Italien verschärft Strafen für Lebensmittelbetrug

Neues Gesetz erweitert die strafrechtliche Haftung für gefälschte Weine und zertifizierte Lebensmittel; Geldstrafen bis zu 50.000 Euro und Freiheitsstrafen von vier Jahren

03.06.2026

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Italien hat die Strafen für Lebensmittelbetrug und Produktfälschungen verschärft – ein Schritt, der die Durchsetzung in den Wein- und Agrarsektoren des Landes verändern könnte. Für einige Verstöße drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren.

Das neue Gesetz Nr. 75 vom 21. April 2026 trat am 29. Mai in Kraft und erweitert den rechtlichen Schutz italienischer Agro-Lebensmittelprodukte, darunter Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung und geschützter geografischer Angabe. Es richtet sich zudem gegen Bioprodukte und andere zertifizierte Lebensmittel, die Verbrauchern fälschlich als echt präsentiert werden.

Die Maßnahme kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Italien den Verkauf gefälschter Made in Italy-Waren eindämmen will – ein Problem, das seit Langem Wein, Olivenöl, Käse und andere hochwertige Exporte betrifft. Nach dem Gesetz gelten Betrug im Lebensmittelhandel, die Verwendung irreführender Zeichen sowie die Fälschung von DOP-, IGP- und Bioprodukten nun als eigenständige Straftatbestände. Die Behörden können früher in der Lieferkette eingreifen, nicht erst nachdem ein Produkt den Endverbraucher erreicht hat, sondern auch während Transport, Lagerung oder Zollabfertigung.

Für die Weinbranche ist diese Änderung besonders bedeutsam, da gefälschte Etiketten und irreführende geografische Angaben sowohl Produzenten als auch Verbraucher schädigen können. Das Gesetz erlaubt es den Inspektoren, Waren zu beschlagnahmen, die italienische Namen, Farben oder Symbole ohne tatsächlichen Bezug zum Land imitieren. Unternehmen, die geschützte Kennzeichnungen oder Marken unzulässig verwenden, müssen mit strafrechtlichen Sanktionen und vorübergehenden Betriebsschließungen von 5 Tagen bis 3 Monaten rechnen.

Die Regelung erweitert zudem die Unternehmenshaftung. Firmen können nun zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Mitarbeiter eine Straftat begeht, von der das Unternehmen profitiert. Das bedeutet, dass Weingüter, Händler und Lebensmittelunternehmen stärkere interne Kontrollen, Dokumentationssysteme und Compliance-Verfahren benötigen werden, um ihr rechtliches Risiko zu verringern.

Ein weiterer zentraler Teil des Gesetzes betrifft den Onlinehandel. Italienische Behörden haben zunehmend davor gewarnt, dass E-Commerce-Plattformen für den Vertrieb gefälschter Lebensmittel und irreführender Produkte genutzt werden. Die neuen Regeln verschärfen die Aufsicht über digitale Vertriebskanäle und schaffen eine zentrale Koordinierungsstruktur im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forsten. Beamte der Carabinieri, der Finanzpolizei und der Küstenwache sollen enger Informationen austauschen, um Kontrollen und Durchsetzung zu beschleunigen.

Das Gesetz enthält außerdem eine Bestimmung zur Verringerung von Lebensmittelverschwendung. Von den Behörden beschlagnahmte Lebensmittel werden nicht automatisch vernichtet, wenn sie als verzehrfähig gelten. Nachdem falsche oder fehlerhafte Etiketten entfernt wurden, können diese Produkte an Tafeln und Wohltätigkeitsorganisationen weitergeleitet werden.

Für Weinproduzenten mit DOP- und IGP-Zertifizierungen erhöht der neue Rahmen die Kosten von Betrug und dürfte eine breitere Überprüfung von Rückverfolgbarkeitssystemen, Kennzeichnungspraxis und Vertriebskontrollen erforderlich machen – zu einem Zeitpunkt, an dem die italienischen Behörden eines der wertvollsten Agrarmarken des Landes schützen wollen.

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