Russische Abgeordnete bringen Gesetzentwurf zur Ausweitung regionaler Beschränkungen für Alkoholverkäufe in Restaurants ein

Der Vorschlag würde es den lokalen Behörden ermöglichen, die Verkaufsregeln für Cafés und andere Gastronomiebetriebe über Wohngebiete hinaus zu verschärfen.

11.06.2026

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Russische Abgeordnete haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Regionalbehörden erlauben würde, strengere Regeln für den Alkoholverkauf in Restaurants und Cafés zu verhängen und damit die lokale Kontrolle über die derzeit im Bundesrecht festgelegten Grenzen hinaus auszuweiten.

Der Vorschlag wurde der Staatsduma als Änderung von Artikel 16 des Gesetzes Nr. 171-FZ vorgelegt, jenes 1995 verabschiedeten Gesetzes, das die staatliche Regulierung der Produktion und des Umlaufs von Alkohol regelt. Nach dem von den parlamentarischen Initiatoren beschriebenen Text können russische Regionen derzeit Zeitbeschränkungen für den alkoholbezogenen Einzelhandel nur in enger gefassten Fällen festlegen, vor allem für Gastronomiebetriebe außer Restaurants, wenn sie in Mehrfamilienhäusern oder in deren unmittelbarer Umgebung tätig sind.

Der neue Gesetzentwurf mit der Registrierungsnummer 1106401-8 würde diese territoriale Einschränkung aufheben und den Regionen auch an anderen Standorten die Möglichkeit geben, die Regeln für den Alkoholverkauf in Gastronomiebetrieben zu verschärfen. In der Praxis könnte dies den Kommunalverwaltungen weitreichendere Befugnisse geben, festzulegen, wann alkoholische Getränke in Restaurants, Cafés und ähnlichen Betrieben verkauft werden dürfen, einschließlich Standorten in freistehenden Gebäuden.

Die hinter dem Vorhaben stehenden Abgeordneten erklärten, die Änderung reagiere auf wiederholte Beschwerden von Anwohnern über Lärm, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und nächtliche Störungen im Zusammenhang mit Gastronomiebetrieben, die Alkohol verkaufen. Sie argumentierten, dass sich das Problem nicht auf Lokale in Wohngebäuden oder auf angrenzende Grundstücke beschränke. Ihrer Ansicht nach könnten auch anderswo betriebene Einrichtungen zu nächtlichen Unruhen beitragen, insbesondere wenn Alkohol rund um die Uhr verkauft oder zum Mitnehmen angeboten werde.

Die Initiatoren erklärten, die Änderungen sollten Probleme angehen, die mit Gastronomiebetrieben verbunden seien, die alkoholische Getränke über Nacht weiterverkaufen. Ihr erklärtes Ziel sei es, den Regionen mehr Flexibilität zu geben, um auf lokale Bedingungen und Beschwerden zu reagieren, indem sie dort strengere Beschränkungen für den Einzelverkauf festlegen, wo die Behörden dies für notwendig halten.

Bei einer Annahme könnte die Maßnahme direkte Folgen für Russlands On-Trade-Getränkemarkt haben, einschließlich Wein, Bier und Spirituosen, die über lizenzierte Gastronomiebetriebe verkauft werden. Regionale Unterschiede bei zulässigen Verkaufszeiten oder Servicebedingungen könnten die Einhaltung der Vorschriften für Restaurant- und Cafébetreiber erschweren, die in mehreren Jurisdiktionen tätig sind. Sie könnte auch das abendliche Geschäft und die Modelle des Alkoholausschanks in Gebieten beeinflussen, in denen lokale Behörden sich für strengere Regeln entscheiden.

Der Vorschlag selbst würde kein landesweites Verbot oder eine einheitliche bundesweite Schließzeit für Alkoholverkäufe in Gastronomiebetrieben einführen. Stattdessen würde er die rechtlichen Befugnisse der russischen Regionen ausweiten und ihnen ermöglichen zu entscheiden, ob und wie weit sie beim Einschränken des Verkaufs auf ihrem eigenen Gebiet gehen wollen.

Der Gesetzentwurf kommt zu einem Zeitpunkt, an dem russische Behörden weiterhin regionale Regulierung als Instrument nutzen, um Fragen der Alkoholverfügbarkeit und der öffentlichen Ordnung zu steuern. Für Restaurants und Cafés dürfte die Debatte aufmerksam verfolgt werden, da jede Ausweitung lokaler Befugnisse je nach Standort eines Betriebs Öffnungszeiten, Getränkeerträge und die Einhaltung von Lizenzauflagen verändern könnte.

AK&M berichtete über die Einbringung der Änderungen unter Berufung auf Materialien der Quelle der Pressemitteilung. Die gesetzgeberische Initiative tritt nun in das parlamentarische Verfahren ein, in dem die Abgeordneten entscheiden werden, ob sie die vorgeschlagenen Änderungen weiterverfolgen.

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