter Europäern am weitesten verbreitete Lebensmittelkennzeichen war. Diese Bekanntheit hilft Verbrauchern, Bioprodukte zu erkennen, und gibt Erzeugern ein gemeinsames Label, das sie im Binnenmarkt verwenden können.

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